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Faltenunterspritzung mit Hyaluronsäure: Heileingriff mit ärztlichem Privileg

20.07.2012, 10:26 Uhr | Lesezeit: 2 min
von Mag. iur Christoph Engel
Faltenunterspritzung mit Hyaluronsäure: Heileingriff mit ärztlichem Privileg

Wie bereits im letzten Jahr berichtet, unterliegt die Behandlung mit Hyaluronsäure dem ärztlichen Vorbehalt, mit anderen Worten: Kosmetiker dürfen hier nicht zu Spritze und Kanüle greifen. Vertreten wurde diese Rechtsauffassung von verschiedenen Verwaltungsgerichten; ein aktuelles Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe bestätigt diese Rechtsprechung auch aus zivilgerichtlicher Sicht (vgl. OLG Karlsruhe, Urt. v. 17.02.2012, Az. 4 U 197/11).

Im vor dem OLG Karlsruhe verhandelten Fall klagte ein „Zentrum für ästhetische Medizin“, in dem Ärzte u. a. Faltenunterspritzungen mit Hyaluronsäure durchführen, gegen eine Kosmetikerin, die in zwei Kosmetiksalons ebenfalls solche Faltenunterspritzungen angeboten hatte. Dies wurde vom OLG untersagt, da hierin eine erlaubnispflichtige Ausübung der Heilkunde im Sinne des § 1 Abs. 1 und 2 des Heilpraktiker-Gesetzes (HeilprG) zu erkennen sei. Eine solche Erlaubnis konnte die Kosmetikerin indes nicht vorweisen.

Eine erlaubnispflichtige Ausübung der Heilkunde sei nach Ansicht der Richter stets dann gegeben, wenn die Tätigkeit ärztliche bzw. medizinische Fachkenntnisse erfordere und die Behandlung bei generalisierender und typisierender Betrachtung gesundheitliche Schädigungen verursachen könne. Die Tätigkeit des Faltenunterspritzens mit Kanülen bis 10 mm Länge  berge nach bei entsprechender Betrachtung eine beträchtliche Gefahr; das Injizieren des Füllmaterials in die Haut erfordere neben dem gebotenen notwendigen allgemeinen Wissen bei der Verabreichung von Injektionen auch zusätzliche Kenntnisse über den Aufbau und die Schichten der Haut sowie über den Verlauf von Blutgefäßen, Nervenbahnen und Muskelsträngen.

Das OLG Karlsruhe schließt sich damit der bisherigen verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung an, die Faltenunterspritzung sowohl mit Botox als auch mit Hyaluronsäure unter ärztlichen Vorbehalt stellt (vgl. OVG-NRW, Beschl. v. 28.04.2006, Az. 13 A2495103; BVerwG,  Beschl. v. 25.06.2007, Az. 3 B 82.06).

Ergänzend ist hier anzumerken, dass die Anwendung von Botox und Hyaluronsäure auch für Heilpraktiker untersagt ist. Im Urteil des OLG Karlsruhe wurde nur auf die allgemeine invasive Maßnahme der Injektion eingegangen, ohne weitergehende medizinrechtliche Normen zu prüfen, da die Kosmetikerin bereits keine entsprechende Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde i.S.d. HeilprG vorweisen konnte. Jedoch hätte ihr auch eine solche Erlaubnis im Ergebnis nicht weitergeholfen, da sowohl Botox als auch Hyaluronsäure nach § 1 Nr. 1 AMVV verschreibungspflichtige Präparate sind und deshalb nur von Ärzten appliziert werden dürfen.

Ausführliche Informationen hierzu finden sich im Beitrag vom 11.07.2011.

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Bildquelle:
© Peter Kögler - Fotolia.com

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8 Kommentare

M
Mariya Araz 06.01.2021, 05:12 Uhr
Frau
Hallo..darf ich als Kosmetikerin mit kleinern Heilpraktike zur Psychotherapie auch Haare lasern U unterspritzen?
Weil als Kosmetikerin jetzt mit dem lockdown nichts mehr sicher ist auf Dauer.
Vielen Dank
M
Müller 22.07.2019, 10:25 Uhr
Ärzte und Heilpraktiker dürfen Hyaluronsäure spritzen
Dieser Artikel ist wohl falsch.
Ich sprach mit Ärzten und Heilpraktikerverbänden und alle sagten, dass es absolut als Heilpraktikerin ausreicht.
T
Tsaturyan 06.06.2019, 08:30 Uhr
Kosmetikerin
Hallo ,
mich würde interessieren ob Diplom Kosmetikerinnen, die Kosmetologie studiert haben, nach Abschluss einer Schulung Falten  unterspielten dürfen. 
Vielen Dank im Voraus.
K
Kosmetikvertrieb 03.04.2019, 13:15 Uhr
Fr
Ich möchte gerne fragen, ob es medizinischen Fachangestellten, wie Krankenschwestern, auch erlaubt ist, kosmetische invasive Behandlungen durchzuführen, wie zB Injektionen?
S
Siebert 31.10.2017, 11:23 Uhr
Anmerkung zum Thema Faltenunterspritzung ärztliches Privileg
Es stimmt nicht ,das Heilpraktiker kein Hyaluron und Botox spritzen dürfen und diese verschreibungspflichtig sind! Ein HP darf beides spritzen, Kenntnisse vorausgesetzt! Hyaluronsäure ist nicht verschreibungspflichtig. Für Botox braucht die HP ein Rezept vom Arzt und natürlich auch entsprechende Kenntnisse! Macht auch keine,die ich kenne! Lediglich Kosmetikerinnen und Laien, dürfen nicht spritzen! Setzen sie doch keine Halbwahrheiten in die Welt!
E
Ewelina 11.07.2016, 22:50 Uhr
Unterspritzung als Kosmetikerin erlaubt?
Darf man nun als Kosmetikerin mit abgeschlossener Schulung zur unterspritzung mit hyal unterspritzen ider nicht?

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