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Nun möglich: Rechtliche notwendige Informationen in eBay-Artikelbeschreibung verlinken

12.11.2019, 08:19 Uhr | Lesezeit: 4 min
Nun möglich: Rechtliche notwendige Informationen in eBay-Artikelbeschreibung verlinken

eBay-Händler standen bisweilen vor einem Problem: eBay mag keine externen Links in Artikelbeschreibungen. Viele Informationspflichten erfordern aber die Verlinkung externer Informationen, etwa hin zu Garantiebedingungen oder Sicherheitsdatenblättern des Herstellers. eBay.de hat hier nun reagiert und Händler können nun gewisse externe Informationen verlinken. Wie das geht, lesen Sie in unserem Beitrag.

Worum geht es?

Seit jeher sind dem Plattformbetreiber eBay externe Links in den Artikelbeschreibungen ein Dorn im Auge. Dies rührt vermutlich daher, dass in den Anfangszeiten der Plattform viele dort anbietenden Händler versuchten, mittels Verlinkungen ihrer eigenen Webseiten / Shops einen Verkauf „abseits“ der Plattform anzubahnen, um Verkaufsprovisionen zu umgehen.

Jedenfalls ist ebay für eine sehr strikte „Link policy“ bekannt.

Wer in seinen eBay-Angeboten externe Links setzt, wird häufig von eBay aufgefordert, diese zu löschen bzw. solche Angebote werden sogar von eBay entfernt und Sperrungen angedroht.

Dies ist in vielen Fällen ein Dilemma für die Onlinehändler.

Rechtliche Erforderlichkeit der Verlinkung auf externe Inhalte

In vielen Fällen besteht die rechtliche Notwendigkeit, weitergehende Informationen bereits im Rahmen der eBay-Angebote darzustellen, soll eine rechtssichere Produktpräsentation erfolgen.

Dies ist etwa der Fall in Bezug auf Garantiebedingungen, wird bei eBay mit einer Garantie geworben bzw. besteht für das angebotene Produkt eine solche Garantie.

Da eBay zum einen die Angabe von Kontaktdaten (etwa Anschrift, Telefon, Fax, Email etc. des Herstellers) ungerne in der Artikelbeschreibung sieht, zum anderen die Garantiebedingungen meist recht komplex sind, viel Text darstellen und sich jederzeit ändern können und ggf. auch urheberrechtlichen Schutz genießen, bleibt hier dem Verkäufer meist nur eine Verlinkung auf eine entsprechende Seite bzw. entsprechendes PDF des Herstellers.

Ferner trifft dies zu, wenn etwa Chemikalien angeboten werden, bei denen die Darstellung des Sicherheitsdatenblattes erfolgen sollte. Auch die Darstellung eines solchen Dokuments kann sinnvoll oftmals nur im Rahmen einer Verlinkung erfolgen.

Bisher drohten eBay-Verkäufern, die externe Seiten / Dokumente in solchen Fällen in ihren Artikelbeschreibungen verlinkt haben dann Sanktionen seitens eBay.

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Was ist neu?

eBay.de teilte der IT-Recht Kanzlei mit, dass ab sofort die Möglichkeit besteht, rechtlich erforderliche Angaben bezüglich Garantiebedingungen, einer allgemeinen Betriebserlaubnis oder eines Sicherheitsdatenblatts auch mittels anklickbarem Link im Rahmen der eBay-Artikelbeschreibung zu verlinken, ohne Gefahr zu laufen, dass der Link entfernt wird bzw. Ärger mit eBay zu bekommen.

Wie ist vorzugehen?

Damit die Links als klickbare Links angezeigt und von eBay nicht gelöscht werden, müssen eBay-Verkäufer einfach nur die Worte

  • „Garantiebedingungen“
  • „Allgemeine Betriebserlaubnis“ oder
  • „Sicherheitsdatenblatt“

dem jeweiligen Link unmittelbar voranstellen.

Im Falle der Verlinkung von Garantiebedingungen also etwa wie folgt:

"Garantiebedingungen https://www.musterherstellerx.de/garantie.html"

Was wir meinen

Das ist doch mal eine gute Nachricht für eBay-Verkäufer!

Ab jetzt ist es für Händler bei weiteren rechtlich notwendigen Angaben zu Garantien, Sicherheitsdatenblättern und Verweis auf die Allgemeine Betriebserlaubnis möglich, in der jeweiligen Artikelbeschreibung durch Setzen eines aktiven, klickbaren Links auf diese Angaben zu verlinken, ohne dass Konsequenzen seitens eBay zu befürchten sind.

Damit wird wieder mehr Rechtssicherheit für eBay-Verkäufer geschaffen.

Sie möchten rechtssicher bei eBay.de verkaufen?

Gerne sichern wir Sie als eBay-Verkäufer durch unsere professionellen und abmahnsicheren Rechtstexte ab.

Eine Übersicht über unsere Schutzpakete erhalten Sie hier.

Wir stellen Ihnen jedoch nicht nur unsere Rechtstexte zur Verfügung und halten diese für Sie stets aktuell, sondern Sie erhalten darüber hinaus als Update-Service-Mandant Zugriff auf über 100 Muster, Leitfäden und Handlungsanleitungen rund um den Verkauf im Ecommerce!

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Selbstverständlich stellen wir unseren Update-Service-Mandanten auch Muster für die rechtssichere Werbung mit einer Hersteller- oder Verkäufergarantie zur Verfügung.

Im Rahmen unseres Unlimited-Pakets nehmen wir als spezialisierte Rechtsanwälte zudem auf Wunsch Ihre eBay-Präsenz im Rahmen einer Intensivprüfung unter die Lupe, damit Sie sorgenfrei bei eBay anbieten können.

Sprechen Sie uns gerne an!

Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.


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