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Vergaberecht: Vorläufiger Entwurf der Verdingungsordnung für Leistungen (VOL/A) veröffentlicht

11.09.2009, 15:29 Uhr | Lesezeit: 1 min
Vergaberecht:  Vorläufiger Entwurf der Verdingungsordnung für Leistungen (VOL/A)  veröffentlicht

Das Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi) hat heute, am 11.09.2009, den vorläufigen Entwurf der neuen VOL/A veröffentlicht.

Die Verdingungsordnung für Leistung, Teil A ( VOL/A)  regelt die Ausschreibung und die Vergabe von Aufträgen der öffentlichen Hand in der Bundesrepublik Deutschland, die keine Bauaufträge und keine Aufträge über freiberufliche Leistungen sind.

Erarbeitet wird die VOL/A unter Federführung des BMWi vom *„Deutschen Verdingungsausschuss für Leistungen - ausgenommen Bauleistungen (DVAL)“* , ein von Interessengruppen paritätisch besetztes Gremium, das für die Überarbeitung der VOL zuständig ist.

Der DVAL hatte nach dem Kabinettbeschluss über Schwerpunkte zur Vereinfachung des Vergaberechts im bestehenden System vom 28. Juni 2006 die Aufgabe,  die (VOL/A) substantiell zu vereinfachen. In neun Arbeitssitzungen hat der DVAL - Hauptausschuss Allgemeines – einen Entwurf der VOL/A erarbeitet, über dessen endgültige Fassung in den nächsten Wochen entschieden wird.

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