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Neue Kooperation: IT-Recht Kanzlei wird offizieller Yatego Partner

04.09.2009, 18:16 Uhr | Lesezeit: 2 min
Neue Kooperation: IT-Recht Kanzlei wird offizieller Yatego Partner

Zusammen für besseren Online Handel – das ist die Prämisse der neuen Kooperation. Die IT-Recht Kanzlei ist nun offizieller Partner von Yatego - Deutschlands Shopping-Mall Nr. 1. Davon profitieren besonders die Update-Servicemandanten der IT-Recht Kanzlei. So gewährt Yatego ihnen bei Abschluss eines Neuvertrages einen Freimonat.

„/Bei Yatego können Kunden erfolgreich Online verkaufen. Mit diesem Angebot können unsere Kunden einen zusätzlichen Marketing-Kanal erschließen/ “, erklärt Rechtsanwalt Max-Lion Keller von der IT-Recht Kanzlei. „/Wir freuen uns, dass wir für unsere Kunden einen Preisvorteil erreichen konnten./ “

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Zum Unternehmen Yatego

Yatego, die größte deutsche Shoppingmall, steht für sicheres, schnelles und bequemes Einkaufen. Mit täglich rund 300.000 Besuchern zählt das Internetkaufhaus zu den führenden E-Commerce-Portalen im deutschsprachigen Internet. Das Unternehmen bietet Händlern umfangreiche Service-Leistungen mit leistungsstarken Komplett-Lösungen sowie umfassenden technischen Support. Mehr als 7.800 Händler nutzen Yatego als zusätzlichen Absatzkanal für ihre Produkte oder als eigenständigen Online-Shop.

Beim "Erfinder der Shoppingfreude" können Kunden aus einem Sortiment von mehr als 3 Millionen Artikeln wählen. Die Bestellung erfolgt ganz einfach und schnell. Einmal hinterlegte Daten können für alle Einkäufe bei Yatego-Shops wieder genutzt werden. Für die sichere Abwicklung der Bezahlvorgänge bietet Yatego ein unabhängiges Treuhand-Bezahlsystem an.

Alternativ kann auch die Zahlung per Kreditkarte genutzt werden. Der hauseigene Kundenservice steht den Kunden bei allen Fragen zur Seite.

Zur IT-Recht Kanzlei

Die IT-Recht Kanzlei bietet Unternehmen Schutzpakete an, die ein rechtssicheres Vertreiben von Waren und Dienstleistungen ermöglichen. Dabei übernimmt die IT-Recht Kanzlei die individuelle anwaltliche Überprüfung gewerblicher Internetpräsenzen (z.B. eigene Online-Shops, Präsenzen auf diversen Portalen wie etwa eBay, Amazon, Yatego, Booklooker, Amprice, Hood, etc.), die weit über die bloße Bereitstellung rechtlicher Standardtexte hinausgeht. Selbstverständlich haftet die IT-Recht Kanzlei, wie andere Rechtsanwaltskanzleien dabei auch für ihre Beratungsleistung.

Die IT-Recht Kanzlei hat bereits über 900 Online-Händler abgesichert.


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3 Kommentare

R
Ronald Iberl 08.09.2009, 19:50 Uhr
f
für mich bitte auch.
H
H.Ofenloch 08.09.2009, 16:14 Uhr
Gutscheincode
...für mich bitte auch einen Gutscheincode. Viele Grüße.
S
Schmid 07.09.2009, 17:17 Uhr
Gibt es einen Gutscheincode ??
Hallo Herr Keller,

Bitte auch einen Gutscheincode bereit stellen DANKE

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