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FAQ: Marken, Marken, Marken...

15.12.2021, 13:56 Uhr | Lesezeit: 10 min
author
von Lena Fahle
FAQ: Marken, Marken, Marken...

Marken werden immer wichtiger – v.a. im Onlinehandel. Das zeigt sich etwa auch in der steigenden Bedeutung und Beliebtheit der Amazon-Markenregistrierung. Aber was ist eine Marke eigentlich genau, wie kann ich sie mir sichern und wie lange läuft der Schutz? Zeit sich in diesen FAQ mit den wichtigsten Fragen rund um das Thema Markenanmeldung zu beschäftigen….

Im Folgenden werden häufig gestellte Fragen zum Thema Markenanmeldung, Schutzumfang der Marke und dessen Durchsetzung beantwortet.

1. Marke – was ist das überhaupt?

Eine Marke dient der Kennzeichnung und dem Schutz von Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens. Die Schutzfähigkeit ist dann gegeben, wenn das Zeichen geeignet ist, die Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens unterscheidbar von denen anderer Unternehmen zu machen. Die Anmeldung einer Marke kann auf

  • nationaler Ebene als nationale Marke
  • EU-Ebene als Unionsmarke oder
  • internationaler Ebene als IR-Registrierung

erfolgen.
Die meisten Händler sind allein schon aus Kostengründen an einer nationalen oder EU-Marke interessiert.

2. Welche Arten von Marken gibt es?

Als Marken können alle Zeichen, wie Wörter, Namen, Abbildungen, Buchstaben, Zahlen, Hörzeichen, dreidimensionale Gestaltungen eingetragen werden. Auch Aufmachungen, einschließlich Farben und Farbzusammensetzungen können geschützt werden.
Jede dieser Markenarten erfordert eine grafische Darstellbarkeit, um sie ins Markenregister aufnehmen zu können. Diese ist nur dann gegeben, wenn sie klar, eindeutig, in sich abgeschlossen, leicht zugänglich, verständlich, dauerhaft und objektiv ist.

  • Wortmarken: bestehen aus einem oder mehreren Wörtern
  • Bildmarken: bestehen ausschließlich aus einer Graphik
  • Wort-/Bildmarken Kombinieren Grafik und Worte, sie wird als Logo verwendet
  • Hörzeichen: Melodien und Klangbilder: Bsp: Notensystem mit Notenschlüssel und Noten - Bsp: „Kukelekuuuuu“ – lautmalerisches Wort
  • Dreidimensionale Gestaltung oder Formmarke: umgangssprachlich 3D-Marke: Bsp: die Form der Waren oder deren Verpackung - Bsp: Coca-Cola-Konturflasche
  • Farbmarke: besteht aus einer oder mehreren Farben, ohne eine Kontur (Begrenzung), Angabe in einem internationalen Farbklassifikationssystem: Bsp: Magenta der Deutschen Telekom, RAL-4010

3. Warum sollte ich überhaupt eine Marke anmelden?

Nur eine Markenanmeldung schafft Rechtssicherheit und vermeidet Probleme

Wenn Sie ein Zeichen als Marke zur Kennzeichnung Ihrer Waren oder Dienstleistungen verwenden, welches nicht von Ihnen eingetragen und recherchiert wurde, laufen Sie Gefahr, Schutzrechte Dritter zu verletzten. Die Markenrecherche im Rahmen des Anmeldeprozesses gibt hier eine gewisses Sicherheit.

Und auch wenn das von Ihnen verwendete Zeichen nicht durch Rechte Dritter geschützt sein sollte, besteht immer die Gefahr, dass sich ein Konkurrent die Rechte an diesem Zeichen - vor Ihnen - sichert und Sie damit von der Nutzung aussperrt. Auch das will natürlich verhindert werden.

Der Wert einer Marke steigert den Unternehmenswert!

Der Unternehmenswert lässt sich durch die Anmeldung einer Marke enorm steigern. Denn Unternehmen bestehen v.a. im Internetzeitalter nicht nur aus Umsatz und Know-how, sondern auch aus ihrem Markenwert.

Markenschutz für Inhaber von Domains

Bereits der Kampf um die favorisierte Domain ist ein harter Kampf - wenn Sie diesen gewonnen haben, sollten den Domainnamen ggf. als Marke schützen lassen, um den Schutz des Zeichens möglichst abzurunden. Denn kommen Ihnen Dritte hier zuvor, kann ggf. der Domainname streitig gemacht werden.

Mit Marken kann man sich absetzen!

Marken drücken Individualität aus und diese ist im hart umkämpften Handel unerlässlich, um langfristig erfolgreich zu sein. Seien es ungewöhnliche Wortzeichen (Wörter), einprägsame Bildzeichen („Logos“) oder auffallende Farbkombinationen („Ferrari-Rot“) - jeder Verbraucher ordnet bestimme Wörter, Logos oder Farben bewusst oder unterbewusst automatisch den richtigen Adressdaten (Markeninhaber!) zu.
Insbesondere in Branchen, in denen die Produkte sehr ähnlich sind und sich Konkurrenten nur schwer durch ihr Angebot abheben können, kann eine Marke einen entscheidenden Wettbewerbsvorteil verschaffen!

Eine Markenanmeldung: Eigentlich erschwinglich

Das gilt letztlich v.a. für Unionsmarken wie für deutsche Marken. Und auch wenn die Unionsmarke vergleichsweise teuer ist, so bekommt man doch einen weiten Schutzbereich für wiederum vergleichsweise wenig Geld. Wir meinen: Gut investiertes Geld, das sich langfristig auszahlt.

Amazon: Brand Registry

Last but not least: Amazon ist als Vertriebsplattform, ob man will oder nicht, für viele Händler alternativlos. Und da Amazon seit einiger Zeit über das Brand Registry-Verfahren Markeninhabern Privilegien zugutekommen lässt, ist auch das ein Grund für eine Markenanmeldung. Zumindest konnten wir in der Vergangenheit einen regelrechten Run auf die amtlichen Markenanmeldungen in Verbindung mit der Amazon-Markeneintragung feststellen.

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4. Wie entsteht der Markenschutz?

Wann ein Markenschutz entsteht, ist im § 4 MarkenG geregelt.

Danach entsteht der Schutz einer Marke:

  • Durch die Eintragung einer Marke in das vom Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) geführte Register.
  • Durch die Nutzung eines Zeichens im geschäftlichen Verkehr, soweit es innerhalb beteiligter Verkehrskreise als Marke Verkehrsgeltung erworben hat.
  • Durch notorische Bekanntheit einer Marke.

Die Eintragung der Marke begründet einen formellen Rechtsschutz, der ein vorheriges Benutzen der Marke nicht voraussetzt. Eine solche Marke wird dann auch Registermarke genannt.
Die Alternativen des Entstehens eines Rechtsschutzes ohne Eintragung begründen ein materielles Markenrecht. Die Entstehungsgründe der Eintragung und der Benutzung können dabei nebeneinander bestehen.
Eine solche Benutzungsmarke entsteht aber erst mit Verkehrsgeltung. Dies setzt die Benutzung der Marke als Unterscheidungszeichen zur Identifikation von Unternehmensprodukten im Marktwettbewerb voraus.

5. Warum ist die Markenrecherche vor der Anmeldung einer Marke wichtig?

Wird eine Marke eingetragen, die so oder so ähnlich schon besteht und besteht Verwechslungsgefahr, dann kann der Inhaber der älteren Marke Widerspruch beim DPMA einlegen, was eine Löschung der neu eingetragenen Marke zur Folge haben kann.

Um dies und die daraus entstehenden Kosten zu vermeiden, ist eine gründliche Recherche vor der Anmeldung essenziell. Ein solcher Widerspruch dient dem Inhaber der älteren Marke als Durchsetzung seines Markenschutzes. Wird ein solcher Widerspruch eingelegt und wird dieser vom DPMA verworfen, kann der Inhaber der älteren Marke den Rechtsschutz dann gerichtlich noch versuchen geltend zu machen in einem sogenannten Nichtigkeitsverfahren. Verlieren Sie hier, haben Sie insbesondere auch noch die Gerichtskosten zu tragen.

6. Was sind die Kosten einer Markenanmeldung?

xy

* Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum

7. Wie melde ich eine Marke an?

Deutsche Marken werden beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) angemeldet und dort ins Register eingetragen. Gemeinschaftsmarken werden direkt beim Amt der Europäischen Union für Geistiges Eigentum (EUIPO) elektronisch angemeldet werden. Die Anmeldung von internationalen Marken erfolgt bei der World Intellectual Property Organization (WIPO). Unabhängig davon können Gemeinschafts- und internationale Marken auch bei jedem nationalen Markenamt eingetragen werden.

Wurde der Antrag zur Anmeldung eingereicht, prüft das Markenamt, ob die Anmeldung den formellen Anforderungen entspricht und der Eintragung der Marke keine Schutzhindernisse entgegenstehen. Achtung! Bei den genannten Schutzhindernissen handelt es sich nicht um die Frage, ob die einzutragende Marke mit einer älteren kollidiert.

Sind sämtliche Voraussetzungen gegeben, wird die Marke in das Register aufgenommen. Der Anmelder erhält eine Eintragungsurkunde mit dem dazugehörigen Registerauszug und die Eintragung wird im amtlichen Markenblatt veröffentlicht.

8. Was ist eine Klasse?

Wenn eine Marke eingetragen werden soll, gelten dafür bestimmte Klassifikationen.
Um Waren und Dienstleistungen zu klassifizieren, wurde die „Internationale Klassifikation von Waren und Dienstleistungen für die Eintragung von Marken“, kurz „Klassifikation von Nizza“ entwickelt. Handelt es sich um eine Bildmarke, die eingetragen werden soll, oder eine Wort-/ Bildmarke, richtet sich die Eintragung nach der „Wiener Klassifikation“.

Bei den Klassen handelt es sich um Bereiche, für die die Marke geschützt werden soll. Nur in diesem darf dann keine weitere Marke mit dem gleichen Wortlaut oder dem gleichen Bild angemeldet werden. Nur in diesem Bereich besteht die Gefahr einer Verwechslung, da die Waren und Dienstleistungen der gleichen Branche entstammen.

Die Nizza-Klassifikation ist in 45 Klassen untergliedert, davon 34 Waren- und 11 Dienstleistungsklassen. Jede Klasse enthält Überschriften und erläuternde Anmerkungen.

Beispiel für Klassen:

Klasse 1 Chemische Erzeugnisse für gewerbliche, wissenschaftliche, fotografische, land-, garten- und forstwirtschaftliche Zwecke; Kunstharze im Rohzustand, Kunststoffe im Rohzustand; Feuerlösch- und Brandschutzmittel; Mittel zum Härten und Löten von Metallen; Mittel zum Gerben von Tierhäuten; Klebstoffe für gewerbliche Zwecke; Kitte und andere Spachtelmassen; Kompost, Düngemittel, Dünger; biologische Mittel für gewerbliche und wissenschaftliche Zwecke

Die aktuelle Ausgabe der Klassifikationen finden Sie auf der Seite des DPMA.

9. Wie lange ist die Schutzdauer?

Eine Marke, egal ob für Deutschland (deutsche Marke) oder die EU (Unionsmarke) eingetragen, läuft nach 10 Jahren aus. Wer den Schutz der Marke beibehalten will, muss einen Antrag auf Verlängerung für weitere 10 Jahre stellen bzw. die Verlängerungsgebühr zahlen, ansonsten verfällt die Marke. Die Schutzdauer sollte also unbedingt vom Inhaber oder dem rechtlichen Vertreter überwacht werden.
Hier finden Sie alle Informationen zur Markenverlängerung.

10. Wie setze ich den Schutz meiner Marke durch?

Angesichts der Vielzahl neuer Marken, die täglich ins Markenregister eingetragen werden, besteht die Gefahr, dass eine kürzlich eingetragene Marke zum Verwechseln ähnlich oder gar identisch mit der eigenen Marke ist. Dies kann die eigene Marke gefährden, da sie ihre Funktion nur dann bestmöglich erfüllen kann, wenn sie einzigartig ist. Die Marke kann dann "verwässern" und erfüllt somit ihren Zweck nicht mehr.

Im Rahmen einer Markenanmeldung prüft das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) nur, ob die Marke überhaupt eintragungsfähig ist – insbesondere ob sogenannte absolute Schutzhindernisse im Sinne von § 8 MarkenG entgegenstehen. Ob dagegen bereits identische oder gleichklingende Marken eingetragen sind, wird nicht überprüft. Daher sollte es höchste Pflicht jeden Markenanmelders sein, eine Markenrecherche selbst durchzuführen oder durchführen zu lassen. So viel zur Vermeidung von Widersprüchen vor Anmeldung einer Marke.

Sofern nun aber mal eine Kollisionsgefahr vom Inhaber einer älteren Marke festgestellt wurde, kommt der Widerspruch zum Tragen: Stellt man als betroffener Markeninhaber beispielsweise bei der Durchführung einer Markenrecherche fest, dass eine kürzlich angemeldete Marke aufgrund ihrer Ähnlichkeit das eigene Kennzeichenrecht verletzen könnte, besteht nach § 42 Abs. 1 MarkenG die Möglichkeit gegen die Eintragung Widerspruch einzulegen.
Professionelle Markenüberwachung lohnt sich!

Grundsätzlich können Markeninhaber zwar auch selbst prüfen, ob ähnliche oder identische Marken eingetragen wurden. Zu beachten ist jedoch, dass eine solche Überwachung nicht nur sehr komplex ist und markenrechtliche Kenntnisse voraussetzt, sondern auch in regelmäßigen Abständen wiederholt werden muss und somit viel Zeit in Anspruch nimmt.

Daher empfiehlt sich eine professionelle Markenüberwachung: Diese erspart einem nicht nur viel Zeit und Mühe, sondern bewahrt einen vor hohen Kosten.

Die professionelle Markenüberwachung prüft regelmäßig bei Wortmarken neu veröffentlichte, identische Marken, sowohl in ihrer Schreibweise als auch hinsichtlich ihrer Phonetik (Klangbild). Zudem spürt sie täuschend ähnliche Marken auf. Neuveröffentlichte (Wort-)Bildmarken werden dahingehend kontrolliert, ob diese visuell mit der eigenen Bildmarke identisch oder ähnlich sind.

Ein Widerspruch kann nur innerhalb von drei Monaten erhoben werden. Nach Ablauf dieser Frist bleibt nur noch der Weg zu den ordentlichen Gerichten, der bekanntermaßen lange dauert und mit einem deutlich höheren Prozesskostenrisiko verbunden ist.
Hier finden sie die Voraussetzungen eines Widerspruchs.

Interesse an einer Markenanmeldung?

Ja - wir melden auch Marken an! Für Jedermann - und wer sicher und sogar kostenfrei eine Marke anmelden will und bereits Mandant bzgl. unserer Schutzpakete ist oder werden will, für den haben wir folgendes Angebot:

Für unsere Neu- und Bestandsmandanten in Sachen Schutzpakete berechnen wir unter folgenden Umständen bei Anmeldung einer deutschen Marke kein Honorar:

- Für neue Mandanten: Wer sich neu für eines unserer Schutzpakete entscheidet und dabei eine Mindestlaufzeit von mindestens 12 Monaten (im Unlimited-Paket obligatorisch) wählt, der bekommt einmal pro Jahr eine (1) Markenanmeldung on top. Gemeint ist damit die Prüfung der Eintragungsfähigkeit einer deutschen Marke und Durchführung der Anmelde- und Zahlungsmodalitäten ohne Berechnung unseres normalerweise anfallenden Honorars. Die anfallenden Amtsgebühren sind davon natürlich ausgenommen und weiterhin vom Markenanmelder zu tragen. Interesse? Hier geht es zu unseren Schutzpaketen.

- Für Bestandsmandanten: Wer bereits Mandant der IT-Recht Kanzlei ist und eines unserer Schutzpakete bezieht und sich erst jetzt für eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten entscheidet (bzw. sich bereits für eine Mindestlaufzeit (im Unlimited-Paket obligatorisch) bei Paketbuchung entschieden hatte), auch der soll von dieser Regelung zur de-Markenanmeldung profitieren und bekommt die obenstehende Beratung zur Markenanmeldung gratis. Interesse?
Dann wenden Sie sich bitte an den für Sie bereits zuständigen Rechtsanwalt der IT-Recht Kanzlei oder an die info@it-recht-kanzlei.de.

Mehr dazu finden Sie in diesem Beitrag.

Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.


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