IT-Recht Kanzlei
Fragen oder Anregungen?

Kontaktieren Sie uns:
IT-Recht Kanzlei
Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller
Alter Messeplatz 2
Tel.: +49 (0)89 / 130 1433-0
Fax: +49 (0)89 / 130 1433-60
E-Mail: info@it-recht-kanzlei.de

Markenanmeldung: Zum Nulltarif und mit Förderung bei Amtsgebühren!

24.01.2023, 18:29 Uhr | Lesezeit: 5 min
Markenanmeldung: Zum Nulltarif und mit Förderung bei Amtsgebühren!

Ja, wir machen auch Marken - und das seit vielen Jahren schon! Und davon sollen auch unsere Mandanten profitieren: Wer ein Schutzpaket mit Mindestlaufzeit wählt oder hat, bekommt einmal im Jahr eine deutsche Markenanmeldung on top. Heißt: Wir berechnen für die Prüfung der Eintragungsfähigkeit und die Durchführung der Anmeldungs- und Zahlungsmodalitäten hinsichtlich einer deutschen Marke kein Honorar. Und in Sachen Amtsgebühren gibt es auch 2023 amtsseitig wieder eine Förderung....

Schutzpakete & Markenanmeldung: Da ist alles drin!

Seit rund 15 Jahren melden wir nun Marken an und bringen daher die nötige Erfahrung hierzu mit. Und noch länger beraten wir Onlinehändler im e-Commerce. Nun verknüpfen wir diese 2 Welten mit einem attraktiven Bundle-Angebot:

Die kostenlose Markenanmeldung

Für unsere Neu- und Bestandsmandanten in Sachen Schutzpakete berechnen wir unter folgenden Umständen bei Anmeldung einer deutschen Marke kein Honorar:

  • Für neue Mandanten: Wer sich neu für eines unserer Schutzpakete entscheidet und dabei eine Mindestlaufzeit von mindestens 12 Monaten (im Unlimited-Paket obligatorisch) wählt, der bekommt einmal pro Jahr eine (1) Markenanmeldung on top. Gemeint ist damit die Prüfung der Eintragungsfähigkeit einer deutschen Marke und Durchführung der Anmelde- und Zahlungsmodalitäten ohne Berechnung unseres normalerweise anfallenden Honorars. Die anfallenden Amtsgebühren sind davon natürlich ausgenommen und weiterhin vom Markenanmelder zu tragen. Interesse? Hier geht es zu unseren Schutzpaketen.
  • Für Bestandsmandanten: Wer bereits Mandant der IT-Recht Kanzlei ist und eines unserer Schutzpakete bezieht und sich erst jetzt für eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten entscheidet (bzw. sich bereits für eine Mindestlaufzeit (im Unlimited-Paket obligatorisch) bei Paketbuchung entschieden hatte), auch der soll von dieser Regelung zur de-Markenanmeldung profitieren und bekommt die obenstehende Beratung zur Markenanmeldung gratis. Interesse? Dann wenden Sie sich bitte an den für Sie bereits zuständigen Rechtsanwalt der IT-Recht Kanzlei oder an die info@it-recht-kanzlei.de.

Übrigens: Wer sich hier angesprochen fühlt und eine Mindestlaufzeit gewählt hat oder nachträglich vereinbart, aber doch etwas mehr Unterstützung benötigt bei der Markenanmeldung, etwa bei der Erstellung des Klassenverzeichnisses oder der Recherche, der kann unsere Markenpakete für deutsche UND EU-Marken gerne mit Rabatt iHv. 20 % auf das Anwaltshonorar in Anspruch nehmen.....

On top: Nicht nur in Sachen Honorar sind Markenanmeldungen derzeit attraktiv: Auch in 2023 existiert ein Förderprogramm der Europäischen Union bei u.a. Marken- und Geschmacksmusteranmeldungen. Damit soll kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) in Europa der Zugang zu ihren Rechten des geistigen Eigentums erleichtert werden. Markenanmeldungen werden dabei mit bis zu 75 % der Anmeldegebühren unterstützt - bis zu einem Höchstbetrag von 1.500 EUR. Dies alles betrifft übrigens nicht nur die Anmeldung von Unionsmarken - auch nationale Markenanmeldungen sind davon umfasst.

Mehr zu dem Thema gibt es in den FAQ des EUIPO.

Banner Starter Paket

Warum überhaupt eine Marke anmelden?

Fangen wir kurz ganz vorne an: Eine Marke - was ist das überhaupt? Eine Marke dient der Kennzeichnung und dem Schutz von Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens. Die Schutzfähigkeit ist dann gegeben, wenn das Zeichen geeignet ist, die Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens unterscheidbar von denen anderer Unternehmen zu machen. Die Anmeldung einer Marke kann auf

  • nationaler Ebene als nationale Marke
  • EU-Ebene als Unionsmarke oder
  • internationaler Ebene als IR-Registrierung

erfolgen.

Die meisten Händler sind allein schon aus Kostengründen an einer nationalen oder EU-Marke interessiert.

Zurück zur Ausgangsfrage, warum ein Händler eine Marke anmelden sollte – wir können hierzu mal 6 gute Gründe aufführen:

1. Nur eine Markenanmeldung schafft Rechtssicherheit und vermeidet Probleme

Wenn Sie ein Zeichen als Marke zur Kennzeichnung Ihrer Waren oder Dienstleistungen verwenden, welches nicht von Ihnen eingetragen und recherchiert wurde, laufen Sie Gefahr, Schutzrechte Dritter zu verletzten. Die Markenrecherche im Rahmen des Anmeldeprozesses gibt hier eine gewisses Sicherheit.
Und auch wenn das von Ihnen verwendete Zeichen nicht durch Rechte Dritter geschützt sein sollte, besteht immer die Gefahr, dass sich ein Konkurrent die Rechte an diesem Zeichen - vor Ihnen - sichert und Sie damit von der Nutzung aussperrt. Auch das will natürlich verhindert werden.

2. Der Wert einer Marke steigert den Unternehmenswert!

Der Unternehmenswert lässt sich durch die Anmeldung einer Marke enorm steigern. Denn Unternehmen bestehen v.a. im Internetzeitalter nicht nur aus Umsatz und Know-how, sondern auch aus ihrem Markenwert.

3. Markenschutz für Inhaber von Domains

Bereits der Kampf um die favorisierte Domain ist ein harter Kampf - wenn Sie diesen gewonnen haben, sollten den Domainnamen ggf. als Marke schützen lassen, um den Schutz des Zeichens möglichst abzurunden. Denn kommen Ihnen Dritte hier zuvor, kann ggf. der Domainname streitig gemacht werden.

4. Mit Marken kann man sich absetzen!

Marken drücken Individualität aus und diese ist im hart umkämpften Handel unerlässlich, um langfristig erfolgreich zu sein. Seien es ungewöhnliche Wortzeichen (Wörter), einprägsame Bildzeichen („Logos“) oder auffallende Farbkombinationen („Ferrari-Rot“) - jeder Verbraucher ordnet bestimme Wörter, Logos oder Farben bewusst oder unterbewusst automatisch den richtigen Adressdaten (Markeninhaber!) zu.

Insbesondere in Branchen, in denen die Produkte sehr ähnlich sind und sich Konkurrenten nur schwer durch ihr Angebot abheben können, kann eine Marke einen entscheidenden Wettbewerbsvorteil verschaffen!

5. Eine Markenanmeldung: Eigentlich erschwinglich

Das gilt letztlich v.a. für Unionsmarken wie für deutsche Marken. Und auch wenn die Unionsmarke vergleichsweise teuer ist, so bekommt man doch einen weiten Schutzbereich für wiederum vergleichsweise wenig Geld. Wir meinen: Gut investiertes geld, das sich langfristig auszahlt.

6. Amazon: Brand Registry

Last but not least: Amazon ist als Vertriebsplattform, ob man will oder nicht, für viele Händler alternativlos. Und da Amazon seit einiger Zeit über das Brand Registry-Verfahren Markeninhabern Privilegien zu Gute kommen lässt, ist auch das ein Grund für eine Markenanmeldung. Zumindest konnten wir in der Vergangenheit einen regelrechten Run auf die amtlichen Markenanmeldungen iVm,. der Amazon-Markeneintragung feststellen.

Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.


Link kopieren

Als PDF exportieren

Drucken

|

Per E-Mail verschicken

Zum Facebook-Account der Kanzlei

Zum Instagram-Account der Kanzlei

0 Kommentare

weitere News

Ran an die Marke: Erneut KMU-Förderung für Markenanmeldung!
(09.04.2024, 14:18 Uhr)
Ran an die Marke: Erneut KMU-Förderung für Markenanmeldung!
Achtung Falle: Fake-Mails vom DPMA
(04.03.2024, 16:05 Uhr)
Achtung Falle: Fake-Mails vom DPMA
Ran an die Marke: Erneut KMU-Förderung für Markenanmeldung!
(29.01.2024, 11:20 Uhr)
Ran an die Marke: Erneut KMU-Förderung für Markenanmeldung!
EuG: Geschmacksmusterschutz von Lego-Spielbaustein bestätigt
(25.01.2024, 10:03 Uhr)
EuG: Geschmacksmusterschutz von Lego-Spielbaustein bestätigt
BGH: Nicht immer gewinnt der Name gegen die ältere Domain
(09.01.2024, 11:43 Uhr)
BGH: Nicht immer gewinnt der Name gegen die ältere Domain
Gefährliches Halbwissen: Die größten Irrtümer in Bezug auf Marken - Teil 2
(03.01.2024, 08:52 Uhr)
Gefährliches Halbwissen: Die größten Irrtümer in Bezug auf Marken - Teil 2
Kommentar
verfassen
Ihre Meinung zu unserem Beitrag.
* mit Sternchen gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder
speichern

Vielen Dank für Ihren Kommentar

Wir werden diesen nach einer kurzen Prüfung
so schnell wie möglich freigeben.
Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!

Ihr Kommentar konnte nicht gespeichert werden!

Bitte versuchen Sie es zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal.
Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!

Kontakt:

IT-Recht Kanzlei

Alter Messeplatz 2
80339 München

Tel.: +49 (0)89 / 130 1433 - 0
Fax: +49 (0)89 / 130 1433 - 60

E-Mail: info@it-recht-kanzlei.de

© 2004-2024 · IT-Recht Kanzlei