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Spezielle Datenschutzerklärung für YouTube: ab sofort verfügbar

19.10.2018, 17:21 Uhr | Lesezeit: 2 min
Spezielle Datenschutzerklärung für YouTube: ab sofort verfügbar

Zahlreiche Gewerbetreibende bewerben ihre Artikel/Leistungen inzwischen auch über das Video-Portal „YouTube“. Hierüber können Nutzer Videoclips ansehen, bewerten, kommentieren und selbst hochladen. Ebenso wie die Nutzung von Facebook ist auch die Nutzung von YouTube datenschutzrechtlich nicht unproblematisch. Die IT-Recht Kanzlei bietet nunmehr auch für die gewerbliche Nutzung von YouTube eine Datenschutzerklärung an, die betroffenen Anbietern bei der Umsetzung ihrer datenschutzrechtlichen Informationspflichten nach der DSGVO behilflich sein kann.

Rechtlicher Hintergrund

Wie wir bereits berichtet haben hat der EuGH mit Urteil vom 05.06.2018 entschieden, dass der Betreiber einer Facebook-Fanpage – also der Händler / das werbende Unternehmen – für die (fremde) Datenverarbeitung, die Facebook im Rahmen solcher Seiten durchführt (mit)verantwortlich ist. Dies bedeutet nicht nur, dass der Betreiber für mögliche Verstöße von Facebook gegen das Datenschutzrecht haftet und zum Ansprechpartner der Datenschutzbehörden wird. Vielmehr muss auf jeder Fanpage künftig auch eine eigene Datenschutzerklärung des Betreibers dargestellt werden.

Zwar bezieht sich das Urteil des EuGH lediglich auf Facebook. Allerdings sind die darin getroffenen Feststellungen auch auf andere Plattformen wie etwa YouTube übertragbar.

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Spezielle Datenschutzerklärung für YouTube

Wir haben dies zum Anlass genommen, auch für YouTube eine spezielle Datenschutzerklärung zu entwickeln, die die vom EuGH getroffenen Feststellungen berücksichtigen und von gewerblichen Nutzern dieser Plattform genutzt werden können.

Dabei berücksichtigt die Datenschutzerklärung insbesondere die Tatsache, dass für bestimmte Verarbeitungsvorgänge nicht nur der Nutzer sondern auch YouTube Verantwortlicher für die Datenverarbeitung im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist.

Die Datenschutzerklärung kann sowohl von gewerblichen Nutzern verwendet werden, die YouTube ausschließlich zur Präsentation ihres Unternehmens nutzen, als auch von solchen Nutzern, die diese Plattform darüber hinaus auch als Grundlage für den Abschluss von Verträgen zur Lieferung von Waren und/oder zur Erbringung von Dienstleistungen nutzen.

Wenn YouTube nicht lediglich zur Präsentation des Unternehmens genutzt wird, sondern hierüber auch konkret unter Angabe von Preisen für Waren bzw. Dienstleistungen geworben und potenziellen Kunden die Möglichkeit geboten wird, über YouTube zum Zwecke von Vertragsabschlüssen mit dem Anbieter Kontakt aufzunehmen, muss dieser in seiner Datenschutzerklärung zusätzlich über die Verarbeitung personenbezogener Daten zu Zwecken der Vertragsabwicklung informieren. Hierzu zählen etwa Angaben über Zahlungsdienstleister und ggf. Transportunternehmen, derer er sich zu Zwecken der Vertragsabwicklung bedient.

Die Datenschutzerklärung für YouTube stellen wir im Rahmen eines rechtlichen Pflegeservices zu einem monatlichen Honorar von 5,90 EUR zur Verfügung.


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