IT-Recht Kanzlei
Fragen oder Anregungen?

Kontaktieren Sie uns:
IT-Recht Kanzlei
Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller
Alter Messeplatz 2
Tel.: +49 (0)89 / 130 1433-0
Fax: +49 (0)89 / 130 1433-60
E-Mail: info@it-recht-kanzlei.de

FAQs zur Markenüberwachung: Gute Gründe für eine Markenüberwachung

27.12.2018, 12:00 Uhr | Lesezeit: 5 min
FAQs zur Markenüberwachung: Gute Gründe für eine Markenüberwachung

Schnell ist die eigene Marke angemeldet und registriert. Ist damit alles getan, um sicheren Markenschutz genießen zu können? Man könnte meinen, jetzt ist alles geschafft und der Markeninhaber kann sich zurücklehnen. Doch wer diese Annahme teilt, irrt. Um die eigene Marke vor identischen oder ähnlichen Zeichen zu schützen, sollte sie fortlaufend überwacht werden.Wir nennen die wichtigsten Gründe für eine Markenüberwachung. Das gilt auch fürs neue Jahr.....

1. Warum soll ich meine Marke überwachen lassen?

Leider passiert es immer wieder, dass die eigene Marke oder ein verwechslungsfähiges Zeichen nachträglich von Dritten angemeldet wird. Das kann beim gleichen oder bei einem anderen nationalen oder internationalen Markenamt der Fall sein. Geprüft wird bei den Ämtern im Falle einer Markenanmeldung jedoch nur, ob absolute Schutzhindernisse, die dem Markenschutz als solchem entgegenstehen, zugrunde liegen. Allerdings wird nicht geprüft, inwieweit die Anmeldung mit Drittzeichen kollidiert. Dies kann nur vom Markeninhaber selbst eingeschätzt werden. Bei einer professionellen Markenüberwachung werden Sie als Markeninhaber auf neu registrierte Marken hingewiesen, die identisch oder Ihrer Marke ähnlich sind.

2. Was sind die Folgen, wenn ich meine Marke nicht überwachen lasse?

Es droht eine sogenannte Verwässerung der Marke. Sinn und Zweck einer Markenüberwachung lassen sich aus dem Ziel einer Markeneintragung ableiten: ihr wird eine Art „Identität“ verschafft. Ein Zeichen wird eingetragen, um auf die Herkunft der Ware oder Dienstleistung hinzuweisen, namentlich auf den Anbieter. Meldet nun ein Dritter die eigene Marke oder ein verwechselungsfähiges Zeichen nachträglich an, kursieren auf einmal verschiedene, gleichartige Kennzeichen auf dem Markt mit der Folge, dass es dem Konsumenten kaum mehr möglich ist, die einzelnen Marken voneinander zu trennen und ein bestimmtes Zeichen mit einem Produkt zu identifizieren.

Das kann fatale Folgen haben: denn je größer der Erfolg einer Marke ist und damit auch deren Bekanntheitsgrad, desto größer ist auch die Wahrscheinlichkeit, dass von Seiten der Konkurrenz versucht wird, dies zum eigenen Vorteil auszunutzen, indem man sich gerade an das erfolgreiche Zeichen anlehnt, in der Regel für identische oder ähnliche Waren und Dienstleistungen. Dem Publikum wird es also unmöglich, ihre Marke mit einer positiven Qualitätsvorstellung zu verbinden. Es wird ihr Zeichen nicht mehr als Herkunftshinweis verstehen, sondern nur noch mit einem beschreibenden Charakter für ein Produkt in Verbindung setzen. Ihre Marke verwässert regelrecht, verliert ihre Unterscheidungskraft und damit ihren Wert. Am Ende ist sie schließlich löschungsreif.

Banner Starter Paket

3. Ist eine Markenüberwachung zwingend notwendig?

Gesetzlich vorgeschrieben ist eine Markenüberwachung freilich nicht, aber sie ist jedem ans Herz zu legen, der seine Markenrechte nicht wieder verlieren will.

Um seine eigenen Markenrechte besonders effizient und effektiv verteidigen zu können, stellt das Markengesetz nach § 42 den Widerspruch gegen neue Marken zur Verfügung. Wird es jedoch versäumt, in den ersten drei Monaten rechtzeitig durch Widerspruch relevante Neueintragungen von Drittmarken abzuwehren, bleibt nur noch die leider sehr kostenintensive und ungewisse Alternative Schutz vor den ordentlichen Gerichten zu suchen. Hier ist das Prozesskostenrisiko aber gleich deutlich höher.

Darüber hinaus stärken und erhalten Sie Ihr absolutes Schutzrecht. Und zwar beugen Sie einer Verwässerung Ihrer Marke vor. Identische und verwechslungsähnliche Marken der Konkurrenz werden rechtzeitig aus dem bedrohten Schutzumfeld Ihrer Marke gedrängt.

4. Was wird überwacht?

Bei Wortmarken werden im Allgemeinen neu veröffentlichte, konkret identische oder phonetisch identische Marken überwacht. Darüber hinaus auch täuschend ähnliche Marken.

Bei Bildmarken werden neu veröffentlichte Marken überwacht und gemeldet, wenn diese visuell mit der Marke des Kunden / Klienten identisch oder dieser ähnlich sind.

5. Wo kann ich meine Marke überwachen lassen?

Als professionelle Kanzlei auf dem Gebiet des Markenrechts sehen wir es als selbstverständlich an, Sie nach einer Markeneintragung auch weiterhin begleiten und Ihnen mit unseren Fachkräften unterstützend zur Seite zu stehen. Wir bieten Ihnen die Markenüberwachung als einen Service an, mit dem wir regelmäßig die Überwachung Ihrer Marke gewährleisten, um festzustellen, ob neu eingetragene Marken gegen ihre Markenrechte verstoßen. Dieser Service ist sinnvoll, denn nur so werden Sie immer rechtzeitig informiert, wenn ein Dritter ein Zeichen als Marke anmeldet, das mit Ihrer Marke kollidiert. Nur so können Sie schnell gegen mögliche Verletzer vorgehen.

6. Welche Kosten kommen auf mich zu?

Keine Panik – die Kosten halten sich absolut in einem überschaubaren Rahmen. Da sich die Kosten nach dem Rechercheumfang richten, muss eine Überwachung noch nicht einmal teuer sein. Recherchiert wird dabei in der Regel nach identischen oder ähnlichen Zeichen in vorher definierten Waren- und/oder Dienstleistungsklassen. Ob die Gefahr der Verwechselung mit einem aufgefundenen Zeichen dann tatsächlich besteht, muss der Markeninhaber selbst einschätzen. Auch hier stehen wir Ihnen gerne beratend zur Seite und helfen Ihnen, Ihre Markenrechte sinnvoll und in vollem Umfang zu verteidigen.

Unsere Angebote zur Markenüberwachung

- Markenüberwachungspaket Basis:

Für einen Betrag von 29,00 €/ Monat zzgl. USt pro (Wort)Marke bietet die Kanzlei eine Kollisions- sowie Fristenüberwachung.

- Markenüberwachungspaket Premium:

Für einen Betrag von 49,00 €/ Monat zzgl. USt pro (Wort)Marke bietet die Kanzlei neben der Kollisions- und Fristenüberwachung ein monatliches Kontingent an rechtlicher Beratung rund um das Thema Markenrecht, Markenschutz, Markenabmahnung etc. sowie die Beantragung und Abwicklung der Markenverlängerung an. Dies ist ein durchaus sinnvoller Zusatzservice:

Insbesondere im Onlinehandel ist man mit markenrechtlichen Problemen öfters konfrontiert als einem lieb ist - da kann rechtliche Beratung ohne Kostendruck nicht schaden.

Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.


Link kopieren

Als PDF exportieren

Drucken

|

Per E-Mail verschicken

Zum Facebook-Account der Kanzlei

Zum Instagram-Account der Kanzlei

0 Kommentare

weitere News

Ran an die Marke: Erneut KMU-Förderung für Markenanmeldung!
(09.04.2024, 14:18 Uhr)
Ran an die Marke: Erneut KMU-Förderung für Markenanmeldung!
Achtung Falle: Fake-Mails vom DPMA
(04.03.2024, 16:05 Uhr)
Achtung Falle: Fake-Mails vom DPMA
Ran an die Marke: Erneut KMU-Förderung für Markenanmeldung!
(29.01.2024, 11:20 Uhr)
Ran an die Marke: Erneut KMU-Förderung für Markenanmeldung!
EuG: Geschmacksmusterschutz von Lego-Spielbaustein bestätigt
(25.01.2024, 10:03 Uhr)
EuG: Geschmacksmusterschutz von Lego-Spielbaustein bestätigt
BGH: Nicht immer gewinnt der Name gegen die ältere Domain
(09.01.2024, 11:43 Uhr)
BGH: Nicht immer gewinnt der Name gegen die ältere Domain
Gefährliches Halbwissen: Die größten Irrtümer in Bezug auf Marken - Teil 2
(03.01.2024, 08:52 Uhr)
Gefährliches Halbwissen: Die größten Irrtümer in Bezug auf Marken - Teil 2
Kommentar
verfassen
Ihre Meinung zu unserem Beitrag.
* mit Sternchen gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder
speichern

Vielen Dank für Ihren Kommentar

Wir werden diesen nach einer kurzen Prüfung
so schnell wie möglich freigeben.
Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!

Ihr Kommentar konnte nicht gespeichert werden!

Bitte versuchen Sie es zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal.
Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!

Kontakt:

IT-Recht Kanzlei

Alter Messeplatz 2
80339 München

Tel.: +49 (0)89 / 130 1433 - 0
Fax: +49 (0)89 / 130 1433 - 60

E-Mail: info@it-recht-kanzlei.de

© 2004-2024 · IT-Recht Kanzlei