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Europäische Kommission: will härter gegen unlautere Geschäftspraktiken vorgehen

14.03.2013, 14:45 Uhr | Lesezeit: 5 min
Europäische Kommission: will härter gegen unlautere Geschäftspraktiken vorgehen

Heute hat die Europäische Kommission eine Reihe von Maßnahmen vorgestellt, um EU-weit gegen aggressive Geschäftspraktiken wie falsche Gratisangebote, die so genannte „bait-and-switch“-Technik und die direkte Kaufaufforderung an Kinder vorzugehen. Fünf Jahre nach Inkrafttreten der Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken hat die Kommission ihre Durchführung überprüft und angekündigt, dass sie sich für eine stärkere Durchsetzung der Regeln einsetzen wird, um das Vertrauen der Bürger bei Einkäufen im europäischen Binnenmarkt zu stärken.

Pressemitteilung der EU-Kommission:

"Diese Initiative ist Teil der im Rahmen der Europäischen Verbraucheragenda IP/12/491 getroffenen Maßnahmen der Kommission zur Stärkung des Verbrauchervertrauens. Das EU-weite Online-Shopping bietet eine bis zu 16-mal größere Produktauswahl, aber 60 % der Verbraucher machen davon bisher keinen Gebrauch. Somit profitieren sie nicht in vollem Umfang von der Angebots- und Preisvielfalt im Binnenmarkt. Die Stärkung des Verbrauchervertrauens durch eine bessere Durchsetzung der Vorschriften kann das Wirtschaftswachstum in Europa ankurbeln. Wie Erhebungen gezeigt haben, sind inzwischen mehr Verbraucher daran interessiert, grenzübergreifend einzukaufen, und bereit, mehr Geld grenzüberschreitend auszugeben als im Jahr 2006, als die EU-Vorschriften noch nicht in Kraft waren.

Dank der Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken konnten nationale Verbraucherschutz-Überwachungsstellen ein breites Spektrum unlauterer Geschäftspraktiken eindämmen, einschließlich irreführender Informationen der Verbraucher und aggressiver Praktiken zur Beeinflussung ihrer Kaufentscheidungen. Mit der Ersetzung 27 nationaler Regelungen durch ein einziges Regelwerk wurde der Rechtsrahmen für unlautere Geschäftspraktiken vereinfacht; so wissen Verbraucher besser über ihre Rechte Bescheid, wo immer sie in der EU einkaufen. Doch sowohl Verbraucher als auch Gewerbetreibende sind sich noch immer unsicher, wie diese Vorschriften von den verschiedenen nationalen Behörden durchgesetzt werden.

Vier von fünf Online-Konsumenten in der EU (81 %) haben 2010 eine Preisvergleich-Website aufgerufen. Doch können solche Tools nur dann zur Stärkung des Verbrauchervertrauens beitragen, wenn sie klare und genaue Angaben liefern - was heute nicht unbedingt der Fall ist. Von verschiedenen Seiten wurden Schwierigkeiten in Zusammenhang mit Preisvergleich-Websites signalisiert; dabei geht es vor allem um mangelnde Transparenz und Unvollständigkeit der bereitgestellten Informationen.

Zudem haben wiederholt auftretende Probleme und neue Geschäftspraktiken, die im Online-Bereich zu finden sind, häufig einen grenzübergreifenden Bezug und konfrontieren die nationalen Durchsetzungsstellen mit denselben Herausforderungen. Geboten ist daher ein kohärentes Vorgehen bei der Durchsetzung.

Als Beispiel sei der Fall eines Marktführers für elektronische Geräte genannt, der von einer nationalen Durchsetzungsstelle mit einer Geldbuße belegt wurde, weil er Verbrauchern eine kostenpflichtige Zwei-Jahres-Garantie für ihre Produkte anbot, obwohl nach EU-Recht bereits ein kostenloser Anspruch auf diese Leistung besteht. Da in anderen Mitgliedstaaten ähnliche Bedenken laut wurden, wandte sich Vizepräsidentin Viviane Reding an alle Minister für Verbraucherschutz, um sie auf diesen Fall aufmerksam zu machen und in Erfahrung zu bringen, welche Durchsetzungsmaßnahmen auf nationaler Ebene getroffen werden. Die Antworten haben gezeigt, dass die Richtlinie von den nationalen Behörden unterschiedlich ausgelegt und durchgesetzt wird.

Daher wird sich die Kommission verstärkt um eine bessere Zusammenarbeit zwischen den nationalen Durchsetzungsstellen bemühen und in diesem Sinne

  • das Europäische Verbraucherschutznetz effizienter gestalten und koordinierte Durchsetzungsmaßnahmen („Sweeps“) fördern;
  • die Mitgliedstaaten bei der Durchführung der Richtlinie durch Orientierungshilfen und den Austausch bewährter Verfahren unterstützen;
  • Durchsetzungsindikatoren entwickeln, um Defizite und Mängel aufzudecken, die weitere Untersuchungs- und/oder Abhilfemaßnahmen erfordern;
  • regelmäßig thematische Workshops zwischen nationalen Durchsetzungsstellen veranstalten sowie Schulungen für Verantwortliche dieser Stellen und aus der Justiz organisieren.

Die Reise- und Beförderungsbranche, der Digitalsektor, Finanzdienstleistungen und der Immobilienmarkt wurden als die Bereiche ermittelt, wo Verbraucher weiterhin eine ungünstige Behandlung erfahren und in denen Handlungsbedarf besteht. Auch die Öko-Angaben von Einzelhändlern, die häufig sehr allgemein formuliert sind und nicht immer verantwortungsbewusst verwendet werden, sind einer genaueren Prüfung zu unterziehen.

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Hintergrund

Die Richtlinie 2005/29/EG über unlautere Geschäftspraktiken wurde 2005 erlassen und legt einheitliche Regeln zur Bekämpfung unlauterer Geschäftspraktiken fest. Sie soll gewährleisten, dass Verbraucher nicht irregeführt oder aggressivem Marketing ausgesetzt werden und jede Behauptung eines Gewerbetreibenden in der EU eindeutig, korrekt und begründet ist, so dass Verbraucher in Kenntnis der Sache sinnvolle Entscheidungen treffen können. Ziel der Richtlinie ist es, einen fairen Wettbewerb bei Geschäftspraktiken zu gewährleisten, zu fördern und zu schützen. Der Geltungsbereich ist weit gefasst und erstreckt sich auf alle Wirtschaftssektoren.

Besondere Bestimmungen sind vorgesehen, um die Ausbeutung schutzbedürftiger Konsumenten, z.B. Kinder, zu verhindern. Zudem enthält die Richtlinie eine „schwarze Liste“ der Geschäftspraktiken, die unter allen Umständen verboten sind, wie Lockangebote und falsche Gratisangebote.

Wie aus dem heutigen Bericht hervorgeht, haben die Mitgliedstaaten und sonstigen Beteiligten zu verstehen gegeben, dass der Mangel an Ressourcen, komplexe interne Verfahren und das Fehlen abschreckender Sanktionen die korrekte Anwendung der Vorschriften gefährden könnten.

Der Europäische Verbrauchergipfel, den die Kommission am 18. und 19. März 2013 organisiert, bietet Gelegenheit, mit allen Beteiligten konkrete Lösungen zu erörtern, um die Verbraucherrechte im nationalen und grenzüberschreitenden Rahmen zu stärken und zu erkunden, wie in Binnenmarktfällen von EU-Relevanz effizient gehandelt werden kann."

Weitere Informationen

Pressemappe - Unlautere Geschäftspraktiken:

http://ec.europa.eu/justice/newsroom/consumer-marketing/news/130314_en.htm

EU-Vorschriften über unlautere Geschäftspraktiken:

http://ec.europa.eu/justice/consumer-marketing/unfair-trade/index_de.htm

Quelle: PM der EU-Kommission

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Bildquelle:
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