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Nepper, Schlepper, Bauernfänger: Vorsicht bei Veröffentlichungsangeboten von Firmendaten

10.03.2011, 12:21 Uhr | Lesezeit: 2 min
Nepper, Schlepper, Bauernfänger: Vorsicht bei Veröffentlichungsangeboten von Firmendaten

Das Amtsgericht München warnt Firmen davor, Angebote und Rechnungen von Unternehmen, die die Veröffentlichung der Firmendaten in sogenannten Gewerberegistern oder Verwaltungsregistern anbieten, ungeprüft zu bezahlen.

 

Das Amtsgericht München hat nach den gesetzlichen Vorschriften die Daten von Firmen, die sich im Handelsregister registrieren lassen müssen und wollen, in elektronischer Form im Bundesanzeiger bekanntzumachen.

Aufgrund dieser Veröffentlichungen erhielten die neu registrierten Firmen in der Folgezeit Schreiben, teilweise von mehreren Unternehmen, die die Veröffentlichung der Firmendaten in sogenannten Gewerberegistern, Verwaltungsregistern oder Registerzentralen anboten. Überweisungsträger zur Bezahlung der Eintragung bei Annahme waren ebenfalls beigefügt.

Auf den ersten Blick erwecken diese Schreiben, die wie eine Rechnung gestaltet sind, den Anschein, von öffentlichen Stellen zu stammen oder auch die Rechnung des Registergerichts zu sein. Manche der Firmen überwiesen darauf hin auch die geforderte Summe. Nur wer näher hinschaut, insbesondere ins „Kleingedruckte“, erkennt, dass es sich um ein Angebot zu einer Eintragung in ein privat geführtes Register handelt, das mit dem Gericht nichts zu tun hat.

Das Amtsgericht München warnt davor, solche „Rechnungen“, die eigentlich Angebote sind, ungeprüft zu begleichen. Man sollte sich stets vergewissern, wer ein Eintragungsangebot macht und ob für den eigenen Betrieb eine Eintragung in ein privates Register, ggf. zu Werbezwecken, sinnvoll ist. Also: Erst lesen, auch das „Kleingedruckte“, denn Rechnungen des Gerichts kommen ausschließlich von der Landesjustizkasse Bamberg.

Quelle: Pressemitteilung 0811 des AG München vom 21.02.2011/

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