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Frage des Tages: Cookie-Einwilligungspflicht für Google Maps?

29.05.2020, 08:58 Uhr | Lesezeit: 2 min
Frage des Tages: Cookie-Einwilligungspflicht für Google Maps?

Viele Seitenbetreiber greifen auf die Einbindung von Online-Kartendiensten wie etwa Google Maps zurück, um Interessenten die einfache geographische Auffindbarkeit ihres Unternehmens zu ermöglichen und gegebenenfalls die Anfahrt zu erleichtern. Wird Google Maps auf einer Webseite eingebunden, werden beim Seitenaufruf in einigen Versionen aber diverse Cookies gesetzt. Der aktuelle Beitrag geht der Frage nach, ob für das Setzen dieser Google-Maps-Cookies die vorherige Nutzereinwilligung erforderlich ist.

Mit Urteil vom 01.10.2019 (Az. C-673/17) hat der Europäische Gerichtshof eine generelle Einwilligungspflicht für all solche Cookies bestätigt, die für den Betrieb einer Webseite und die Bereitstellung der Seitenfunktion nicht aus technischen Gründen zwingend notwendig sind.

Seitenbetreiber, welche technisch nicht notwendige Cookies weiter setzen wollen, sind daher seitdem gehalten, wirksame Einwilligungslösungen auf ihren Präsenzen zu implementieren.

Die Einbindung von Google Maps auf einer Webseite bedingt in bestimmten Versionen, dass beim Nutzerseitenaufruf ggf. Cookies von Google (immerhin stets das sog. "NID-Cookie", das Maps-Nutzereinstellungen und Nutzerinformationen speichert) gesetzt werden, mit welchen eine Verbindung zum Google-Netzwerk aufgenommen wird. Im Rahmen dieser Verbindung werden nunmehr diverse Informationen an Google übertragen und können dort innerhalb von Nutzerprofilen ausgewertet werden, auch wenn der Nutzer nicht in ein bestehendes Google-Konto eingeloggt ist.

Dies qualifiziert gegebenenfalls von Google Maps ausgespielte Cookies aber zu Analysecookies, die grundsätzlich einer Einwilligungspflicht unterliegen und erst bei vorliegender Nutzereinwilligung gesetzt werden dürfen.

Flankiert wird diese Einordnung dadurch, dass die Darstellung des Unternehmenssitzes über eine integrierte Online-Karte für viele Interessenten zwar einen Mehrwert bieten dürfte, sie aber bei wertender Betrachtung für die Funktionalität der Webseite nicht technisch erforderlich ist. Insofern wirkt sich die Einbindung eines Online-Kartendienstes nämlich nicht auf die Abrufbarkeit der Webseite selbst oder die Bereitstellung von elementaren seitenspezifischen Funktionen aus. Vielmehr wird über die Online-Karte eine zusätzliche, optionale Funktion angeboten.

Damit gilt, dass Cookies, die von Google Maps und anderen Online-Kartendiensten gesetzt werden, nicht technisch notwendig sind und deswegen einer wirksamen Cookie-Einwilligung bedürfen.

Welche Arten von Cookies technisch notwendig sind und welche nicht, haben wir in diesem Beitrag dargestellt.

Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.


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11 Kommentare

M
MJ 22.10.2020, 15:59 Uhr
Auch bei Maps JavaScript API wird NID Cookie gespeichert
... dies zur Korrektur meines früheren Beitrages, danke Herr Böttcher auch für Ihren Hinweis. Laut den Angaben von Google zu verwendeten Cookies "verwendet [Google] Cookies wie das NID- und das SID-Cookie, um Werbung in Google-Produkten wie der Google-Suche individuell anzupassen.". Daher liegt hiermit wohl wie im Artikel erwähnt schon bereits jetzt auch ohne direkte Anwendbarkeit der "EU-Cookie-RL" mangels Umsetzung in D ein Einwilligungserfordernis vor, sofern man die Ausführungen des BGH in I ZR 7/16 zur RL-konformen Auslegung von § 15 Abs. 3 TMG (Rn. 47, 54 ff.) beachtet. In den "Google Maps Platform Terms of Service von Mai 2020 verpflichtet sich der Lizenznehmer zudem ein ggf. erforderliche Einwilligungen für Cookies einzuholen (4.4.3) und die "Richtlinie zur Einwilligung der Nutzer in der EU" soweit anwendbar einzuhalten.
A
Andreas Böttcher 21.08.2020, 11:44 Uhr
Cookie-Setzung je nach Map-Anwendung unterschiedlich
Wie im Artikel schon steht, werden Cookies "in bestimmten Versionen" gesetzt. Bei der Google Maps Embed API werden tatsächlich Cookies gesetzt, bei der Google Static Maps API jedoch nicht.
M
MJ 08.07.2020, 13:49 Uhr
Zuverlässiger als Informationen aus dem Internet zu kopieren,
ist es sich die anfallenden Verbindungen und gespeicherten Cookies selbst anzusehen. Dennoch sei auf den Blog von Google von vor 9 Jahren verweisen, als diese "News" verkündet wurden: https://mapsplatform.googleblog.com/2011/10/a-grab-bag-of-maps-api-news.html.
A
Anke 06.07.2020, 16:37 Uhr
Ich weiß nicht, wo ihr eure Informationen her habt
denn bei mir setzt Google ein fettes Cookie und lädt auch Skripte nach. Wenn es eine zuverlässige Aussage von Google dazu gibt, dass kein Cookie gesetzt wird und keine Nutzerdaten erfasst werden, dann wäre es doch nett, wenn ihr die Quelle angeben würdet.
M
MJ 02.07.2020, 11:17 Uhr
DSB
Die Angaben sind falsch. Die Speicherung von Marketing-Cookies erfolgt nur bei Nutzung des Produktes Maps Embed API, beim kostenpflichtigen Produkt Maps JavaScript API werden seit der Version 3 keine Cookies mehr verwendet. Ob der Autor diesen Unterschied überhaupt kennt? Jedenfalls wäre es interessant zu erfahren, wie die "Einwilligungspflicht" die der Autor heri verbreitet unter der DS-GVO begründet wird.
N
Nadine 17.06.2020, 09:33 Uhr
GoogleMaps Cookies
Aber selbst wenn sicher ist, dass Google Maps jetzt keine Cookies mehr setzt, werden ja trotzdem Daten an Google Übertragen. Und soweit ich informiert bin, betrifft das Urteil vom 28.05. nicht nur Cookies sondern jegliche Trackingsysteme (z.B. Browser Fingerprinting, lokaler Speicher im Browser, etc.). D.h. sehe ich das richtig, dass man weiterhin eine Opt-In-Pflicht beim Einsatz von Google Maps hat?!

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