IT-Recht Kanzlei
Fragen oder Anregungen?

Kontaktieren Sie uns:
IT-Recht Kanzlei
Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller
Alter Messeplatz 2
Tel.: +49 (0)89 / 130 1433-0
Fax: +49 (0)89 / 130 1433-60
E-Mail: info@it-recht-kanzlei.de

Verbraucherwiderrufsrecht bei der gewerblichen Online-Vermietung von Ferienwohnungen und Ferienhäusern?

03.05.2019, 07:53 Uhr | Lesezeit: 3 min
Verbraucherwiderrufsrecht bei der gewerblichen Online-Vermietung von Ferienwohnungen und Ferienhäusern?

Die Online-Vermietung von Ferienwohnungen und Ferienhäusern kann aufgrund der zunehmenden Beliebtheit von eigenheimähnlichen Feriendomizilen ein lukratives Geschäft sein. Gilt der Vermieter als Unternehmer und schließt er mit urlaubswilligen Verbrauchern über das Internet Mietverträge, steht allerdings die Bestandfestigkeit dieser Rechtsgeschäfte in Frage. Immerhin liegt eine Fernabsatzsituation vor, bei der Verbrauchern bezüglich der Mietverträge ein Widerrufsrecht zustehen könnte. Ob die gewerbliche Online-Vermietung von Ferienwohnungen und Ferienhäusern Verbraucherwiderrufsrechte auslösen kann, erörtert die IT-Recht Kanzlei im nachstehenden Beitrag.

Interessante Informationen zu den rechtlichen Fallstricken bei der Online-Vermietung von Ferienwohnungen und Ferienhäusern finden sich in diesem Beitrag.

Zwar handelt es sich bei online zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher geschlossenen Verträgen über die Vermietung von Feriendomizilen um Fernabsatzvertrage im Sinne des § 312c Abs. 1 BGB, bei denen der Unternehmer und der Verbraucher für die Vertragsverhandlungen und den Vertragsschluss ausschließlich das Fernkommunikationsmittel „Internet“ verwenden. Dies ließe gemäß § 312g Abs. 1 BGB grundsätzlich ein Widerrufsrecht des Verbrauchers entstehen, das ihn zur einseitigen Aufhebung des Vertrages ohne Angaben von Gründen innerhalb von zwei Wochen nach Vertragsschluss ermächtigen würde.

Auf Seiten des Unternehmers würde ein solches Widerrufsrecht zusätzlich die Pflicht begründen, hierüber vor- und nachvertraglich mit einer Widerrufsbelehrung und der Bereitstellung eines Musterwiderrufsformulars zu unterrichten.

Allerdings ist bei der Online-Vermietung von Ferienwohnungen und Ferienhäusern im B2C-Bereich ein Verbraucherwiderrufsrecht nach § 312g Abs.2 Nr. 9 BGB aber gerade ausgeschlossen. Das Widerrufsrecht besteht ausweislich der Vorschrift nämlich nicht bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Beherbergung zu anderen Zwecken als zu Wohnzwecken, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht.

Auch wenn die Online-Vermietung von Ferienwohnungen und Ferienhäusern dem allgemeinen Verständnis nach zumindest auch dem Wohnen dient, sind derartige Verträge als Beherbergungsverträge im Sinne des § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB einzustufen, in denen nicht nur das Wohnen, sondern die Unterbringung mit weiteren Dienstleistungen insgesamt vermittelt wird (MüKo BGB, § 312g, Rn. 41).

Grund für den Ausschluss des Widerrufsrechts ist, dass die Online-Vermietung von Ferienwohnungen und Ferienhäusern die Bereitstellung von Kapazitäten mit sich bringt, die der gewerbliche Vermieter im Fall der Ausübung des Widerrufsrechts möglicherweise nicht mehr anderweitig nutzen könnte.

Insofern gilt, dass sich Verbraucher bei der gewerblichen Vermietung von Ferienwohnungen und Ferienhäusern nicht auf ein Verbraucherwiderrufsrecht stützen und sich mithin jenseits der Rückabwicklungsrechte des Leistungsstörungsrechts am Vertrag müssen festhalten lassen.

Gut zu wissen:

Die IT-Recht Kanzlei bietet Online-Vermietern von Ferienwohnungen und Ferienhäusern professionelle Rechtstexte an, die mit AGB samt Kundeninformationen, Datenschutzerklärung und Impressum den Ausschluss des Verbraucherwiderrufsrechts freilich berücksichtigen.

Die professionellen Rechtstexte für die Online-Vermietung von Ferienwohnungen/Ferienhäusern gibt es für mtl. nur 9,90€.

Die Rechtstexte der IT-Recht Kanzlei enthalten:

  • AGB mit Kundeninformationen
  • eine DSGVO-konforme Datenschutzerklärung
  • ein rechtssicheres Impressum mitsamt OS-bezogenen Hinweisen

und können verwendet werden für:

  • die Online-Vermietung von Ferienwohnungen und Ferienhäusern
  • durch gewerbliche und private Vermieter
  • an gewerbliche oder private Mieter

Die AGB der IT-Recht Kanzlei für die Online-Vermietung von Ferienwohnungen und Ferienhäusern enthalten unter anderem folgende vermieterfreundliche Regelungen zu:

  • An- und Abreisebedingungen
  • Schlüsselübergabe und Schlüsselrückgabe
  • Zahlungs-, Rückzahlungs- und Einbehaltungsbedingungen für die Mietkaution
  • Gebrauchsüberlassungen an Dritte
  • Obliegenheiten des Mieters
  • Änderungen am Mietobjekt
  • Vertraglichen Rücktrittsrechten
  • Vermieter- und Mieterhaftung
  • Räumungspflichten

Das Beste: mit dem Rechtstexte-Pflegeservice der IT-Recht Kanzlei bleiben Sie dabei immer auf dem aktuellen rechtlichen Stand.

Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.


Link kopieren

Als PDF exportieren

Drucken

|

Per E-Mail verschicken

Zum Facebook-Account der Kanzlei

Zum Instagram-Account der Kanzlei

1 Kommentar

F
Frau Becker 17.03.2020, 16:59 Uhr
Widerruf vor Anzahlung?
Guten Tag, ich habe seit 3 Tagen die Buchungsunterlagen für eine Ferienwohnung vorliegen. In den AGBs steht: "Die AGBs erhalten mit Eingang der Anzahlung auf das Konto des Vermieters seine Gültigkeit. Die Anzahlung ist innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Buchungsunterlagen zur Zahlung fällig." Und: "Sie können jederzeit von der Buchung zurücktreten.
Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen. Im Falle des Rücktritts sind Sie zum Ersatz des uns entstandenen Schadens verpflichtet: • vom Tag der Buchungsbestätigung durch den Vermieter bis zum 30. Tag vor Mietbeginn Höhe der Anzahlung." Ist ein Widerruf vor Überweisung der Anzahlung möglich? Danke und Gruß, Becker

weitere News

Endlich wieder Urlaub: Bei Online-Vermietung von Ferienwohnungen aber nur mit AGB & Co
(29.05.2020, 14:31 Uhr)
Endlich wieder Urlaub: Bei Online-Vermietung von Ferienwohnungen aber nur mit AGB & Co
Rechtliche Fallstricke bei der Online-Vermietung von Ferienwohnungen und Ferienhäusern
(26.04.2019, 12:09 Uhr)
Rechtliche Fallstricke bei der Online-Vermietung von Ferienwohnungen und Ferienhäusern
Rechtliche Informationspflichten bei der Online-Vermietung von Ferienwohnungen und Ferienhäusern
(04.04.2019, 12:16 Uhr)
Rechtliche Informationspflichten bei der Online-Vermietung von Ferienwohnungen und Ferienhäusern
Kommentar
verfassen
Ihre Meinung zu unserem Beitrag.
* mit Sternchen gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder
speichern

Vielen Dank für Ihren Kommentar

Wir werden diesen nach einer kurzen Prüfung
so schnell wie möglich freigeben.
Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!

Ihr Kommentar konnte nicht gespeichert werden!

Bitte versuchen Sie es zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal.
Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!

Kontakt:

IT-Recht Kanzlei

Alter Messeplatz 2
80339 München

Tel.: +49 (0)89 / 130 1433 - 0
Fax: +49 (0)89 / 130 1433 - 60

E-Mail: info@it-recht-kanzlei.de

© 2004-2024 · IT-Recht Kanzlei