IT-Recht Kanzlei
Fragen oder Anregungen?

Kontaktieren Sie uns:
IT-Recht Kanzlei
Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller
Alter Messeplatz 2
Tel.: +49 (0)89 / 130 1433-0
Fax: +49 (0)89 / 130 1433-60
E-Mail: info@it-recht-kanzlei.de
von RA Max-Lion Keller, LL.M. (IT-Recht)

Widerrufsbelehrungen: Bald nicht mehr abmahnbar

Der Deutsche Bundestag hat das Gesetz zur Neuordnung der Vorschriften über das Widerrufs- und Rückgaberecht verabschiedet. Unternehmer, die für ihre Belehrungen über das Widerrufs- und Rückgaberecht die neuen Muster verwenden, müssen künftig keine wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen oder unbefristete Widerrufs- bzw. Rückgaberechte mehr fürchten.

Das Gesetz wird zu einer Neuordnung der bereits bestehenden Vorschriften über das Widerrufs- und Rückgaberecht führen. So werden etwa bei Fernabsatzgeschäften über eine Internetauktionsplattform und solchen in einem herkömmlichen Internetshop weitgehend gleiche Widerrufsfristen und Widerrufsfolgen gelten.

Das gestern vom Bundestag beschlossene Gesetz muss noch den Bundesrat passieren. Es ist nicht zustimmungspflichtig. Das Gesetz soll zum 11. Juni 2010 in Kraft treten.

Die IT-Recht Kanzlei hält Sie selbstverständlich weiter auf dem Laufenden!

Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.

Kontakt:

IT-Recht Kanzlei

Alter Messeplatz 2
80339 München

Tel.: +49 (0)89 / 130 1433 - 0
Fax: +49 (0)89 / 130 1433 - 60

E-Mail: info@it-recht-kanzlei.de

© 2005-2023 · IT-Recht Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller