IT-Recht Kanzlei
Fragen oder Anregungen?

Kontaktieren Sie uns:
IT-Recht Kanzlei
Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller
Alter Messeplatz 2
Tel.: +49 (0)89 / 130 1433-0
Fax: +49 (0)89 / 130 1433-60
E-Mail: info@it-recht-kanzlei.de

Sektorenverordnung: Ist in Kraft getreten

02.10.2009, 12:31 Uhr | Lesezeit: 2 min
Sektorenverordnung: Ist in Kraft getreten

Am 23.09.2009 ist die Sektorenverordnung (SektVO) verkündet worden und am 24.09.2009 in Kraft getreten. Die SektVO tritt an die Stelle der für Sektorenauftraggeber geltenden Regelungen der Vergabeverordnung (VgV) und der 3. und 4. Abschnitte der VOL/A und der VOB/A. Die Vergaberegeln für die Sektorenauftraggeber sind somit aus diesen Verdingungsordnungen herausgenommen und erstmals in einer Verordnung zusammengefasst worden.

Sektorenauftraggeber sind zur Vergabe von Aufträgen nach den  Vorgaben der SektVO verpflichtet, wenn sie  auf den Gebieten der Trinkwasserversorgung, der Energieversorgung (hierzu gehören die Bereiche Gas- und Wärmeversorgung sowie Elektrizität), des Verkehrs und ab dem 1. Januar 2009 auch der Postdienste tätig sind und diese Aufgaben alleine ausüben und daher eine Monopolstellung haben, die zu einer Abschottung der Märkte führt. Als Sektorenauftraggebern gelten nach § 98 Nr. 4 Alt. 1 GWB auch solche natürlichen oder juristischen Personen des Privatrechts, die in den oben genannten Sektoren auf der Grundlage von besonderen oder ausschließlichen Rechten tätig sind.

Die Regelungen der SektVO unterscheiden sich in Inhalt und Aufbau maßgeblich von den Vorgaben für die Sektorenauftraggeber in den bisherigen Vergabeverordnungen.  Einige früher in der VgV geregelten Themen wie das Dienstleistungs- bzw. Konzernprivileg sind in das GWB übernommen worden. Dies geschah teilweise unter erheblichen inhaltlichen Änderungen.

Die SektVO ist im Bundesgesetzblatt  unter (Teil I, Nr. 62, 28.09.09, S. 3110) verkündet. Sie gilt für alle neu beginnenden Vergabeverfahren im oben beschriebenen Sektorenbereich.

Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.

Bildquelle:
© Manfred Ament - Fotolia.com

Link kopieren

Als PDF exportieren

Drucken

|

Per E-Mail verschicken

Zum Facebook-Account der Kanzlei

Zum Instagram-Account der Kanzlei

0 Kommentare

weitere News

Gesetz für faire Verbraucherverträge: Welche Änderungen seit Oktober 2021 gelten und worauf Händler achten sollten
(13.10.2021, 09:29 Uhr)
Gesetz für faire Verbraucherverträge: Welche Änderungen seit Oktober 2021 gelten und worauf Händler achten sollten
Vergaberecht: Erste Gerüchte um die neuen Schwellwerte
(19.10.2011, 16:08 Uhr)
Vergaberecht: Erste Gerüchte um die neuen Schwellwerte
Vergaberecht: Auf ein Neues - Wieder eine Änderung der Vergabeverordnung, diesmal Energieeffizienz
(12.07.2011, 12:01 Uhr)
Vergaberecht: Auf ein Neues - Wieder eine Änderung der Vergabeverordnung, diesmal Energieeffizienz
Endlich: Gesetzentwurf gegen Internetabzocke
(29.10.2010, 14:44 Uhr)
Endlich: Gesetzentwurf gegen Internetabzocke
Vergaberecht: Neue VgV ist in Kraft getreten
(14.06.2010, 09:04 Uhr)
Vergaberecht: Neue VgV ist in Kraft getreten
Vergaberecht: Zustimmung zur neuen VgV liegt nunmehr vor
(30.04.2010, 15:00 Uhr)
Vergaberecht: Zustimmung zur neuen VgV liegt nunmehr vor
Kommentar
verfassen
Ihre Meinung zu unserem Beitrag.
* mit Sternchen gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder
speichern

Vielen Dank für Ihren Kommentar

Wir werden diesen nach einer kurzen Prüfung
so schnell wie möglich freigeben.
Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!

Ihr Kommentar konnte nicht gespeichert werden!

Bitte versuchen Sie es zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal.
Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!

Kontakt:

IT-Recht Kanzlei

Alter Messeplatz 2
80339 München

Tel.: +49 (0)89 / 130 1433 - 0
Fax: +49 (0)89 / 130 1433 - 60

E-Mail: info@it-recht-kanzlei.de

© 2004-2024 · IT-Recht Kanzlei