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Abmahn-Top-Thema Grundpreisangaben: Das ist vermeidbar...

21.05.2019, 16:01 Uhr | Lesezeit: 3 min
Abmahn-Top-Thema Grundpreisangaben: Das ist vermeidbar...

Kaum ein Thema ist so oft Gegenstand von wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen wie die Grundpreisangaben. Und das in unterschiedlichsten Varianten: Fehlerhafte oder keine Grundpreise, bei eBay oder Preissuchmaschinen wie google shopping….egal wie und wo: Solche Abmahnungen sind vermeidbar.

Problemkreis: Grundpreisangaben

Warum eigentlich Grundpreise? Wer Waren nach Gewicht, Volumen, Länge oder Fläche verkauft, hat nach den Vorschriften der Preisangabenverordnung grundsätzlich neben dem Gesamtpreis auch den Grundpreis anzugeben. Klingt erstmal einfach – ist für viele Händler im Detail aber oft nicht leicht zu lösen. Und daher gibt es in diesem Bereich eine besondere Abmahnvielfalt. Es geht dabei meist um folgende Problemfelder in diesem Zusammenhang:

  • Wo: Wahrnehmung des Gesamt- und Grundpreises auf einen Blick
  • Wie: Grundpreisangabe mit Bezugnahme auf die richtige Mengeneinheit
  • Angaben bei Shop-Suchergebnissen
  • Sonderfall Preissuchmaschine
  • eBay: Grundpreise müssen in Artikelüberschrift UND Problematik Variantenartikel
  • Grundpreisangaben bei Warensets
  • Besonderheiten bei speziellen Lebensmitteln
  • Besonderheit bei Parkett, Fliesen, Beläge

Die rechtliche Einschätzung zu den vorgenannten Punkten finden Sie in diesem Beitrag.

Und Infos zu den Sonderfällen Grundpreise bei „ab-Angebote“ finden Sie hier – zum Thema Grundpreise bei Mengenrabatt auf eBay hier.

Alle allgemeinen Informationen zum Thema Grundpreisangaben finden Sie in unseren umfänglichen Leitfaden.

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Abmahnungen vermeiden - durch professionellen "Abmahnradar" der IT-Recht Kanzlei

Abmahnung wegen fehlender bzw. fehlerhafter Grundpreise? Als Mandant der IT-Recht Kanzlei wäre Ihnen das nicht passiert: Im Rahmen unserer Schutzpakete bieten wir nicht nur Rechtstexte sowie zahlreiche Handlungsanleitungen und Muster an. Vielmehr informieren wir unsere Mandanten in unseren regelmäßig versendeten Update-Service-Newslettern auch gezielt über aktuelle Abmahnthemen und gesetzliche Neuerungen - leicht verständlich formuliert und übersichtlich zusammengefasst.

Und kaum ein Thema wird so oft und umfänglich besprochen wie die Grundpreise: So haben wir unsere Mandanten schon vor langem etwa über das Thema Grundpreise und google shopping hier oder über Grundpreise bei Setangeboten hier informiert. Die "Abmahngefahr Grundpreise" ganz allgemein wird letztlich ständig, zuletzt am 03.05.2019, thematisiert.

Wer unsere Newsletter bezogen hat, war also gewarnt und konnte insoweit ein unnötiges Abmahnungsrisiko vermeiden.

Besser spät als nie: Unsere monatlich kündbaren Schutzpakete bieten wir bereits ab 9,90 EUR netto im Monat an. Mit einem Rechtstexte-Pflegeservice für dauerhafte Rechtssicherheit und unserem Abmahnradar für mehr Sicherheit vor Abmahnungen.

Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.


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