IT-Recht Kanzlei
Fragen oder Anregungen?

Kontaktieren Sie uns:
IT-Recht Kanzlei
Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller
Alter Messeplatz 2
Tel.: +49 (0)89 / 130 1433-0
Fax: +49 (0)89 / 130 1433-60
E-Mail: info@it-recht-kanzlei.de

Werbung im Internet: Ist das rechtlich zulässig? – Neue Serie der IT-Recht Kanzlei zum Werberecht

15.01.2010, 12:49 Uhr | Lesezeit: 5 min
Werbung im Internet: Ist das rechtlich zulässig? – Neue Serie der IT-Recht Kanzlei zum Werberecht

Das Internet ist das Medium der Zukunft. In vielerlei Hinsicht hat es schon jetzt vielen althergebrachten Medien den Rang abgelaufen. So kann man schon heute über das Internet fernsehen, Zeitung lesen, Computerspiele spielen, telefonieren – und natürlich einkaufen. Je mehr Menschen sich im Internet bewegen, desto interessanter wird das Medium als Werbeplattform. Denn wo sich viele Menschen tummeln, ist Werbung besonders attraktiv. Doch welche Regeln gelten für Werbung im Internet? Welche Gesetze sind einzuhalten? Was ist erlaubt, was ist verboten? Das Internet wirft viele rechtliche Fragen auf. Die IT-Recht Kanzlei wird vielen dieser Fragen in ihrer neuen Serie nachgehen. Lesen Sie jetzt jeden Freitag Woche für Woche Neues über die rechtlichen Aspekte der Werbung im Internet.

Im Zusammenhang mit Werbung im Internet stellt sich eine Vielzahl rechtlicher Fragen. Dabei ist ein großes Problem, wie sich Gesetze, die eigentlich für die „Real World“ entworfen wurden, in der virtuellen Welt auswirken. Zudem ist wichtig zu wissen, wie neue Werbeformen und Werbemittel wie etwa das Blogging oder die Banner-Werbung zu behandeln sind.

Keine Gesetzlosigkeit

Das Internet ist – selbstverständlich – kein rechtfreier Raum. Es ist ebenso wenig anonym. Alles, was eine Person im Internet macht, kann zivil- und strafrechtliche Konsequenzen haben und zu dieser Person zurückverfolgt werden. Die Frage ist somit nicht, ob Gesetze Anwendung finden, sondern vielmehr, welche Gesetze einschlägig sind.

So kann man sich zum Beispiel die Frage stellen, ob ein amerikanisches Unternehmen, das eine englische Website betreibt, deutsches Recht beachten muss. Immerhin ist die Website in Deutschland abrufbar und aus Deutschland können Kunden Produkte bei dem amerikanischen Unternehmen kaufen. Müssen also die Amerikaner, Chinesen, Japaner, Engländer, Südafrikaner, Neuseeländer etc. das deutsche UWG beachten, wenn sie im Internet präsent sind und über eine (internationale) Homepage auch potentielle Kunden in Deutschland ansprechen?

Kostenfreies Bewertungssystem SHOPVOTE

Das UWG

Das zentrale Gesetz in Deutschland, das sich mit den Beziehungen von Unternehmern untereinander und in zu Verbrauchern beschäftigt, ist das UWG (= Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb). Es verbietet z.B. irreführende Werbung und schränkt vergleichende Werbung ein. Darüber hinaus stellt es Regeln für Rabattaktionen und Gewinnspiele auf. Diese Regeln finden grundsätzlich auch im Internet Anwendung. Interessant wird es dort, wo die für die Offline-Welt konzipierten Gesetze nicht mehr exakt in die Online-Welt passen – was tun? Was gilt dann? Ein Beispiel ist etwa das wettbewerbsrechtliche Trennungsgebot, das vorschreibt, dass in den Medien (etwa in einer Illustrierten) redaktionelle Inhalte und Werbung (Werbeanzeigen) erkennbar voneinander getrennt sein müssen und nicht vermischt werden dürfen. Der Hintergrund dafür ist, dass Leser eindeutig erkennen können sollen, welcher Teil Werbung für ein bestimmtes Produkt oder Unternehmen ist, und was neutraler Inhalt. Denn nur wer weiß, dass er mit Werbung konfrontiert ist, kann ihr mit einer entsprechend kritischen Haltung begegnen. Übersetzt heißt das: wie verhält es sich beispielsweise mit Banner-Werbung oder Pop-Ups im Internet? Wie klar muss diese strukturiert und vom Inhalt der eigentlichen Website getrennt dargestellt sein?

Gesetze en masse

Das UWG ist jedoch bei weitem nicht das einzige Gesetz, das im Internet eine Rolle spielt. Vielmehr gibt es eine unzählbare Menge an Rechtsvorschriften, die Unternehmen und Händler beachten müssen, wenn sie im Internet aktiv sind. Hier sei insbesondere auf viele Regelungen des Verbraucherschutzes hingewiesen – Stichwort z.B. Widerrufsbelehrungen. Ebenso muss in diesem Zusammenhang auf Kennzeichnungspflichten für Elektrogeräte, Registrierungspflichten für Alt-Elektrogeräte, die Preisangabenverordnung, das Jugendschutzgesetz etc. hingewiesen werden. Hier einen umfassenden Überblick zu bekommen und zu behalten, stellt sicherlich mit eine der größten Herausforderungen im Zusammenhang mit Werbung im Internet dar.

Verschiedene Rechtsgebiete beachten

Wer im Internet Werbung betreibt, muss nicht nur das Wettebewerbsrecht in all seinen Formen und Ausprägungen beachten, sondern auch andere Rechtsgebiete. Wer Verbraucher per E-Mail anschreibt, muss den Datenschutz beachten. Wer mit Fotos wirbt, muss aufpassen, dass er nicht gegen Marken- oder Urheberrechte verstößt. Auch Persönlichkeitsrechte von Personen (etwa Prominenten) oder Unternehmen können betroffen sein, insbesondere dann, wenn mit den Fotos von Menschen geworben wird, ohne sie zu fragen.

Bei Werbung für Dinge, die für Jugendliche unter 18 Jahren nicht geeignet sind, muss der Jugendschutz beachten werden. Bekanntermaßen finden Erotikangebote im Internet weite Verbreitung. Werbung dafür ist natürlich rechtlich nicht unproblematisch – denn: wie kann der Werbende/Erotikanbieter (sicher) wissen, ob vor dem Bildschirm ein Minderjähriger oder ein Erwachsener sitzt? Kommt es darauf an?

Neue Werbeformen

Während die E-Mail vielleicht noch vergleichbar mit einer (alten) Werbebrief-Sendung ist und somit rechtlich zumindest annähernd ähnlich behandelt werden könnte, stellen sog. Key- oder Adwords etwas vollkommen Neues dar. Genauso Pop-Up Werbung oder Weblogs.

Diese neuen Werbeformen können zu Interessenkonflikten führen. So etwa wenn ein Unternehmen den Markennamen eines anderen Unternehmen derart benutzt, dass dessen Eingabe in der Google-Suchmaske dazuführt, dass nicht der Markeninhaber in der Werbespalte auftaucht, sondern das andere Unternehmen. Auf diese Weise könnten Verbraucher „umgelotst“ werden. Ist das eine Markenrechtsverletzung?

Alte Probleme in neuem Gewand

Das Internet wirft nicht nur neue rechtliche Fragen auf, wenn es um Werbung geht. Auch alte Rechtskonflikte aus der Offline-Welt bleiben im Internet relevant. So etwa die Frage, in welchem Rahmen mit Preisausschreiben, reißerischen Ankündigungen und Aufmachungen, Vergleichen, Testergebnissen, Gutscheinen, Gütesiegeln, Slogans und Bildern geworben werden darf. Was ist rechtens, was ist verboten?

Fazit

Wer sich im Internet nicht auf das rechtliche Glatteis begeben möchte, muss die Regeln kennen. Die IT-Recht Kanzlei wird Ihnen an dieser Stelle deshalb Woche für Woche neue rechtliche Aspekte der Werbung im Internet erläutern. Ein besonderer Blick soll dabei der Rechtsprechung dienen. Denn die vielen offenen Rechtsfragen, die das Internet aufwirft, werden nur dadurch klarer, dass die Gerichte diese Fragen nach und nach beantworten. Daher werden immer wieder aktuelle Urteile vorgestellt werden.

Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.

Bildquelle:
© Butch - Fotolia.com

Link kopieren

Als PDF exportieren

Drucken

|

Per E-Mail verschicken

Zum Facebook-Account der Kanzlei

Zum Instagram-Account der Kanzlei

4 Kommentare

P
Paul 16.01.2010, 07:50 Uhr
Werberecht
Mich würde ja vor allem interessieren, wie es um die Werbung steht, die erscheint, wenn man als Surfer etwas anklickt und dann erstmals gezwungen ist, sich ungewollt Werbung anzusehen. Ganz nach dem Motto: "dreht sich die Tänzerin nach rechts oder nach links??"; das nervt nämlich!! Freue mich schon auf Ihre Ausführungen! Grüsse
I
IT-Recht Kanzlei 15.01.2010, 17:08 Uhr
Wir bedanken uns für die Hinweise unserer stets aufmerksamen Leser. Die Einleitung zu unserem Beitrag haben wir der Höhe der Zeit angepasst. ;-)
U
Unbekannt 15.01.2010, 16:44 Uhr
Ohne Titel
Ja, diese Zukunftsprognose habe ich schon mal gelesen..da surfte ich aber noch mit einem Browser namens Mosaic..
Gruß
U
Unbekannt 15.01.2010, 15:07 Uhr
Ohne Titel
"Das Internet ist das Medium der Zukunft. In vielerlei Hinsicht wird es althergebrachte Medien ersetzen. So werden wir über das Internet fernsehen, Zeitung lesen, Computerspiele spielen, telefonieren – und natürlich einkaufen."

Kaum zu glauben, was uns die Zukunft mit diesem Internet so alles bringen soll... Stammt der Artikel aus den achtziger Jahren?

weitere News

Noch einmal mit Gefühl – Emotionale Werbung – ein rechtliches Problem?
(12.05.2010, 09:10 Uhr)
Noch einmal mit Gefühl – Emotionale Werbung – ein rechtliches Problem?
Redaktionelle Werbung - Ein Gebot der Trennung
(30.04.2010, 19:38 Uhr)
Redaktionelle Werbung - Ein Gebot der Trennung
Kommentar
verfassen
Ihre Meinung zu unserem Beitrag.
* mit Sternchen gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder
speichern

Vielen Dank für Ihren Kommentar

Wir werden diesen nach einer kurzen Prüfung
so schnell wie möglich freigeben.
Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!

Ihr Kommentar konnte nicht gespeichert werden!

Bitte versuchen Sie es zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal.
Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!

Kontakt:

IT-Recht Kanzlei

Alter Messeplatz 2
80339 München

Tel.: +49 (0)89 / 130 1433 - 0
Fax: +49 (0)89 / 130 1433 - 60

E-Mail: info@it-recht-kanzlei.de

© 2004-2024 · IT-Recht Kanzlei