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Ab dem 26.09.2015: Raumheizgeräte und Warmwasserbeiter unterliegen der Energieverbrauchskennzeichnung

21.09.2015, 13:21 Uhr | Lesezeit: 1 min
Ab dem 26.09.2015: Raumheizgeräte und Warmwasserbeiter unterliegen der Energieverbrauchskennzeichnung

Eine Vielzahl weiterer energieverbrauchsrelevanter Produkte unterliegen ab dem 26.09.2015 der Energieverbrauchskennzeichnung - gerade auch beim Verkauf via Fernabsatz.

Dazu gehören insbesondere

  • Warmwasserbereiter
  • Warmwasserspeicher
  • Solareinrichtungen
  • Verbundanlagen aus Warmwasserspeichern und Solareinrichtungen, Raumheizgeräte und Temperaturregelern
  • Kombiheizgeräte
  • Temperraturregler
  • Verbundanlagen aus Raumheizgeräten, Temperaturreglern und Solareinrichtungen
  • Verbundanlagen aus Kombiheizgeräten, Temperaturreglern und
  • Solareinrichtungen

Hintergrundinformationen für Online-Händler zur Kennzeichnung von Raumheizgeräten siehe hier.

Hier wird etwas stehen (Nr. 1)

Hintergrundinformationen für Online-Händler zur Kennzeichnung von Warmwasserbereitern siehe hier

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