IT-Recht Kanzlei
Fragen oder Anregungen?

Kontaktieren Sie uns:
IT-Recht Kanzlei
Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller
Alter Messeplatz 2
Tel.: +49 (0)89 / 130 1433-0
Fax: +49 (0)89 / 130 1433-60
E-Mail: info@it-recht-kanzlei.de

Zahnärzte: Werbung mit Tätigkeitsschwerpunkten grds. nicht berufsrechtswidrig

03.06.2010, 19:58 Uhr | Lesezeit: 1 min
Zahnärzte: Werbung mit Tätigkeitsschwerpunkten grds. nicht berufsrechtswidrig

Das VG Gelsenkirchen (Urteil vom 31.03.2010, Az.:7 K 3164/08) hat einen Bescheid der Zahnärztekammer aufgehoben, in dem einem Zahnarzt verboten wurde mit dem Tätigkeitsschwerpunkt „Laserbehandlung“ zu werben. Die Ärztekammer hatte dem Zahnarzt zwangsgeldbewehrt verboten in der Außendarstellung (Briefkopf, Praxisschild, Webpräsenz u.a.) vorgenannten Tätigkeitsschwerpunkt zu verwenden und argumentierte dabei, dass diese Behandlungsmethode in Ihrem Bezirk nicht anerkannt sei. Dagegen wehrte sich der Arzt.

Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.

Bildquelle:
© Paul Fleet - Fotolia.com

Link kopieren

Als PDF exportieren

Drucken

|

Per E-Mail verschicken

Zum Facebook-Account der Kanzlei

Zum Instagram-Account der Kanzlei

1 Kommentar

E
Ellen P. 04.06.2010, 11:55 Uhr
Arztkompetenz
Wäre doch eh Quatsch. Gibt ein Arzt seinen Tätigkeitsschwerpunkt an, schafft das doch gerade Vertrauen beim potentiellen Patienten, da dieser annehmen kann, dass der Arzt in einem Bereich besonders gut oder geübt ist. Und außerdem: Juristen werben doch auch mit ihrem Tätigkeitsschwerpunkt. Warum soll da mit zweierlei Maß gemessen werden?

weitere News

Wohlgeformte Busen im Wettbewerbsrecht: Landgericht Dortmund untersagt Werbung für „straffende“ Lotion
(23.05.2013, 08:22 Uhr)
Wohlgeformte Busen im Wettbewerbsrecht: Landgericht Dortmund untersagt Werbung für „straffende“ Lotion
Kein Durchblick dank HWG? Kostenlose Zweitbrille ist unzulässig!
(20.02.2013, 10:38 Uhr)
Kein Durchblick dank HWG? Kostenlose Zweitbrille ist unzulässig!
Professionelle Zahnreinigung und Bleaching: Heileingriffe unter zahnärztlichem Vorbehalt
(22.08.2012, 07:23 Uhr)
Professionelle Zahnreinigung und Bleaching: Heileingriffe unter zahnärztlichem Vorbehalt
Faltenunterspritzung mit Hyaluronsäure: Heileingriff mit ärztlichem Privileg
(20.07.2012, 10:26 Uhr)
Faltenunterspritzung mit Hyaluronsäure: Heileingriff mit ärztlichem Privileg
Irreführende Werbung mit Lipomassage: Nicht jede Unterlassungserklärung beseitigt die Wiederholungsgefahr
(28.06.2012, 11:23 Uhr)
Irreführende Werbung mit Lipomassage: Nicht jede Unterlassungserklärung beseitigt die Wiederholungsgefahr
Abmahnrisiko „Ionen-Armbänder“: Wellnessprodukt senkt das unternehmerische Wohlbefinden
(21.02.2012, 17:03 Uhr)
Abmahnrisiko „Ionen-Armbänder“: Wellnessprodukt senkt das unternehmerische Wohlbefinden
Kommentar
verfassen
Ihre Meinung zu unserem Beitrag.
* mit Sternchen gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder
speichern

Vielen Dank für Ihren Kommentar

Wir werden diesen nach einer kurzen Prüfung
so schnell wie möglich freigeben.
Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!

Ihr Kommentar konnte nicht gespeichert werden!

Bitte versuchen Sie es zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal.
Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!

Kontakt:

IT-Recht Kanzlei

Alter Messeplatz 2
80339 München

Tel.: +49 (0)89 / 130 1433 - 0
Fax: +49 (0)89 / 130 1433 - 60

E-Mail: info@it-recht-kanzlei.de

© 2004-2024 · IT-Recht Kanzlei