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Tipp Wechselbonus: Doppelt profitieren statt doppelt zahlen

14.11.2017, 12:48 Uhr | Lesezeit: 3 min
Tipp Wechselbonus: Doppelt profitieren statt doppelt zahlen

Online-Händlern, die mit ihrem AGB-Service bei einem Drittanbieter unter Vertrag sind, bieten wir ja bereits seit geraumer Zeit die Möglichkeit zum AGB-Service der IT-Recht Kanzlei ohne Mehrkosten zu wechseln. Neu im Leistungsumfang für Wechsler ist nun die sofortige komplett kostenfreie Nutzung des Kundenbewertungssystems ShopVote, inklusive aller Premium-Funktionen.

Und So funktioniert´s:

1. Keine zusätzlichen Kosten während der Restvertragslaufzeit beim Drittanbieter

Onlinehändler, die ihre Rechtstexte bereits über einen anderen Anbieter beziehen und noch an diesen vertraglich gebunden sind, können unsere Rechtstexte für den Zeitraum der Mindestvertragsbindung beim Drittanbieter kostenfrei nutzen, wenn sie sich bereits jetzt nach Ablauf der Vertragslaufzeit beim Drittanbieter für eine Mindestvertragslaufzeit von 12 Monaten bei der IT-Recht Kanzlei entscheiden. Sie zahlen also nicht doppelt.

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2. Sofortige kostenfreie Nutzung des Kundenbewertungssystems ShopVote

Nach dem Wechsel zu unserem AGB-Service haben Onlinehändler selbstverständlich auch einen sofortigen Zugriff auf das Kundenbewertungssystem ShopVote inklusive aller Premium-Funktionen, die für Mandanten der IT-Recht Kanzlei dauerhaft kostenfrei nutzbar sind.

3. Wie profitieren Mandanten der IT-Recht Kanzlei von den Vorteilen des Bewertungssystems ShopVote?

Mandanten der IT-Recht Kanzlei profitieren wie folgt von den Vorteilen des Bewertungssystems ShopVote:

Die Freischaltung des Addons „EasyReviews“ und allen weiteren Premium-Funktionen erfolgt dabei direkt im Händlerbereich von ShopVote.

Sie sind noch kein Mandant der IT-Recht Kanzlei? Gerne können Sie sich hier über unseren AGB-Service informieren.

4. Tipp: ShopVote kann jetzt auch Produktbewertungen

Mit dem Bewertungsportal ShopVote können neben Shopbewertungen nun auch Produktbewertungen gesammelt werden.

5. Sofortige Teilnahme an der Initiative Fairness-im-Handel möglich

Im Wechselbonus enthalten ist auch die direkte Möglichkeit, der von der IT-Recht Kanzlei ins Leben gerufenen Initiative „Fairness-im-Handel“ beizutreten.

„Fairness im Handel“ steht für die gegenseitige Rücksichtnahme und eine offene Kommunikation innerhalb der starken Gemeinschaft der teilnehmenden Händler. Diese Initiative der IT-Recht Kanzlei verfolgt das Ziel eines abmahnfreien Onlinehandels - mehr Informationen dazu finden Sie hier.


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