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Abmahnradar Oktober: Weiterhin Abmahnwelle Webfonts, Werbung und Marken

24.10.2022, 16:19 Uhr | Lesezeit: 2 min
Abmahnradar Oktober: Weiterhin Abmahnwelle Webfonts, Werbung und Marken

Auch im Oktober drehte sich fast alles um die Abmahnungen zur datenschutzrechtswidrigen Nutzung von Webfonts - Tendenz steigend. Ansonsten ging es u.a. um Abmahnklassiker wie der Werbung mit "bekömmlich" oder den fehlenden Grundpreisen. Im Markenrecht wurde wegen der unberechtigten Nutzung der Marken "VW", "Birkin Bag" oder "Mensch ärgere Dich nicht" abgemahnt.

Abmahnungen aus dem Wettbewerbsrecht

Im Wettbewerbsrecht ging es u.a. um folgende Themen:

  • DSGVO: Unzulässige Google Webfonts-Nutzung
  • Gemüsebrühe: Werbung mit "bekömmlich"
  • Werbung mit CE-Zertifiziert
  • Fehlerhafte Grundpreise

Weitere Infos zu den vorgenannten Abmahnpunkten finden Sie hier.

  • Küchenmesser: Irreführende Herkunftsangaben
  • Irreführung über privates / gewerbliches Handeln

Weitere Infos zu den vorgenannten Abmahnpunkten finden Sie hier.

- Tee: Werbung mit "bekömmlich"

Weitere Infos zum vorgenannten Abmahnpunkt finden Sie hier.

Abmahnungen aus dem Markenrecht

Man möchte fast sagen, dass die Markenabmahnung die neue wettbewerbsrechtliche Abmahnung ist. Jedenfalls wird weiterhin auffallend viel im Markenrecht abgemahnt - diesen Monat ging es u.a. um folgende Marken:

- "Mensch ärgere Dich nicht"

Weitere Infos zur Abmahnung der vorgenannten Marke finden Sie hier.

  • "BIRKIN BAG"
  • "VW"

Weitere Infos zu den Abmahnungen der vorgenannten Marken finden Sie hier.

- "Edelstahl Rostfrei"

Weitere Infos zur Abmahnung der vorgenannten Marke finden Sie hier.

Sonstige Abmahnungen

Ansonsten gab es noch einige urheberrechtliche Abmahnung im Zusammenhang mit dem gut bekannten Bilderklau.

Weitere Infos hierzu finden Sie hier.

Tipp für Mandanten der IT-Recht Kanzlei

Mandanten der IT-Recht Kanzlei finden im Mandantenportal eine ausführliche Zusammenstellung über die meistabgemahnten Begriffe in der Werbung und die Abmahnklassiker an sich.

Und übrigens: Die IT-Recht Kanzlei hat den Radar auch mobil gemacht - und informiert über eine eigene App mittels Push-Nachrichten über wichtige Abmahnthemen. Hier kann die Abmahnradar-App bezogen werden:

Die Nutzung der App ist natürlich kostenlos.

Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.


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1 Kommentar

E
Ed 24.10.2022, 18:15 Uhr
Abmahnwahnsinn
Einfach nur kranker, geldgieriger Abschaum diese Abmahnanwälte, welche unwissende Websitebetreiber wegen der Nutzung von Google Fonts abmahnen, einzig und allein wegen der Übertragung einer "dynamischen" IP-Adresse. Wo soll denn dabei ein Schaden entstehen? Man kann doch eine sich ständig ändernde dynamische IP-Adresse nicht als personenbezogenes Datum ansehen - dann kann man das Internet gleich ganz abschalten, weil dann ja überall "personenbezogene Daten" übertragen werden.
Viel größeren Schaden richten doch diese skrupellosen Anwälte an, welche massenweise Abmahnungen verschicken, nur um sich auf Kosten anderer zu bereichern. Verabscheuungswürdig! Diesen skrupellosen Kriminellen sollte umgehend die Zulassung entzogen werden.

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