IT-Recht Kanzlei
Fragen oder Anregungen?

Kontaktieren Sie uns:
IT-Recht Kanzlei
Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller
Alter Messeplatz 2
Tel.: +49 (0)89 / 130 1433-0
Fax: +49 (0)89 / 130 1433-60
E-Mail: info@it-recht-kanzlei.de

Neue Kooperation: mit dem Österreichischen E-Commerce-Gütezeichen

10.08.2016, 09:15 Uhr | Lesezeit: 3 min
Neue Kooperation: mit dem Österreichischen E-Commerce-Gütezeichen

Das Österreichische E-Commerce-Gütezeichen ist DAS sichtbare Zeichen für seriösen Online-Handel in Österreich. Als einziges Gütesiegel im österreichischen E-Commerce, das von Wirtschaftskammer, Arbeiterkammer und Wirtschaftsministerium unterstützt wird, genießt es bei österreichischen Konsumenten ein äußerst hohes Vertrauen. Bezieher des Unlimited-Pakets der IT-Recht Kanzlei erhalten auf das Gütezeichen dauerhaft 40 % Rabatt. Auch entfällt die einmalige Prüfgebühr komplett.

Von genauen Produktbeschreibungen über klare und deutliche Preisauszeichnungen bis hin zu Lieferbedingungen, Rücktrittsrechten und Einhaltung aller Datenschutz-Richtlinien - ob ein Online-Shop vertrauensvoll ist, erkennt man in Österreich am E-Commerce-Gütezeichen. Knapp 300 Online-Shops können derzeit auf ein solches Siegel verweisen. Das Österreichische E-Commerce-Gütezeichen wurde im Jahr 2000 gegründet und war von Anfang an beteiligt, ein europäisches Gütezeichen-Netzwerk aufzubauen – das European Trustmark.

"Wir zertifizieren speziell für den Verkauf nach Österreich, denn innerhalb der EU gilt das Recht des Landes, in dem der Kunde seinen Wohnsitz hat. Auch wissen wir aus Umfragen, dass ein Gütezeichen das Zünglein an der Waage für einen Kauf ist."

so Thorsten Behrens, Geschäftsführer des Österreichischen E-Commerce Gütezeichen.

Kunden bevorzugen zertifizierte Shops oft vor dem Billigst-Anbieter, weil sie dem Gütezeichen vertrauen.

Dabei profitieren nicht nur Konsumenten durch die Zertifizierung des Österreichischen E-Commerce-Gütezeichens, vor allem der Händler selbst bekommt kostengünstige Unterstützung:

  • Umsatzsteigerung durch mehr Kundenvertrauen
  • Hohe Rechtssicherheit durch Überprüfung nach strengen österreichischen Rechtsstandards
  • Laufende Informationen über österreichische Gesetzesänderungen
  • Senkung der Anwaltskosten durch kostenlose außergerichtliche Streitschlichtung bei Konsumentenbeschwerden
  • Zertifizierte Shops sind in Preissuchmaschinen mit dem Gütezeichen-Logo gekennzeichnet (z.B. Geizhals.at)

Die Standards unserer Zertifizierung werden durch die neue Kooperation mit der IT-Recht Kanzlei auch keineswegs verwässert, so Thorsten Behrens:

"Die Absicherung nach österreichischem Recht und regelmäßige Überprüfung durch die IT-Recht Kanzlei stellt bereits sehr hohe Standards sicher; dadurch können wir den Mandanten dieser Kanzlei bei der Zertifizierung mit einer dauerhaften Rabattierung von 40 % preislich stark entgegenkommen. Auch fallen keine Einmalkosten an. Die zusätzliche Zertifizierung durch das Österreichische E-Commerce Gütezeichen bedeutet für den Händler zudem doppelten Vertrauensgewinn beim Verbraucher. Gerade durch die Kombination aus Rechtssicherheit und gesteigertem Kundenvertrauen wird die Kooperation zwischen IT-Recht-Kanzlei und Gütezeichen ein echter Gewinn für Online-Händler."

Die Kooperation mit dem Österreichische E-Commerce Gütezeichen ist für die IT-Recht Kanzlei gerade mit Blick auf den österreichischen E-Commerce Markt ein weiterer wichtiger Schritt auf dem eigenen Erfolgsweg – und kann auch ein wichtiger Schritt auf dem Erfolgsweg unserer Mandanten werden. So RA Max-Lion Keller:

"Für uns ist die intensive Zusammenarbeit mit dem Österreichischen E-Commerce-Gütezeichen sehr wichtig, und wir freuen uns, dass wir die daraus gewonnenen Vorteile auch in Form einer Tarifvergünstigung an unsere über 10.000 Mandanten weitergeben können. Gerade österreichische Händler werden von dieser neuen Kooperation stark profitieren können."


Link kopieren

Als PDF exportieren

Drucken

|

Per E-Mail verschicken

Zum Facebook-Account der Kanzlei

Zum Instagram-Account der Kanzlei

0 Kommentare

weitere News

Website-Scanner: Neue Dienste und weitere Optimierungen
(22.04.2024, 16:49 Uhr)
Website-Scanner: Neue Dienste und weitere Optimierungen
IT-Recht Kanzlei bietet Rechtstexte für BILD Marktplatz an
(22.04.2024, 07:50 Uhr)
IT-Recht Kanzlei bietet Rechtstexte für BILD Marktplatz an
Sie nutzen Shopware 5 oder 6 oder Cloud? Kennen Sie bereits die Datenschnittstelle der IT-Recht Kanzlei?
(18.04.2024, 16:43 Uhr)
Sie nutzen Shopware 5 oder 6 oder Cloud? Kennen Sie bereits die Datenschnittstelle der IT-Recht Kanzlei?
manomano.es: IT-Recht Kanzlei bietet professionelle Rechtstexte an
(15.04.2024, 16:46 Uhr)
manomano.es: IT-Recht Kanzlei bietet professionelle Rechtstexte an
Neu: Rechtstexte für die französische Plattform Marketplace Decathlon.fr
(12.04.2024, 15:08 Uhr)
Neu: Rechtstexte für die französische Plattform Marketplace Decathlon.fr
Neu: Rechtstexte für die französische Plattform Marketplace Leroy Merlin
(11.04.2024, 15:06 Uhr)
Neu: Rechtstexte für die französische Plattform Marketplace Leroy Merlin
Kommentar
verfassen
Ihre Meinung zu unserem Beitrag.
* mit Sternchen gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder
speichern

Vielen Dank für Ihren Kommentar

Wir werden diesen nach einer kurzen Prüfung
so schnell wie möglich freigeben.
Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!

Ihr Kommentar konnte nicht gespeichert werden!

Bitte versuchen Sie es zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal.
Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!

Kontakt:

IT-Recht Kanzlei

Alter Messeplatz 2
80339 München

Tel.: +49 (0)89 / 130 1433 - 0
Fax: +49 (0)89 / 130 1433 - 60

E-Mail: info@it-recht-kanzlei.de

© 2004-2024 · IT-Recht Kanzlei