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Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung wird novelliert

18.05.2011, 17:42 Uhr | Lesezeit: 1 min
Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung wird novelliert

Achtung: Der nachfolgende Beitrag ist mittlerweile veraltet!
Aktuellere Informationen erhalten Sie in unserem Beitrag zum Thema "Verkauf von PKW".

Nach der heutigen Kenntnisnahme durch das Kabinett kann die Novelle der Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung nun dem Bundesrat zugeleitet werden.

Die Novelle der Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung erweitert die Verbraucherinformationen und passt sie zugleich an neue Entwicklungen an, insbesondere im Bereich Elektromobilität. Neben den bislang auszuweisenden Angaben der Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte neuer Personenkraftwagen wird künftig eine farbige CO2-Effizienzskala mit den Effizienzklassen A+ (grün und sehr effizient) bis G (rot und wenig effizient) eingeführt. Der Verbraucher kann so Pkw anhand ihrer CO2-Effizienz vergleichen.

Der Berechnung der CO2-Effizienz liegt ein so genanntes relatives Modell zugrunde. Danach wird die CO2-Effizienz auf der Grundlage der CO2-Emissionen unter Berücksichtigung der Fahrzeugmasse berechnet. Dies hat den Vorteil, dass Effizienzunterschiede und Verbesserungspotentiale in allen Fahrzeugklassen transparent werden.

Quelle: PM des BMWi

Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.

Bildquelle:
© Aamon - Fotolia.com

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