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Änderungen zum Triman Logo für Kleidung, Textilien und Schuhe in Frankreich ab 2022

28.04.2022, 13:46 Uhr | Lesezeit: 7 min
Änderungen zum Triman Logo für Kleidung, Textilien und Schuhe in Frankreich ab 2022

Ab 2022 gelten in Frankreich neue Vorgaben zur Kennzeichnung von Kleidung, Textilien und Schuhen mit dem Triman Symbol und einem Trennhinweis. Zusammen mit unserem Kooperationspartner ecosistant geben wir nachfolgend einen Überblick über die neue Triman Kennzeichnung. Für unsere Mandanten bieten wir am Ende dieses Artikels zudem einen Rabatt für den digitalen Recycling-Compliance Service von ecosistant.

Die neue Textil-Kennzeichnungspflicht in Frankreich

Im Jahr 2015 wurde das Triman Logo mit dem Dekret Nr. 2014-1577 in Frankreich als Recyclingsymbol eingeführt. Seit dem 1. Januar 2022 muss das Logo gemäß dem französischen Umweltgesetzbuch (Code de l’environnement Art. L541-9-3) für (Haushalts-)Verpackungen, Textilien und Schuhe, sowie Möbel, Elektronik, Batterien, Reifen und Papiererzeugnisse um einen Trennhinweis ergänzt werden. Dieser soll es den Verbrauchern erleichtern, die Produkte korrekt zu recyceln.

Über den neuen Info-Tri Sortierhinweis für Elektrogeräte und Batterien haben wir kürzlich bereits berichtet.

Zuletzt wurden nun die Vorgaben für die Kennzeichnung für Kleidung konkretisiert.

Wenn Sie in Frankreich betroffene Produkte verkaufen, sollten Sie zeitnah handeln. In diesem Artikel geht es darum, wie diese neue Kennzeichnung konkret aussehen und wie sie verwendet werden muss.

Wie sieht die neue Triman Kennzeichnung für Kleidung, Textilien und Schuhe aus?

Auf dem folgenden Bild sieht man den grundlegenden Aufbau der Kennzeichnung.

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Die neue Kennzeichnung mit dem Triman Logo für Kleidung gestaltet sich grundlegend ähnlich wie die Triman Kennzeichnung für Verpackungen, Elektro- und Elektronikartikel usw.: Auf der linken Seite befindet sich das Triman Logo und auf der rechten Seite ein Trennhinweis mit genauen Informationen zum Recycling des Produkts.

Auf dem Trennhinweis („Infotri“ Box) findet sich links ein Bild der Produktkategorie, um die es geht, und rechts, hinter einem Pfeil, ein Bild des Abgabeorts, an dem das Produkt zum Recycling abgegeben werden soll (z.B. Kleidung).

Der kleine Kreis über dem Trennhinweis mit dem Länderkürzel „FR“ weist darauf hin, dass diese Regelungen nur in Frankreich gelten.

Weiterhin wird unter der Kennzeichnung ein Link zu der französischen Webseite quefairedemesdechets.ademe.fr (dt. „was tun mit meinem Müll“) angegeben, auf der die Konsumenten weitere Informationen zum Recycling finden.

Die Kennzeichnung kann grundsätzlich entweder mit weißem oder mit transparentem Hintergrund angebracht werden.

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Was muss der Trennhinweis beinhalten?

Sowohl für die Produktkategorie als auch die Abgabeorte müssen je nach Produkt und Situation unterschiedliche Symbole im Trennhinweis verwendet werden.

Drei verschiedene Produktgruppen

Je nachdem, ob es sich bei dem Produkt um eine der folgenden Kategorien handelt, muss ein anderes Symbol auf der linken Seite des Trennhinweises verwendet werden.

  • Kleidung: Symbol eines T-Shirts
  • Textilien/Haushaltswäsche: Symbol eines gefalteten Handtuchs
  • Schuhe: Symbol eines Paars Schnürschuhe

Alternativ können auch immer alle drei Symbole zusammen verwendet werden.

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Es können bis zu drei Abgabeorte angegeben werden

Auch die anzugebenden Abgabeorte können variieren. Grundsätzlich ist nur die Angabe des Altkleidercontainers (Container Symbol) verpflichtend.

Optional können aber auch die Abgabe bei Organisationen (Symbol einer Hand, die ein Herz hält) oder die Abgabe bei einem freiwillig teilnehmenden Geschäft (Symbol eines Geschäfts, vor dem ein Einkaufswagen steht) hinzukommen.

Die Option der Abgabe im Geschäft ist dabei allerdings nur für Händler vorgesehen, die über Sammelstellen in ihren Verkaufsstellen verfügen.

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Welche Unterschiede bezüglich des Trennhinweises sind bei ausschließlichem Verkauf in Frankreich zu beachten?

Wenn ein Textilprodukt ausschließlich in Frankreich verkauft wird, dann können zusätzliche, optionale Textinhalte mit in die Triman Kennzeichnung aufgenommen werden.

Insofern die Standardversion des Trennhinweises mit nur dem Altkleidercontainer verwendet wird, wird der Satz „Vos textiles et chaussures ont de l’avenir, donnez-les !“ (dt. „Ihre Textilien und Schuhe haben eine Zukunft, spenden Sie sie !“) über der Kennzeichnung hinzugefügt.

Wenn weitere Abgabeorte neben dem Altkleidercontainer angegeben werden (also Container und Organisation oder Container, Geschäft und Organisation), dann ist der Satz zum Spendenaufruf optional. Stattdessen sollte in diesen Fällen zu jedem Abgabeort-Symbol eine entsprechende Beschriftung auf Französisch hinzugefügt werden. Unter dem Altkleidercontainer wird das Wort „conteneur“, unter dem Geschäft das Wort „magasin volontaire“ und unter der Organisation das Wort „association“ ergänzt.

Auf der folgenden Abbildung sieht man wie die Version für Kleidung mit allen drei Abgabeorten mit dem zusätzlichen Text für den ausschließlichen Verkauf in Frankreich (unten) im Vergleich zu der Kennzeichnung ohne zusätzlichen Text (oben) aussehen kann.

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Wo genau muss die Kennzeichnung angebracht werden?

Das Triman Logo mit dem Trennhinweis muss entweder direkt auf dem Produkt oder auf einem, während des Kaufes an dem Produkt befestigten, Anhängsel angebracht sein.

Möglich ist die Anbringung konkret an den folgenden Stellen:

  • Direkt auf das Produkt gedruckt oder gestickt
  • Auf dem Textiletikett in der Kleidung, auf dem auch die Zusammensetzung des Stoffes und die Pflegeanweisung aufgelistet ist
  • Auf dem Pappetikett oder „Hangtag“, das nach dem Kauf abgenommen wird
  • Auf der Verpackung, in der das Produkt verkauft wird (z.B. Box, Beutel, Polybag)
  • Auf einem Sticker, der auf das Produkt oder die Verpackung geklebt wird

Eine Ausnahme kann nur bei sehr kleinen Produkten gemacht werden, bei denen die vorherigen Anbringungsoptionen nicht möglich sind. Bei diesen kann ein Teil oder die gesamte Kennzeichnung elektronisch (z.B. auf der Firmenwebseite) erfolgen:

Größe von Produkt/Verpackung;*Anbringung*
Oberfläche des Produkts oder der Verpackung ist gleich oder kleiner als 10 Quadratzentimeter groß;Verwendung eines elektronischen Triman-Logos UND Trennhinweises
Oberfläche des Produkts oder der Verpackung ist zwischen 10 und 20 Quadratzentimetern groß;Verwendung eines elektronischen Triman-Logos, ABER Trennhinweis auf dem Produkt

Hinweis: Auch wenn man die Textil-Kennzeichnung z.B. auf die Verpackung aufbringt, muss die Triman Kennzeichnung für Haushaltsverpackungen noch zusätzlich aufgebracht werden. Denn die beiden Kennzeichnungen sind unabhängig voneinander zu betrachten. So müssen unter Umständen zwei verschiedene Triman Kennzeichnungen angebracht werden.

Ab wann muss das Triman Logo auf Kleidung, Textilien und Schuhen aufgebracht sein?

Die Kennzeichnungspflicht mit Triman Logo plus Trennhinweis gilt seit dem 1. Januar 2022. Von diesem Zeitpunkt an bis spätestens zum 1. Februar 2023 müssen alle neuen Produkte, die auf den französischen Markt gebracht werden, mit der Triman Kennzeichnung ausgestattet sein.

Für Produkte, die noch vor dem 1. Februar 2023 in Frankreich produziert oder importiert wurden, gilt zudem eine 6-monatige Übergangsfrist bis zum 1. August 2023. Bis dahin dürfen sie noch ohne die Kennzeichnung verkauft werden.

Was passiert, wenn die Triman Kennzeichnung nicht auf in Frankreich verkaufte Produkte aufgebracht wird?

Wer gegen die Kennzeichnungspflicht verstößt, muss mit Geldbußen rechnen. Für juristische Personen können dies gemäß französischem Umweltgesetzbuch Art. L541-9-4 bis zu 15.000 Euro sein. Für natürliche Personen kann sich das Bußgeld ebenfalls auf bis zu 3.000 Euro belaufen.

Für jeden Händler, der Textilien oder Schuhe in Frankreich direkt an Endverbraucher vermarktet gilt außerdem die Pflicht, sich einem Rücknahmesystem für die erweiterte Herstellerverantwortung von Textilien anzuschließen. Unser Kooperationspartner ecosistant stellt dafür einfache Schritt-für-Schritt Anleitungen in seinem digitalen EPR-Informationsservice bereit.

Erhalten Sie einen Rabatt für den digitalen Recycling-Compliance Service von ecosistant

ecosistant bietet mehrere Services an, die (B2C-)Onlinehändler bei der Einhaltung ihrer Recyclingpflichten in 30 europäischen Ländern unterstützen. In der digitalen Complianceberatung erhalten Kunden auf sie zugeschnittene Schritt-für-Schritt Anleitungen. Mithilfe dieser bekommen sie einfach und schnell alle nötigen Maßnahmen auf einen Blick angezeigt und werden digital bei der Umsetzung unterstützt (z.B. bei der Registrierung mit EPR-Systemen). Auch für Frankreich gibt es eine genaue Anleitung mit Triman Guide.

Für größere Onlinehändler gibt es zudem einen Premium Service, im Rahmen dessen alle Pflichten für die Kunden gemangt und erfüllt werden.

Mandanten der IT-Recht Kanzlei steht ein exklusiver Gutschein-Code für einen 12 % Rabatt zur Verfügung.

Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.


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2 Kommentare

M
Modeunternehmen 05.10.2023, 17:49 Uhr
Präzisierung
Guten Tag,

oft werden ja mehrere Hangtags an einer Schnur zu einem Bündel zusammengefasst. Muss jetzt jedes einzelne Hangtag mit dem Triman Logo versehen sein, oder reicht es wenn es auf dem Haupt-Hangtag ist?

Für die Beantwortung der Frage bedanke ich mich vorab!
N
N. Krebbers 13.09.2022, 14:25 Uhr
Legal Advisor
Guten Nachmittag,

ich hätte gern gewusst, was passiert, wenn man das Triman-Logo aus dem Internet kopiert oder sich selbst eins erstellt ohne bei einer der Eco-Organisationen angemeldet zu sein.

Vielen Dank!

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