PRÜFZEICHEN

der IT-Recht Kanzlei
✔ Über 120 objektive Prüfungskriterien erfolgreich durchlaufen

Nicht wenige Online-Shopper bewerten die Seriosität eines Händlers u. a. auch an Details wie Kontaktdaten, Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sowie den Regelungen zu Rückgabe bzw. Widerruf.

Ein nicht unerheblicher Teil der Verbraucher legt dabei auch Wert auf eine rechtssichere Ausgestaltung des Onlineshops.

Eine solche rechtssichere Ausgestaltung gewährleistet die anwaltliche Überprüfung der IT-Recht Kanzlei München. Diese umfasst eine rechtlichen Prüfung durch die IT-Recht Kanzlei, eine dauerhafte rechtliche Betreuung und auch Zurverfügungstellungsowie die Bereitstellung und Pflege anwaltlich erstellter Rechtsinhalte verwendet werden. Die Überprüfung findet anhand eines selbst von der IT-Recht Kanzlei München entwickelten und ständig aktualisierten Prüfungskataloges statt, der mittlerweile über 120 einzelne Prüfungspunkte umfasst.

Die von Verbrauchern dabei besonders beachteten Kriterien sind von diesem Katalog also ebenso abgedeckt wie gesetzlich festgelegte Pflichten des Händlers.

Onlinehändler sind zwar nicht verpflichtet, ihren Shop einer derartigen Prüfung zu unterziehen, dennoch ist die regelmäßige Überprüfung durchaus sinnvoll. Die juristischen Rahmenbedingungen aus den Bereichen des Zivil-, Handels-, Wettbewerbs-, Werbe- und Medienrechts sind mittlerweile derart komplex, dass gerade kleine und mittelständische Betriebe kaum noch die notwendigen Ressourcen aufbringen können, um die geltende und stets veränderliche Rechtslage zu überblicken und angemessen zu berücksichtigen. Eine anwaltliche Überprüfung und stetige Nachkontrolle schafft hier Rechtssicherheit, sodass die Mitarbeiter des Betriebs sich vollständig auf das wesentliche Kerngeschäft konzentrieren können.

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