IT-Recht Kanzlei
Fragen oder Anregungen?

Kontaktieren Sie uns:
IT-Recht Kanzlei
Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller
Alter Messeplatz 2
Tel.: +49 (0)89 / 130 1433-0
Fax: +49 (0)89 / 130 1433-60
E-Mail: info@it-recht-kanzlei.de

Neues Muster der IT-Recht Kanzlei: Datenschutz-Informationsblatt für die Videoüberwachung von Geschäftsräumen

19.07.2019, 12:07 Uhr | Lesezeit: 2 min
Neues Muster der IT-Recht Kanzlei: Datenschutz-Informationsblatt für die Videoüberwachung von Geschäftsräumen

Neues Muster der IT-Recht Kanzlei: Datenschutz-Informationsblatt für die Videoüberwachung von Geschäftsräumen

Hinweis: detaillierte Informationen zu den datenschutzrechtlichen Grundlagen und Voraussetzungen der Videoüberwachung von Geschäftsräumen hält die IT-Recht Kanzlei in diesem Beitrag bereit.

Die Videoüberwachung von Geschäftsräumen zur potenziellen Identifizierung von Personen ist aufgrund ihres persönlichkeitsrechtlichen Einschlags in besonderem Maße datenschutzrechtlich relevant. Dies drückt sich entscheidend in strengen Zulässigkeitsvoraussetzungen und für den Einsatz von Beobachtungskameras aus, die sich unter anderem in einer datenschutzrechtlichen Informationspflicht über die maßgeblichen Umstände der Überwachung niederschlagen. Neben den Kontaktdaten des Verantwortlichen sind so unter anderem Angaben über die Rechtsgrundlage, berechtigte Überwachungsinteressen, die Speicherdauer und Betroffenenrechte zu machen. Exklusiv für Mandanten stellt die IT-Recht Kanzlei ab sofort ein datenschutzrechtskonformes Muster-Informationspapier für Videoüberwachungsmaßnahmen zur Verfügung.

Das Muster, das sich in wenigen Schritten durch den Verwender auf die einschlägige Verarbeitungssituation anpassen lässt, sollte prominent am Eingang zu den überwachten Geschäftsräumlichkeiten ausgehängt werden. Dabei ist durch ein angemessenes Format und eine wahrnehmbare Platzierung sicherzustellen, dass jeder potenzielle Betrachter über die Videoüberwachung in Kenntnis gesetzt wird und hierdurch informiert über das anschließende Betreten der Räumlichkeiten entscheiden kann.

Zum Muster geht es hier.

Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.


Link kopieren

Als PDF exportieren

Drucken

|

Per E-Mail verschicken

Zum Facebook-Account der Kanzlei

Zum Instagram-Account der Kanzlei

0 Kommentare

weitere News

Briefwerbung gegenüber Verbrauchern? Datenschutzerklärung nicht vergessen!
(24.04.2024, 07:55 Uhr)
Briefwerbung gegenüber Verbrauchern? Datenschutzerklärung nicht vergessen!
Kunde macht Datenauskunft geltend? Effektive Mustermitteilungen
(23.04.2024, 08:40 Uhr)
Kunde macht Datenauskunft geltend? Effektive Mustermitteilungen
Schaden durch Lieferung mangelhafter Ware? Aufwendungsersatzanspruch gegen Lieferanten
(22.04.2024, 20:02 Uhr)
Schaden durch Lieferung mangelhafter Ware? Aufwendungsersatzanspruch gegen Lieferanten
Warenlieferung fehlgeschlagen? Effektive Mustervorlagen für Online-Händler
(19.04.2024, 11:45 Uhr)
Warenlieferung fehlgeschlagen? Effektive Mustervorlagen für Online-Händler
Muster: Rechtssichere Werbung mit einer Händlergarantie
(18.04.2024, 14:39 Uhr)
Muster: Rechtssichere Werbung mit einer Händlergarantie
Konfliktsituationen beim Widerrufsrecht! Effektive Mustervorlagen für Online-Händler
(11.04.2024, 16:58 Uhr)
Konfliktsituationen beim Widerrufsrecht! Effektive Mustervorlagen für Online-Händler
Kommentar
verfassen
Ihre Meinung zu unserem Beitrag.
* mit Sternchen gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder
speichern

Vielen Dank für Ihren Kommentar

Wir werden diesen nach einer kurzen Prüfung
so schnell wie möglich freigeben.
Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!

Ihr Kommentar konnte nicht gespeichert werden!

Bitte versuchen Sie es zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal.
Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!

Kontakt:

IT-Recht Kanzlei

Alter Messeplatz 2
80339 München

Tel.: +49 (0)89 / 130 1433 - 0
Fax: +49 (0)89 / 130 1433 - 60

E-Mail: info@it-recht-kanzlei.de

© 2004-2024 · IT-Recht Kanzlei