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Verbot von E-Zigaretten für Jugendliche

04.12.2015, 08:14 Uhr | Lesezeit: 1 min
Verbot von E-Zigaretten für Jugendliche

Handlungsanleitung: Der Verkauf von E-Zigaretten und Liquids (Update) Hinweis: Interessante weiterführende Informationen zum Thema hat die IT-Recht Kanzlei in ihrem Beitrag "Handlungsanleitung: Der Verkauf von E-Zigaretten und Liquids (Update)" veröffentlicht.

Die Abgabe und der Konsum von elektronischen Zigaretten und Shishas an und durch Jugendliche sollen verboten werden. Dies sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung (18/6858) vor, mit dem die Abgabe- und Konsumverbote für Tabakwaren im Jugendschutzgesetz und im Jugendarbeitsschutzgesetz auf elektronische Zigaretten und Shishas ausgeweitet werden sollen.

Die Bundesregierung verweist in ihrer Gesetzesbegründung auf die Gesundheitsrisiken des Sucht- und Nervengiftes Nikotin, das auch beim Konsum von elektrischen Zigaretten und Shishas mit Nikotinlösung eingeatmet werde. Auch der Konsum von nikotinfreien elektronischen Zigaretten und Shishas sei gesundheitsgefährdend, da beim Verdampfen der verwendeten Flüssigkeiten karzinogene Stoffe entstünden.

Laut einer Repräsentativbefragung der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung von 2014 hat bereits jeder fünfte Minderjährige in der Altersgruppe zwischen zwölf und 17 Jahren schon einmal eine Shisha und jeder siebte eine elektronische Zigarette probiert.

(Das Gesetz zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor den Gefahren des Konsums von elektronischen Zigaretten und elektronischen Shishas wird heute, 04.12.2015, in erster Lesung im Bundestag beraten.)

Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.

Bildquelle:
© Frank Eckgold - Fotolia.com

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