Prüfzeichen
Viele Marktteilnehmer bewerten die Seriosität eines Online-Händlers u. a. auch an Details wie Kontaktdaten, Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), Regelungen zu Rückgabe bzw. Widerruf sowie Informationen zum Datenschutz.
Ein nicht unerheblicher Teil der Verbraucher legt dabei auch Wert auf eine rechtssichere Ausgestaltung des Online-Shops.
Eine solche rechtssichere Ausgestaltung gewährleistet die anwaltliche Überprüfung der IT-Recht Kanzlei München. Diese umfasst neben der Bereitstellung anwaltlich erstellter Rechtsinhalte eine rechtliche Prüfung sowie eine dauerhafte rechtliche Betreuung der betreffenden Online-Präsenz durch spezialisierte Rechtsanwälte. Die Überprüfung findet anhand eines von der IT-Recht Kanzlei München entwickelten und ständig aktualisierten Prüfungskataloges statt, der mittlerweile über 120 einzelne Prüfungspunkte umfasst.
Die von Verbrauchern dabei besonders beachteten Kriterien sind von diesem Katalog ebenso abgedeckt wie gesetzlich festgelegte Pflichten des Händlers.
Online-Shop-Betreiber sind zwar nicht verpflichtet, ihren Shop einer derartigen Prüfung zu unterziehen, dennoch ist die regelmäßige Überprüfung durchaus sinnvoll. Die juristischen Rahmenbedingungen insbesondere aus den Bereichen Wettbewerbs- und Datenschutzrechts sind mittlerweile so komplex, dass gerade kleine und mittelständische Betriebe kaum noch die notwendigen Ressourcen aufbringen können, um die geltende und stets veränderliche Rechtslage zu überblicken und angemessen zu berücksichtigen. Eine anwaltliche Überprüfung und stetige Nachkontrolle schaffen hier dauerhaft Rechtssicherheit.