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Das Widerrufsrecht bei Verkäufen an Verbraucher im Ausland - Teil 9 der Serie zum neuen Widerrufsrecht

21.04.2015, 17:53 Uhr | Lesezeit: 3 min
Das Widerrufsrecht bei Verkäufen an Verbraucher im Ausland - Teil 9 der Serie zum neuen Widerrufsrecht

Aktuelle Serie – Umfangreicher Leitfaden zum neuen Widerrufsrecht Hinweis: Interessante weiterführende Informationen zum Thema hat die IT-Recht Kanzlei in ihrem Beitrag "Aktuelle Serie – Umfangreicher Leitfaden zum neuen Widerrufsrecht" veröffentlicht.

Verkäufe an Verbraucher in das EU- sowie in das Nicht-EU-Ausland sind selbst in heutiger Zeit noch mit größeren Schwierigkeiten verbunden als dies bei reinen Inlandsgeschäften der Fall ist. Einige rechtliche Hürden und praktische Probleme setzen Shop-Betreiber stets aufs Neue zu. Im folgenden Beitrag werden einige der Probleme vorgestellt und Lösungsansätze hierzu präsentiert.

1. Haben österreichische Verbraucher dasselbe Widerrufsrecht wie deutsche Verbraucher? Gilt das Widerrufsrecht also EU-weit?

Der Fernabsatzhandel mit Verbrauchern im Ausland verläuft immer noch nicht vollkommen reibungslos. Verbraucher mit Wohnsitz in Österreich, die bei einem Shop-Betreiber mit Sitz in Deutschland Waren bestellen, steht das deutsche Fernabsatzwiderrufsrecht zu, wenn der Händler – etwa per Rechtswahlklausel in seinen AGB – deutsches Rechts als Vertragsstatut bestimmt hat. Dann findet auf den Vertrag deutsches Vertragsrecht und somit auch das deutsche Verbraucherwiderrufsrecht Anwendung.

Komplizierter wird es, wenn der Händler keine solche Rechtswahlklausel in seine AGB aufgenommen hat. In diesen Fällen gilt für den Vertrag regelmäßig das Recht des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, also in dem er wohnt, wenn der Händler seine gewerbliche Tätigkeit in diesem Staat ausübt oder sie zumindest auf diesen Staat ausgerichtet hat. Verkauft ein Händler seine Waren daher ganz bewusst und gezielt beispielsweise nach Österreich, so übt er seine gewerbliche Tätigkeit auch in Österreich aus. Bei einem Verbraucher aus Österreich wäre also das österreichische Vertrags- und Verbraucherrecht anwendbar. Da Österreich ebenfalls ein EU-Mitgliedstaat ist und daher ebenso dem EU-Verbraucherschutzrecht unterworfen ist, gelten im österreichischen Recht im Großen und Ganzen dieselben verbraucherschützenden Regelungen wie in Deutschland. Anderes gilt jedoch für Nicht-EU-Staaten.

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2. Welche Vorschriften gelten beim Widerruf von Lieferungen ins Ausland?

Dies kommt darauf an, das Recht welches Staates auf den Vertrag Anwendung findet. In aller Regel bestimmen Händler mit Sitz in Deutschland per Rechtswahlklausel in ihren AGB, dass auf die Kaufverträge deutsches Recht Anwendung findet. In diesem Fall gilt das deutsche Verbraucherwiderrufsrecht auch dann, wenn die Lieferung ins Ausland erfolgt. Dies bedeutet, dass der Verbraucher mit Wohnsitz im Ausland den Vertrag nach deutschem Recht widerrufen kann.

Widerruft der Verbraucher mit Wohnsitz im Ausland den Vertrag, so muss der Händler ihm ebenfalls den Kaufpreis zurückzahlen und die Kosten für die Hinsendung erstatten. Hinsichtlich der Kosten für die Rücksendung kommt es – wie bei reinen Inlandsgeschäften – darauf an, ob diese nach der Widerrufsbelehrung des Händlers der Verbraucher oder der Händler tragen muss.

3. Darf ein Shop-Betreiber für Verbraucher mit Wohnsitz in Deutschland die Kosten des Rückversands nach dem Widerruf übernehmen, während die Verbraucher aus anderen Staaten die Rücksendekosten zahlen müssen?

Dies ist grundsätzlich möglich. Darauf müsste der Händler allerdings klar, deutlich und verständlich in seiner Widerrufsbelehrung hinweisen. Allerdings sieht die Muster-Widerrufsbelehrung eine solche Unterscheidung bei den Rücksendekosten nicht vor. Daher verliert ein Händler, der eine entsprechende Klausel in die Widerrufsbelehrung aufnimmt, in jedem Fall die Gesetzlichkeitsfiktion seiner Widerrufsbelehrung.

Zwar würde eine solche unterschiedliche Behandlung bei den Versandkosten je nach dem Wohnsitz des Verbrauchers eine mittelbare Diskriminierung von (EU-)Ausländern darstellen, weil Verbraucher mit Wohnsitz im Ausland höhere Kosten tragen müssten als Verbraucher mit Wohnsitz im Inland. Allerdings ist eine solche Benachteiligung durch einen sachlichen Grund gerechtfertigt, da die Versandkosten ins (EU-)Ausland und aus dem (EU-)Ausland – gerade auch für die Händler – teilweise deutlich höher sind als im Inland.

Bei weiteren Fragen und sonstigen Problemen zu dieser Thematik und anderen Themen hilft Ihnen das Team der IT-Recht Kanzlei selbstverständlich auch im Einzelfall gerne persönlich weiter.

Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.

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1 Kommentar

M
M.Müller 19.11.2016, 15:47 Uhr
Widerrufsrecht Ausland
Sehr geehrter Herr Huber,


vielen Dank für den informativen Artikel.

Zum Widerrufsrecht für nicht EU Länder: Existieren gesetzlich geregelte Wiederrufsrechte in Ländern wie Usa, Australien, Kanada,Neuseeland, Israel, Japan, Russland und China, an welche sich ein deutscher Online Händler halten muss, der von Deutschland aus Waren in diese Länder verkaufen möchte?
Ich danke Ihnen im vorraus für Ihre Antwort.Mfg Müller

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