IT-Recht Kanzlei
Fragen oder Anregungen?

Kontaktieren Sie uns:
IT-Recht Kanzlei
Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller
Alter Messeplatz 2
Tel.: +49 (0)89 / 130 1433-0
Fax: +49 (0)89 / 130 1433-60
E-Mail: info@it-recht-kanzlei.de

Landgericht Essen: Verstoß gegen das Textilkennzeichnungsgesetz = 15.000 Euro Sreitwert

23.12.2010, 09:51 Uhr | Lesezeit: 1 min
Landgericht Essen: Verstoß gegen das Textilkennzeichnungsgesetz = 15.000 Euro Sreitwert

Hinweis: Interessante weiterführende Informationen zum Thema hat die IT-Recht Kanzlei in ihrem Beitrag "Verkauf von Textilien" veröffentlicht.

Das Landgericht Essen setzte kürzlich im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens (Az. 44 O 153/10) einen Streitwert von 15.000 Euro fest. Die Antragsgegnerin hatte ihre über das Internet angebotenen Bekleidungstextilien falsch gekennzeichnet.

So untersagte das Landgericht Essen der Antragsgegnerin, im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs bei Fernsabsatzverträgen gegenüber Verbrauchern im Internet beim Verkauf von Bekleidungstextilien falsche Angaben zu der Art der in einem Textilerzeugnis enthaltenen textilen Rohstoffe im Sinne des TKG zu machen.

Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.


Link kopieren

Als PDF exportieren

Drucken

|

Per E-Mail verschicken

Zum Facebook-Account der Kanzlei

Zum Instagram-Account der Kanzlei

0 Kommentare

weitere News

Landgericht München I: 7 wettbewerbsrechtliche Verstöße = 21.000,- € Streitwert
(18.04.2011, 08:24 Uhr)
Landgericht München I: 7 wettbewerbsrechtliche Verstöße = 21.000,- € Streitwert
Landgericht München II: 3 wettbewerbsrechtliche Verstöße = 7.500,- € Streitwert
(11.02.2011, 15:44 Uhr)
Landgericht München II: 3 wettbewerbsrechtliche Verstöße = 7.500,- € Streitwert
Landgericht München I: 7 wettbewerbsrechtliche Verstöße = 13.000,- € Streitwert
(20.01.2011, 12:30 Uhr)
Landgericht München I: 7 wettbewerbsrechtliche Verstöße = 13.000,- € Streitwert
Landgericht München I: 4 wettbewerbsrechtliche Verstöße = 13.000,- Streitwert
(07.01.2011, 10:18 Uhr)
Landgericht München I: 4 wettbewerbsrechtliche Verstöße = 13.000,- Streitwert
LG Braunschweig: 6 wettbewerbsrechtliche Verstöße = 30.000 Euro Streitwert
(31.05.2010, 08:21 Uhr)
LG Braunschweig: 6 wettbewerbsrechtliche Verstöße = 30.000 Euro Streitwert
LG Amberg: 10 wettbewerbsrechtliche Verstöße = 10.000 Euro Streitwert
(14.05.2010, 09:09 Uhr)
LG Amberg: 10 wettbewerbsrechtliche Verstöße = 10.000 Euro Streitwert
Kommentar
verfassen
Ihre Meinung zu unserem Beitrag.
* mit Sternchen gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder
speichern

Vielen Dank für Ihren Kommentar

Wir werden diesen nach einer kurzen Prüfung
so schnell wie möglich freigeben.
Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!

Ihr Kommentar konnte nicht gespeichert werden!

Bitte versuchen Sie es zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal.
Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!

Kontakt:

IT-Recht Kanzlei

Alter Messeplatz 2
80339 München

Tel.: +49 (0)89 / 130 1433 - 0
Fax: +49 (0)89 / 130 1433 - 60

E-Mail: info@it-recht-kanzlei.de

© 2004-2024 · IT-Recht Kanzlei