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Frage des Tages: Kann ich die Rechtstexte der IT-Recht Kanzlei auch als Händler mit Sitz in Österreich nutzen?

02.06.2022, 14:56 Uhr | Lesezeit: 3 min
Frage des Tages: Kann ich die Rechtstexte der IT-Recht Kanzlei auch als Händler mit Sitz in Österreich nutzen?

Auch in Österreich boomt der Ecommerce und ein Ende scheint nicht in Sicht. Wenngleich das Thema Abmahnungen in Österreich nicht so beherrschend ist wie in Deutschland, entdeckten bereits mehrere deutsche Abmahnverbände das Nachbarland als neues Terrain. Selbstverständlich betreut die IT-Recht Kanzlei daher auch österreichische Händler.

Worum geht es?

Der IT-Recht Kanzlei liegt eine Vielzahl von Abmahnungen österreichischer Händler vor, zumeist ausgesprochen von deutschen Abmahnverbänden.

Da keinerlei Sprachbarriere besteht und der österreichische Händler im Regelfall wettbewerbsrechtlich auch vor einem deutschen Gericht belangt werden kann, ist die Hemmschwelle für Abmahner gering. Teure Übersetzungen und mit Unsicherheiten belastete Ausflüge in andere Rechtsordnungen sind nicht erforderlich.

Auch als Händler mit Sitz in Österreich sollten Sie vor allem auf korrekte Rechtstexte achten, wenn Sie online verkaufen.

Ein besonderes Augenmerk sollte dabei gelegt werden auf

  • Impressum
  • AGB mit Kundeninformationen
  • Datenschutzerklärung
  • Widerrufsbelehrung mit Muster-Widerrufsformular

Die jahrelange Praxiserfahrung der IT-Recht Kanzlei zeigt, dass Fehler insbesondere bei diesen Rechtstexten immer wieder Gegenstand teurer und ärgerlicher Abmahnvorgänge, sei es durch Mitbewerber oder Abmahnverbände sind.

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Betreut die IT-Recht Kanzlei auch Händler aus Österreich?

Immer wieder erreichen uns Anfragen, ob unsere Schutzpakete, die Online-Händler effektiv vor Abmahnungen schützen und einen rechtssicheren Online-Auftritt gewährleisten, auch für Verkäufer mit Sitz in Österreich angeboten werden bzw. geeignet sind.

Die klare Antwort lautet: Ja!

Rechtstexte an das österreichische Recht angepasst

Sie sind Online-Händler und kommen aus Österreich?

Auch dann sind Sie mit den Schutzpaketen der IT-Recht Kanzlei auf dem richtigen Weg, Ihren Onlineauftritt auf eine rechtssichere Grundlage zu stellen.

Schon seit einigen Jahren bietet die IT-Recht Kanzlei spezielle Rechtstexte für Händler mit Sitz in Österreich an, die im Wege des Ecommerce verkaufen möchten.

Dies nicht nur für alle gängigen Verkaufskanäle wie etwa

  • Eigener Onlineshop
  • Amazon.de
  • eBay.de
  • Facebook
  • Instragram
  • Etsy

sondern auch für auf Österreich bezogene Verkaufskanäle wie z.B.

  • Shöpping.at
  • eBay.at

Sofern Sie als Händler mit Sitz in Österreich eines unserer Schutzpakete beauftragen, passen wir die enthaltenen Rechtstexte entsprechend für Sie an das österreichische Recht an.

Selbstverständlich profitieren Sie auch als österreichischer Händler vom Update-Service. Wir halten die Rechtstexte für Sie stets aktuell und berücksichtigen Änderungen in Gesetzgebung und Rechtsprechung – für Ihre dauerhafte Rechtssicherheit und Abmahnfreiheit.

Österreichische Rechtsform?

Das österreichische Recht kennt einige landesspezifische Rechtsformen, wie etwa

  • das in das Firmenbuch eingetragene Einzelunternehmen (e.U.)
  • die offene Gesellschaft (OG)
  • die Gesellschaft bürgerlichen Rechts mit dem Kürzel GesbR (statt GbR wie in Deutschland)

Gerne können wir auch diese besonderen Rechtsformen im Impressum und den Rechtstexten für Sie abbilden. Sprechen Sie uns im Zweifel einfach an.

Fazit

Als österreichischen Händler heißen wir Sie „Herzlich Willkommen“ bei der IT-Recht Kanzlei!

Wir sichern mit unseren Schutzpaketen nicht nur deutsche Onlinehändler ab, sondern betreuen bereits eine vierstellige Anzahl von österreichischen Händlern und sichern diese vor Abmahnungen ab.

Sie möchten rechtssicher im Internet verkaufen?

Gerne buchen Sie das passende Schutzpaket direkt online oder sprechen uns bei Fragen einfach an.

Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.


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