IT-Recht Kanzlei
Fragen oder Anregungen?

Kontaktieren Sie uns:
IT-Recht Kanzlei
Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller
Alter Messeplatz 2
Tel.: +49 (0)89 / 130 1433-0
Fax: +49 (0)89 / 130 1433-60
E-Mail: info@it-recht-kanzlei.de

E-Learning kostenfrei: Datenschutz und IT-Sicherheit

14.04.2020, 08:01 Uhr | Lesezeit: 4 min
von Dr. Sebastian Kraska
E-Learning kostenfrei: Datenschutz und IT-Sicherheit

Viele Beschäftigte arbeiten derzeit im Home-Office. Dabei sollten Unternehmen insbesondere auch die IT-Sicherheit sowie die Datenschutz-Vorgaben im Blick behalten, da Angreifer gezielt die aktuelle Situation auszunutzen suchen. So häufen sich die Angriffsversuche z.B. mit Phishing-E-Mails, um die Systeme von Unternehmen zu kapern und so Lösegeld zu erpressen oder Daten zu stehlen.

Unternehmen sind daher gut beraten, die IT-Sicherheits-Strukturen gerade in der aktuellen Situation zu stärken (z.B. durch den Einsatz von Multi-Faktor-Authentifizierung) und die eigenen Beschäftigten für diese Gefahren zu sensibilisieren.

Unser Partner, die IITR Datenschutz GmbH aus München, bietet derzeit die eigene Schulungs-Plattform für drei Monate vollständig kostenfrei an. Im Anschluss an die dreimonatige Laufzeit können Sie frei entscheiden, ob Sie die Plattform weiter (dann zu den herkömmlichen Konditionen ab 490,- EUR pro Jahr zzgl. USt.) nutzen wollen.

DSGVO: Pflicht zur Schulung

Die EU-Datenschutz-Grundverordnung verpflichtet Unternehmen in Artikel 5 Nr. 1 DSGVO, die zentralen Datenschutz-Grundsätze nicht nur einzuhalten, sondern deren Einhaltung auch nachweisen zu können (so genannte "Rechenschaftspflicht" aus Art. 5 Nr. 2 DSGVO.

Daraus wird die Obliegenheit für Unternehmen abgeleitet, ihre Beschäftigten regelmäßig in den Bereichen Datenschutz und IT-Sicherheit (hier greift insb. Art. 32 DSGVO mit Mindest-Vorgaben zur IT-Sicherheit) zu schulen.

Die Schulungsplattform der IITR Datenschutz GmbH wird bereits von über 2.000 Unternehmen eingesetzt, die insgesamt mehr als 200.000 Schulungen über die Plattform durchgeführt haben.

Verschiedene Schulungsmodule zur Auswahl

Auf der Plattform gibt es verschiedene Schulungsmodule zur Auswahl, die laufend ergänzt werden:

  • Einführung EU-Datenschutzgrundverordnung
  • Basisschulung zum Datenschutz
  • Grundlagen der Informationssicherheit
  • Auftragsverarbeitung
  • Die Wahrnehmung der Betroffenenrechte
  • E-Mail-Nutzung am Arbeitsplatz
  • Newsletter ohne Einwilligung
  • Umgang mit Bewerberdaten
  • Verarbeitung personenbezogener Daten
  • Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten
  • Videoüberwachung
  • Technische und organisatorische Maßnahmen zum Datenschutz

Inhalte in verschiedenen Schulungs-Modulen

Ein Schulungs-Modul dauert circa 10-15 Minuten. Die Schulungen sind „responsive“ gestaltet, können also auch von Smartphones/Tablets aus abgerufen werden. Die meisten Schulungs-Module sind mit Schulungs-Videos aufbereitet – hierfür ist die Wiedergabe von Ton erforderlich (alternativ können bei den Videos Untertitel eingeblendet werden).

Zweisprachigkeit: Deutsch und Englisch

Sämtliche Schulungsinhalte sowie das Steuerungsmodul sind in deutscher und englischer Sprache verfügbar. Über das webbasierte Steuerungsmodul können die Schulungen per E-Mail ausgerollt werden und über das Statistik-Modul der jeweilige Schulungsstatus erfasst werden.

Plattform: Multi-Mandantenfähig und Individualisierbar

Die Plattform ist „multi-mandantenfähig“. Es können also auch verschiedene Unternehmen im Steuerungsmodul von einer Person betreut werden. Die Schulungen können zusätzlich mit dem eigenen Firmenlogo versehen und in den eigenen Firmenfarben gestaltet werden.

Nachweisfähigkeit

Sämtliche über die Schulungsplattform verschickten E-Mails (Schulungseinladungen, Zertifikate etc.) werden in unserem revisionssicheren E-Mail-Archiv erfasst, so dass hier ein entsprechend revisionssicherer Nachweis möglich ist. So können Unternehmen den Nachweis der erfolgreich durchgeführten Schulungen gegenüber der Datenschutz-Aufsichtsbehörde oder Kunden führen und ihre Rechenschaftspflicht aus Artikel 5 Nr. 2 DSGVO erfüllen.

Individuelle Schulungs-Links

Die Mitarbeiter erhalten individuelle Schulungs-Links, die jeweils binnen eines Monats absolviert werden können. Das System verschickt bei nicht-absolvierter Schulung automatisch eine Schulungserinnerung vor Ablauf des Zeitraums. Sie können zudem individuelle Schulungs-Erinnerungen verschicken.

Zertifikat als Schulungsnachweis

Zusätzlich zur Erfassung in der Schulungs-Statistik erhalten die Schulungsteilnehmer am Ende der Schulungen die Möglichkeit, ihren Namen anzugeben und sich ein Zertifikat zum Schulungsnachweis per E-Mail zusenden zu lassen. Dies kann bei Bedarf zum Beispiel auch in der Personalakte abgelegt werden.

Kostenfreien Zugang beantragen

Um die Plattform für drei Monate kostenfrei zu nutzen können Sie hier einen Zugang beantragen. Nach Ablauf der dreimonatigen Laufzeit findet keine automatische Verlängerung des Vertrags statt. Sie können das Angebot im Anschluss zu den regulären Konditionen (für Unternehmen bis 50 Mitarbeiter sind dies 490,- EUR pro Jahr zzgl. USt.) kostenpflichtig weiternutzen. Sofern Sie nicht aktiv einer Verlängerung des Angebots einwilligen, kommen keine weiteren Kosten auf Sie zu.

Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.


Link kopieren

Als PDF exportieren

Drucken

|

Per E-Mail verschicken

Zum Facebook-Account der Kanzlei

Zum Instagram-Account der Kanzlei

0 Kommentare

weitere News

Google Consent Mode im Datenschutz-Check: Tracking-Revolution oder rechtliches Risiko?
(29.04.2024, 14:33 Uhr)
Google Consent Mode im Datenschutz-Check: Tracking-Revolution oder rechtliches Risiko?
LG München I: Kein absolutes Kopplungsverbot bei Online-Shop-Registrierung und Newsletter-Anmeldung
(25.04.2024, 15:45 Uhr)
LG München I: Kein absolutes Kopplungsverbot bei Online-Shop-Registrierung und Newsletter-Anmeldung
Übertragung von Kundendaten bei Shop-Veräußerung: Muster-Informationsschreiben
(24.04.2024, 17:10 Uhr)
Übertragung von Kundendaten bei Shop-Veräußerung: Muster-Informationsschreiben
Checkliste der IT-Recht Kanzlei: Vorgehensweise bei Datenpannen im eigenen Online-Shop + Muster
(16.04.2024, 14:24 Uhr)
Checkliste der IT-Recht Kanzlei: Vorgehensweise bei Datenpannen im eigenen Online-Shop + Muster
DSGVO-konform: Handlungsanleitung zur Erstellung eines abmahnsicheren Kontaktformulars
(16.04.2024, 14:16 Uhr)
DSGVO-konform: Handlungsanleitung zur Erstellung eines abmahnsicheren Kontaktformulars
OVG Niedersachsen: Pauschale Abfrage des Geburtsdatums in Online-Shops unzulässig
(28.03.2024, 12:24 Uhr)
OVG Niedersachsen: Pauschale Abfrage des Geburtsdatums in Online-Shops unzulässig
Kommentar
verfassen
Ihre Meinung zu unserem Beitrag.
* mit Sternchen gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder
speichern

Vielen Dank für Ihren Kommentar

Wir werden diesen nach einer kurzen Prüfung
so schnell wie möglich freigeben.
Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!

Ihr Kommentar konnte nicht gespeichert werden!

Bitte versuchen Sie es zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal.
Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!

Kontakt:

IT-Recht Kanzlei

Alter Messeplatz 2
80339 München

Tel.: +49 (0)89 / 130 1433 - 0
Fax: +49 (0)89 / 130 1433 - 60

E-Mail: info@it-recht-kanzlei.de

© 2004-2024 · IT-Recht Kanzlei