IT-Recht Kanzlei
Fragen oder Anregungen?

Kontaktieren Sie uns:
IT-Recht Kanzlei
Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller
Alter Messeplatz 2
Tel.: +49 (0)89 / 130 1433-0
Fax: +49 (0)89 / 130 1433-60
E-Mail: info@it-recht-kanzlei.de

Tapetenkleistermaschine: Importeur muss Schmerzensgeld für Verletzungen bei Reinigung bezahlen

19.04.2011, 11:37 Uhr | Lesezeit: 2 min
author
von Fabian Karg
Tapetenkleistermaschine: Importeur muss Schmerzensgeld für Verletzungen bei Reinigung bezahlen

Bereits im Jahre 2005 hat der BGH entschieden, dass der Importeur einer Tapetenkleistermaschine dem Kläger ein Schmerzensgeld von 4.000 € für Schnittverletzungen bezahlen muss, die sich dieser bei der Reinigung des Geräts zugezogen hat. Grund: Es sei kein Hinweis auf frei zugängliche scharfe Kanten in der Kleisterwanne erfolgt.

Sachverhalt

Der Kläger hat im Jahr 2001 in einem Supermarkt eine Tapetenkleistermaschine gekauft, welche von der Beklagten aus China importiert wurde und von dieser auch unter einer eigenen Marke in Deutschland vertrieben wurde. Bei einer Reinigung der Kleisterwanne des Geräts zog sich der Kläger wegen scharfer Kanten Schnittverletzungen an der linken Hand zu.

Aus der Entscheidung des Gerichts (Urteil des BGH vom 28.03.2006, Az. VI ZR 46/05)
Der BGH hat die Entscheidungen der Vorinstanzen im Wesentlichen bestätigt und dem Kläger Schmerzensgeld und Schadensersatz zugesprochen.

So sei der „Importeur eines in großer Stückzahl aus China importierten technischen Arbeitsmittels [...] verpflichtet, das Gerät zu Beginn des Inverkehrbringens und sodann stichprobenartig darauf zu untersuchen, ob die Beschaffenheit den allgemein anerkannten Regeln der Technik“ sowie den Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften entspricht (vgl. § 3 Abs. 1 Satz 2 Gerätesicherheitsgesetz).

Wird diese Pflicht verletzt, so führe dies zu einer Haftung des Importeurs,

„wenn es bei der bestimmungsgemäßen Verwendung des Geräts [...] zu einem Körperschaden des Verwenders kommt.“

Genau das war aber vorliegend der Fall: Die Blechkanten waren nicht entgratet und deshalb messerscharf. Nach den Feststellungen der Vorinstanzen war aber eine Reinigung nur durch Ausspülen unter fließendem Wasser – wie auf der Verpackung abgedruckt und vorgesehen – nicht möglich. Auch sei ein Hinweis auf frei zugängliche scharfe Kanten in der Kleisterwanne nicht abgedruckt gewesen, weshalb die Beklagte Ihre Pflichten verletzt habe.

Banner Premium Paket

Konsequenz für den Importeur

Der Importeur musste dem Kläger den entstandenen Schaden ersetzen und außerdem ein Schmerzensgeld in Höhe von 4.000 € bezahlen.

Fazit

Auch den Importeur eines Arbeitsmittels treffen Untersuchungspflichten, welche bei Nichtbeachtung zu Schadensersatzansprüchen führen können.

Hinweis zur Serie der IT-Recht Kanzlei zum Thema Produkthaftung

Dieser Beitrag ist Teil der Serie der IT-Recht-Kanzlei zum Thema „Produkthaftung“. Lesen Sie hier weitere aufbereitete Urteile und erfahren Sie, was Sie als Händler, Hersteller oder Importeur im Bereich Produkthaftung beachten müssen.

Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.

Bildquelle:
© piai - Fotolia.com

Link kopieren

Als PDF exportieren

Drucken

|

Per E-Mail verschicken

Zum Facebook-Account der Kanzlei

Zum Instagram-Account der Kanzlei

0 Kommentare

weitere News

Neue Pflichten aus EU-Lieferkettengesetz
(09.01.2024, 17:47 Uhr)
Neue Pflichten aus EU-Lieferkettengesetz
Produkthaftung im Online-Handel
(24.07.2019, 15:38 Uhr)
Produkthaftung im Online-Handel
OLG Hamburg: Hersteller trifft aktive Rückrufpflicht aus Unterlassungstitel
(09.10.2017, 16:10 Uhr)
OLG Hamburg: Hersteller trifft aktive Rückrufpflicht aus Unterlassungstitel
Müssen Händler gefährliche Produkte zurückrufen?
(17.05.2017, 09:07 Uhr)
Müssen Händler gefährliche Produkte zurückrufen?
Werden Grillhandschuhe und Topflappen durch die neue europäische Verordnung über persönliche Schutzausrüstung reguliert?
(26.08.2016, 10:02 Uhr)
Werden Grillhandschuhe und Topflappen durch die neue europäische Verordnung über persönliche Schutzausrüstung reguliert?
Neu: Auswirkungen der EU-Verordnung über persönliche Schutzausrüstung auf Online-Händler
(23.08.2016, 10:52 Uhr)
Neu: Auswirkungen der EU-Verordnung über persönliche Schutzausrüstung auf Online-Händler
Kommentar
verfassen
Ihre Meinung zu unserem Beitrag.
* mit Sternchen gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder
speichern

Vielen Dank für Ihren Kommentar

Wir werden diesen nach einer kurzen Prüfung
so schnell wie möglich freigeben.
Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!

Ihr Kommentar konnte nicht gespeichert werden!

Bitte versuchen Sie es zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal.
Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!

Kontakt:

IT-Recht Kanzlei

Alter Messeplatz 2
80339 München

Tel.: +49 (0)89 / 130 1433 - 0
Fax: +49 (0)89 / 130 1433 - 60

E-Mail: info@it-recht-kanzlei.de

© 2004-2024 · IT-Recht Kanzlei