
Geprüfte Präsenz
Prüfzeichen ID: 1E5BF-D7B0
Anwaltlich geprüft
Diese Präsenz erfüllt die über 120 objektiven Prüfungskriterien der IT-Recht Kanzlei.
Vertrauenswürdig
Für diese Präsenz werden anwaltlich geprüfte Rechtstexte verwendet.
Stets aktuell
Diese Präsenz wird von der IT-Recht Kanzlei dauerhaft rechtlich betreut.
Lagenlook Traumland - Die Modemacherei - Manuela Mainczyk
01.08.2019

RA Max-Lion Keller, LL.M.
Gesellschafter der IT-Recht Kanzlei
ShopVote







Lesen Sie hier mehr: Zur Echtheit von Kundenbewertungen auf SHOPVOTE und über Maßnahmen der Missbrauchs- und Täuschungsprävention.

Kundenmeinungen

Christine123


Kunde-2538550


HeS Bo

Lagenlook Traumland - Die Modemacherei - Manuela Mainczyk
SHOPANSICHT: |
![]() |
SHOP-URL: | https://www.lagenlook-traumland.de |
ANBIETER: | Lagenlook Traumland - Die Modemacherei - Manuela Mainczyk |
ADRESSDATEN: | Herrengasse 11 83512 Wasserburg am Inn Deutschland |
KONTAKT: |
Telefon
08638-882465 |
WER PRÜFT HIER?

IT-Recht Kanzlei
Alter Messeplatz 2
80339 München
Telefon: +49 89 / 130 14 33 - 0
Telefax: +49 89 / 130 14 33 - 60
E-Mail: info@it-recht-kanzlei.de
Das Prüfzeichen „Geprüfte Präsenz“ wird von der Münchener IT-Recht Kanzlei vergeben. Die IT-Recht Kanzlei betreut derzeit mehr als 40.000 Unternehmen anwaltlich im Rahmen ihrer Schutzpakete für den Online-Handel.
120 Prüfungskriterien erfolgreich durchlaufen
Die Internetpräsenz www.lagenlook-traumland.de hat ein strenges Prüfverfahren der IT-Recht Kanzlei durchlaufen. Dabei waren über 120 Prüfungskriterien zu erfüllen. Diese Prüfungskriterien werden seit 2006 ständig überarbeitet und erweitert. Hierzu kann die IT-Recht Kanzlei auf ein gut ausgebautes Partnernetzwerk zurückgreifen, dem etwa auch das EHI Retail Institute angehört.
Dauerhafte Überprüfung
Die Internetpräsenz www.lagenlook-traumland.de wird von der IT-Recht Kanzlei München regelmäßigen Nachkontrollen unterzogen, um die dauerhafte Einhaltung der Prüfungskriterien zu gewährleisten.
Bedeutung des Prüfzeichens
Mit dem Prüfzeichen dokumentiert der Webseiten-Betreiber, dass er seine Internetpräsenz einer rechtlichen Prüfung durch die IT-Recht Kanzlei München unterzogen hat, dauerhaft rechtlich von dieser betreut wird und von ihr erstellte Rechtsinhalte verwendet.
Weitere Informationen zum Prüfzeichen