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Nutzerhinweise zum EVB-IT Systemvertrag veröffentlicht

07.11.2007, 14:50 Uhr | Lesezeit: 1 min
Nutzerhinweise zum EVB-IT Systemvertrag veröffentlicht

Seit heute können Beschaffer auch auf die Nutzerhinweise zum EVB-IT Systemvertrag zurückgreifen. Diese sind nicht in die bisherigen Nutzerhinweise zu den EVB-IT integriert, sondern in einem eigenen Dokument veröffentlicht.

Die Hinweise gliedern sich in drei Teile:

- In einem ersten Teil werden allgemeine Erläuterungen, z. B. zum Anwendungsbereich, zu Aufbau und Struktur des Vertrages sowie zum neuen Haftungskonzept gegeben.

- Der zweite Teil der Hinweise versteht sich als Ausfüllhilfe zum Vertragsformular und ist vor allem an den Beschaffer gerichtet.

- Der dritte Teil gibt Hinweise zu den Ergänzenden Vertragsbedingungen und enthält vor allem Details und Hintergründe zu den dort getroffenen Regelungen aus juristischer Sicht.

Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.

Bildquelle:
knipseline / PIXELIO

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