IT-Recht Kanzlei
Fragen oder Anregungen?

Kontaktieren Sie uns:
IT-Recht Kanzlei
Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller
Alter Messeplatz 2
Tel.: +49 (0)89 / 130 1433-0
Fax: +49 (0)89 / 130 1433-60
E-Mail: info@it-recht-kanzlei.de

Verpackungsgesetz - Jahresabschlussmengenmeldung nicht vergessen...

18.01.2021, 15:33 Uhr | Lesezeit: 3 min
Verpackungsgesetz - Jahresabschlussmengenmeldung nicht vergessen...

Das Jahr 2020 ist Geschichte…sollte man meinen….allerdings muss das Jahr. verpackungsrechtlich gesehen, sauber abgeschlossen werden. Hierzu ist es erforderlich die Jahresabschlussmengenmeldung beim zentralen Verpackungsregister „Lucid“ durchzuführen. Dazu gehen Sie bitte zunächst auf die Seite https://www.verpackungsregister.org und melden sich bei Lucid an. Sie finden den Login oben rechts

1

Sollten Sie Ihr Kennwort nicht vorliegen haben, können Sie sich ein neues Passwort an Ihre Mailadresse senden lassen.

Nachdem Login wechseln Sie in den Bereich der Datenmeldung.

2

Es können insgesamt 6 verschiedene Meldungsformen ausgewählt werden. Hier wählen Sie die Meldungsform „Jahresabschlussmengenmeldung“.

Als nächstes muss der Meldezeitraum, das zurückliegende Kalenderjahr 2020, und der Dienstleister des letzten Jahres ausgewählt werden. (Sie müssen den Systembetreiber wählen, bei dem Sie Ihre Verpackungen in 2020 beteiligt/lizenziert haben.)

Wenn Sie sich bei unserem Partner „activate“ lizenziert haben, wählen Sie bitte das System „Reclay“ aus.

Bevor Sie die Mengen eintragen sollten Sie zunächst prüfen, welche Mengen Sie tatsächlich für 2020 bei Ihrem Partner lizenziert haben. Wichtig an der Stelle: Die Mengen, die Sie für 2020 lizenziert haben und die Jahresabschlussmengenmeldung bei Lucid, müssen übereinstimmen. Sollten die Meldungen nicht übereinstimmen, werden Sie nachträglich von der ZSVR (Zentralen Stelle Verpackungsregister) kontaktiert und zu den Abweichungen befragt.

Die Jahresabschlussmengenmeldung muss bis spätestens 15. Mai 2021 abgegeben werden.

Empfehlung: Sie möchten Ihre Verpackungen günstig lizenzieren - ohne lange Vertragsbindungen?

Wir konnten für unsere Mandanten auch für das Jahr 2022 wieder einen Rabatt i.H.v. 8 % mit Reclay aushandeln. Der entsprechende Gutschein-Code ist hier hinterlegt.

Leser unserer Kanzlei-Beiträge erhalten immerhin noch einen Rabatt i.JH.v. 5%, wenn sie folgenden Gutscheincode verwenden: LES2022IRK5 oder auf diesen Direktlink klicken.

Zusätzlich bietet activate - by Reclay folgende attraktive Rabattstufen für Frühlizenzierer an.

Einkauf bis

  • Quartal 1 (Q1) –> 25 % Rabatt
  • Quartal 2 (Q2) –> 20 % Rabatt
  • Quartal 3 (Q3) –> 10 % Rabatt

Warum „activate-by Reclay“?

Die IT-Recht Kanzlei empfiehlt aus folgenden Gründen das Online-Portal "activate – by Reclay"

  • Bei Reclay gibt es keine Pauschalen. Sie zahlen also nur für die Verpackungen, die Sie auch tatsächlich in Verkehr bringen.
  • Gerade für sehr kleine Online-/Versandhändler ist Reclay eine wirtschaftlich zumutbare Lösung. Die Lizenzierung von kleinsten Verpackungsmengen kann bereits mit wenigen Euros erledigt werden.
  • Es gibt keinen Mindestbestellwert.
  • Kein fester Vertrag für eine bestimmte Laufzeit: Sie lizenzieren Ihre Mengen, ohne einen Vertrag über eine feste Laufzeit abschließen zu müssen.

Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.


Link kopieren

Als PDF exportieren

Drucken

|

Per E-Mail verschicken

Zum Facebook-Account der Kanzlei

Zum Instagram-Account der Kanzlei

7 Kommentare

R
Robert W. 10.03.2021, 06:19 Uhr
Gebrauchte Verpackung melden?
Guten Tag,

hatte hier schonmal ein Kommentar geschrieben aber noch keine Antwort erhalten.

Muss ich dort auch gebrauchte Verpackung melden?
Muss jeder der etwas versendet seine Verpackung melden?
Oder müssen nur Produzenten oder Hersteller die neue Verpackung verwenden melden?

Danke für Antworten.
Eure monatlichen Gebühren möchtet Ihr ja auch pünktlich haben.

Gruß Robert
R
Robert W. 14.02.2021, 14:16 Uhr
Gebrauchte Verpackung anmelden?
Guten Tag,

muss ich mich dort auch anmelden und gebrauchte Verpackung registrieren?
Ich verwende ausschließlich gebrauchte Verpackung zum versenden der Ware.

Gruß Robert
S
S. Jaeger 03.02.2021, 11:11 Uhr
Was ist, wenn tatsächliche Mengen kleiner sind als lizensiert wurden?
Es wird erwähnt "... Die Mengen, die Sie für 2020 lizenziert haben und die Jahresabschlussmengen-meldung bei Lucid, müssen übereinstimmen."





Frage: Was wird bei LUCID eingetragen, wenn die tatsächlichen Mengen deutlich unterschritten wurden als ursprünglich lizensiert? Zwei Optionen: 1.) die tatsächlichen Mengen werden wahrheitsgemäß eingetragen, 2.) es werden die lizensierten Mengen eingetragen (damit keiner nachfragt)? Besten Dank für einen hilfreichen Kommentar!
F
Florian 02.02.2021, 19:42 Uhr
Abschlussmeldung immer plficht?
Muss man immer eine Abschlussmeldung machen, auch wenn man in 2020 seine geschätzte Menge nicht überschritten hat?
M
Marvin 30.01.2021, 10:37 Uhr
Produzierende oder Verkäufer?
Hallo,






gilt das Verpackungsgesetz für Hersteller oder jeden Verkäufer?
Angenommen ich verkaufe Haribo Tüten, gilt für mich die Pflicht dann auch oder nur für Produzierende?

In jedem Fall hatte ich dieses Gesetz nicht auf dem Schirm! Danke
I
IT-Recht Kanzlei 21.01.2021, 14:22 Uhr
Nachträgliche Meldung
Guten Tag,

ja, die nachträgliche Lizenzierung ist möglich. Bei Reclay muss hierfür beispielsweise unter https://activate.reclay.de/activate_germany_german/verpackungs-lizenzierung das Lizenzjahr „2020“ ausgewählt werden.

weitere News

Verpackungsgesetz: Wie erfülle ich im Jahr 2024 meine Verpflichtungen?
(31.01.2024, 08:46 Uhr)
Verpackungsgesetz: Wie erfülle ich im Jahr 2024 meine Verpflichtungen?
Verpackungsrechtliche Verantwortlichkeiten bei Fulfillment und Dropshipping
(31.01.2024, 08:41 Uhr)
Verpackungsrechtliche Verantwortlichkeiten bei Fulfillment und Dropshipping
Lizenzierungen von Verpackungen für 2024: bis zu 33 % Rabatt für Mandanten
(25.10.2023, 11:23 Uhr)
Lizenzierungen von Verpackungen für 2024: bis zu 33 % Rabatt für Mandanten
LG Berlin: Unterlassene Pfanderhebung auf Einwegflaschen ist Wettbewerbsverstoß
(20.10.2023, 14:44 Uhr)
LG Berlin: Unterlassene Pfanderhebung auf Einwegflaschen ist Wettbewerbsverstoß
Frage des Tages: Entbindung von verpackungsrechtlichen Pflichten im Ausland durch Paketweiterleitungsdienste?
(29.09.2023, 07:54 Uhr)
Frage des Tages: Entbindung von verpackungsrechtlichen Pflichten im Ausland durch Paketweiterleitungsdienste?
FAQ zur Verpackungslizenzierung in Österreich
(13.06.2023, 15:24 Uhr)
FAQ zur Verpackungslizenzierung in Österreich
Kommentar
verfassen
Ihre Meinung zu unserem Beitrag.
* mit Sternchen gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder
speichern

Vielen Dank für Ihren Kommentar

Wir werden diesen nach einer kurzen Prüfung
so schnell wie möglich freigeben.
Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!

Ihr Kommentar konnte nicht gespeichert werden!

Bitte versuchen Sie es zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal.
Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!

Kontakt:

IT-Recht Kanzlei

Alter Messeplatz 2
80339 München

Tel.: +49 (0)89 / 130 1433 - 0
Fax: +49 (0)89 / 130 1433 - 60

E-Mail: info@it-recht-kanzlei.de

© 2004-2024 · IT-Recht Kanzlei