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Textilkennzeichnungsverordnung endlich berichtigt: Täschnerwaren nicht kennzeichnungspflichtig

06.06.2012, 16:03 Uhr | Lesezeit: 1 min
Textilkennzeichnungsverordnung endlich berichtigt: Täschnerwaren nicht kennzeichnungspflichtig

Die Europäische Textilkennzeichnungsverordnung enthielt einige redaktionelle Fehler, die unter Textilhändlern für starke Rechtunsicherheit sorgten. Sind etwa Täschnerwaren kennzeichnungspflichtig? Darf der Begriff "Polyacryl" zur Kennzeichnung von Textilien verwendet werden? Nun ist endlich eine offizielle Berichtigung der Verordnung seitens der EU-Kommission erfolgt.

 

 

 

Wortlaut der Berichtigung der Europäischen Textilkennzeichnungsverordnung :

"Seite 13, Anhang I Tabelle 2 Nummer 26:
anstatt:
"Seide"
muss es heißen:
"Polyacryl".

Seite 18, Anhang V Nummer 16:
anstatt:
"Leder- und Sattlerwaren, aus Spinnstoffen"
muss es heißen:
"Täschner- und Sattlerwaren, aus Spinnstoffen".

Ergo: Täschner- und Sattlerwaren sind nicht zwingend im Sinne der Textilkennzeichnungsverordnung zu kennzeichnen.

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Bildquelle:
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