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Es geht voran: Initiative Fairness im Handel wächst und gedeiht

02.02.2017, 13:51 Uhr | Lesezeit: 2 min
Es geht voran: Initiative Fairness im Handel wächst und gedeiht

Die im August 2016 von der IT-Recht Kanzlei ins Leben gerufene Initiative „Fairness im Handel“ mit dem Ziel eines fairen und möglichst abmahnfreien Miteinander im eCommerce hat von Anfang an eine breite Zustimmung erfahren - und dieser Trend hält an.

Reden statt abmahnen

Wir wissen nicht, ob es die Bekämpfung von Abmahnungen ist, die Händler so zahlreich zur Teilnahme an der „Initiative Fairness im Handel“ motiviert – aber Fakt ist: Es schließen sich immer mehr Händler dieser Initiative an. Eine sehr erfreuliche Entwicklung, wie wir finden.

Und natürlich: Die Teilnehmer müssen nicht komplett auf Abmahnungen verzichten. Dieses scharfe Schwert bleibt erhalten, wenn es keine gütliche Einigung unter den Kontrahenten geben kann. Als ultima ratio kann eine Abmahnung also auch weiterhin eingesetzt werden – die Initiative fördert halt nur zunächst ein Zugehen aufeinander, wenn es mal zu Problemen kommen sollte.

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Dokumentiertes Fairplay

Ein weiterer Nebeneffekt der Teilnahme: Shopbetreiber, die an der Initiative teilnehmen und das Logo auf Ihrer Präsenz zeigen, dokumentieren damit auch ggü. dem Kunden, dass Sie an einem fairen Miteinander interessiert sind und gerade nicht zu der unbeliebten Sorte Abmahnhai gehören. Das wirft ein gutes Licht auf den Händler und dokumentiert Fairplay.

Hier nochmal zusammengefasst die Vorteile der Initiative:

  • Keine Kosten: Die Teilnahme an dieser Gemeinschaft ist mit keinerlei Kosten verbunden und kann jederzeit beendet werden – für alle dauerhaften Mandanten der IT-Recht Kanzlei.
  • Reduzierung des Abmahnrisikos: Als Mitglied einer starken Gemeinschaft sinkt das Abmahnrisiko deutlich
  • Fairplay: Das Logo der Initiative im Impressum schafft Vertrauen und zeigt wie wichtig dem Händler fairplay ist. Das wirkt sich natürlich auch indirekt auf die Kundenbeziehungen aus

Ausführlichen Infos zu der Initiative Fairness im Handel finden Sie hier oder als Mandant der IT-Recht Kanzlei im Mandantenportal.

Wie kann ich teilnehmen?

Jeder Händler, der den Rechtstexte-Pflegeservice der IT-Recht Kanzlei nutzt oder die vollumfängliche Intensivprüfung seiner Internetpräsenz gewählt hat, kann an dieser Initiative teilnehmen. Und das ohne weitere Kosten.


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