IT-Recht Kanzlei
Fragen oder Anregungen?

Kontaktieren Sie uns:
IT-Recht Kanzlei
Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller
Alter Messeplatz 2
Tel.: +49 (0)89 / 130 1433-0
Fax: +49 (0)89 / 130 1433-60
E-Mail: info@it-recht-kanzlei.de

Anpassungen bei „eBay Plus“ erfordern Änderungen bei den Rechtstexten für eBay-Verkäufer

19.09.2019, 09:37 Uhr | Lesezeit: 3 min
Anpassungen bei „eBay Plus“ erfordern Änderungen bei den Rechtstexten für eBay-Verkäufer

UPDATE: eBay.de teilt mit, dass die Änderungen nun erst ab Mitte November 2019 greifen sollen.

Das Kundenbindungsprogramm „eBay Plus“ wird nach Ankündigung von eBay.de Ende September 2019 angepasst um für die Käufer attraktiver zu werden. Die Änderungen wirken sich auf die von jedem eBay-Verkäufer zu verwendenden Rechtstexte aus. Erfahren Sie nachfolgend mehr.

Worum geht es?

Bereits seit dem Jahr 2015 bietet eBay mit „eBay Plus“ ein spezielles Programm für Käufer und Verkäufer an und will damit wohl in Konkurrenz zu „Prime“ von Amazon treten.

Bei „eBay Plus“ handelt es sich um ein Verkaufsförderungsprogramm (aus Sicht der eBay-Händler) bzw. um ein Treueprogramm (aus Sicht der eBay-Käufer).

Für die am (grundsätzlich kostenpflichtigen) Programm teilnehmenden eBay-Käufer ergeben sich u.a. die folgenden Vorteile, wenn diese einen eBay-Artikel kaufen, der (bzw. dessen Verkäufer) am eBay Plus-Programm teilnimmt:

  • Schneller Versand der Ware
  • Kostenloser Rückversand der Ware im Widerrufsfall (eBay stellt dann einen Hermes-Retourenschein zur Verfüung)
  • Widerrufsrecht auch für gewerbliche Käufer (eBay zwingt teilnehmende Verkäufer, ein solches Widerrufsrecht auch ggü. Unternehmern anzubieten).

Für teilnehmende Verkäufer bietet das Programm Vorteile u.a. in der Form reduzierter Verkaufsgebühren und eines besseren Rankings bei den Suchergebnissen.

Banner Starter Paket

Was ist neu?

Während bezüglich des Vorteils der kostenfreien Rücksendung im Widerrufsfall aktuell noch Voraussetzung ist, dass der Käufer eBay Plus-Mitglied ist und er einen am eBay Plus-Programm teilnehmenden Artikel kauft, wird es ab Ende September 2019 egal sein, ob es sich um einen eBay Plus-Artikel handelt oder nicht.

Ebay.de gibt hierzu Folgendes an:

„Neu ab Ende September 2019: eBay Plus-Mitglieder profitieren von kostenlosen Rückgaben von eBay-Artikeln auch außerhalb von eBay Plus. Damit wird das Programm noch attraktiver für eBay-Käufer. eBay stellt eBay Plus-Mitgliedern kostenlose Hermes-Retourenetiketten für Rücksendungen zur Verfügung, unabhängig davon, ob der Verkäufer kostenlose oder kostenpflichtige Rücksendung seiner Artikel anbietet.“

Quelle: https://verkaeuferportal.ebay.de/rueckgaben-bei-ebay-plus

Mit anderen Worten: Wenn der Käufer Mitglied bei eBay Plus ist und bei eBay.de einen Artikel kauft, bietet eBay.de (bis auf einige Ausnahme wie Speditionswaren oder Sperrgut) künftig einen kostenfreien Reoturenaufkleber für den innerdeutschen Rückversand des Artikels via Hermes an.

Dem Kunden entstehen dann auch im Widerrufsfall keine Rücksendekosten, auch wenn der Verkäufer selbst die Kosten der Rücksendung nicht tragen will. Dafür kommt es – anders als bisher - künftig nicht mehr darauf an, ob der gekaufte Artikel ein eBay Plus-Artikel ist.

Auswirkungen auf die Rechtstexte?

Wer gewerblich bei eBay verkauft, benötigt zwingend abmahnsichere Rechtstexte (Impressum, AGB, Datenschutzhinweise, Widerrufsbelehrung und Widerrufsformular), um keine Abmahnungen zu riskieren.

Diese Rechtstexte müssen auch die Besonderheiten von eBay Plus abbilden können – was bei den professionellen Rechtstexten der IT-Recht Kanzlei selbstverständlich der Fall ist.
So muss neben der Information über die Besonderheiten bei der Kostentragung im Widerrufsfall, welche im Rahmen der Widerrufsbelehrung abgebildet werden kann auch gewerblichen Kunden ein Widerrufsrecht eingeräumt werden, was etwa im Rahmen der AGB geregelt werden kann.

Auch die nun für Ende September 2019 geplante Anpassung des eBay Plus Programms hat Auswirkungen auf die Rechtstexte.

Update-Service Mandanten der IT-Recht Kanzlei erhalten aktualisierte Rechtstexte

Rechtzeitig mit der Umstellung seitens eBay.de erhalten Update-Service-Mandanten an die neuen eBay Plus-Bedingungen angepasste Rechtstexte für eBay.de. Damit ist für die Mandanten auch künftig ein rechtssicheres Handeln auf eBay.de sichergestellt.

Die neuen Rechtstexte werden voraussichtlich Anfang Oktober 2019 zur Verfügung gestellt, sobald die Änderungen bei eBay Plus greifen.

Aufgrund der nur vagen Angaben eBays zum Zeitpunkt der Anpassungen kann derzeit leider noch kein genaueres Datum genannt werden.

Möchten auch Sie rechtssicher und abmahnfrei im Internet verkaufen? Wir sichern Sie ab – hier finden Sie unsere Schutzpakete.

Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.


Link kopieren

Als PDF exportieren

Drucken

|

Per E-Mail verschicken

Zum Facebook-Account der Kanzlei

Zum Instagram-Account der Kanzlei

3 Kommentare

F
Frank 03.12.2019, 14:03 Uhr
Muß ebay link anklickbar sein
Hallo und vorab vielen Dank für die Aktualisierung.




Muß der neue link: https://www.ebay.de/help/returning-item/default/ebay-plus-rckgaben-fr-kufer?id=4775 hier auch zwingend anklickbar sein wie der zur Online Streitbeilegung oder reicht hier der Verweis ?
Vielen Dank
K
Kornitzky Uwe 03.12.2019, 08:11 Uhr
Herr
Muß ich nun etwas ändern ?? . Wenn ja wo kann ich das runterladen oder geht das automatisch ?
S
Serkan eken 02.12.2019, 21:32 Uhr
Zusätzliche gesetzliche erforderliche Angaben
Zusätzliche gesetzliche erforderliche Angaben

Hallo guten abend ich habe eine frage


https://ec.europa.eu/odr das ist meine url adresse darf ich das direkt einfügen oder was muss ich schreiben.. Dankeschön

weitere News

eBay.de: Wohl schon wieder haben etliche Händler Probleme mit dem Impressum
(04.04.2024, 14:57 Uhr)
eBay.de: Wohl schon wieder haben etliche Händler Probleme mit dem Impressum
Achtung, viele Impressen bei eBay sind seit dem Wochenende kaputt!
(11.03.2024, 10:57 Uhr)
Achtung, viele Impressen bei eBay sind seit dem Wochenende kaputt!
IT-Recht Kanzlei aktualisiert AGB für eBay.de, eBay.at und eBay.ch
(24.01.2024, 09:48 Uhr)
IT-Recht Kanzlei aktualisiert AGB für eBay.de, eBay.at und eBay.ch
eBay-Händler aufgepasst: eBay.de verschiebt Widerrufsbelehrung - Handlungsbedarf besteht
(05.01.2024, 17:11 Uhr)
eBay-Händler aufgepasst: eBay.de verschiebt Widerrufsbelehrung - Handlungsbedarf besteht
Aufgepasst bei eBay: Barzahlung bei Abholung seit dem 11.09.2023 nicht mehr vorgesehen
(19.09.2023, 07:53 Uhr)
Aufgepasst bei eBay: Barzahlung bei Abholung seit dem 11.09.2023 nicht mehr vorgesehen
eBay und der anklickbare Link auf die OS-Plattform: Es kommt zu Problemen!
(28.08.2023, 15:40 Uhr)
eBay und der anklickbare Link auf die OS-Plattform: Es kommt zu Problemen!
Kommentar
verfassen
Ihre Meinung zu unserem Beitrag.
* mit Sternchen gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder
speichern

Vielen Dank für Ihren Kommentar

Wir werden diesen nach einer kurzen Prüfung
so schnell wie möglich freigeben.
Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!

Ihr Kommentar konnte nicht gespeichert werden!

Bitte versuchen Sie es zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal.
Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!

Kontakt:

IT-Recht Kanzlei

Alter Messeplatz 2
80339 München

Tel.: +49 (0)89 / 130 1433 - 0
Fax: +49 (0)89 / 130 1433 - 60

E-Mail: info@it-recht-kanzlei.de

© 2004-2024 · IT-Recht Kanzlei