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Neue Vorgaben von VISA für Online-Shops

09.05.2017, 15:48 Uhr | Lesezeit: 4 min
Neue Vorgaben von VISA für Online-Shops

Seit dem 22.04.2017 gelten neue Richtlinien von VISA für Online-Shops. Diese Richtlinien betreffen in erster Linie die Gestaltung der Checkout-Seite im Online-Shop. Händler, die in Ihrem Online-Shop (auch) Kreditkartenzahlung anbieten, sollten sich mit den neuen Anforderungen vertraut machen.

Welche neuen Anforderungen gelten für VISA-Zahlungen in Online-Shops?

Kreditkartenzahlung ist nicht nur im stationären Handel sondern auch im Online-Handel ein beliebtes Zahlungsmittel und wird daher auch von zahlreichen Online-Händlern angeboten. Für Kreditkartenzahlungen mit VISA in Online-Shops hat der Betreiber von VISA nun neue Richtlinien herausgegeben, die sich in erster Linie auf den Checkout im Online-Shop beziehen.

Danach sollen auf der Checkout-Seite des Online-Shops folgende Angaben gemacht werden:

  • Vollständige Beschreibung des Warenkorbinhaltes (Waren oder Dienstleistungen) sowie Angabe der Transaktionswährung und des Gesamtbetrages
  • Adressdaten des Händlers inklusive des Herkunftslandes, wobei ein Link auf das Impressum nicht genügen soll
  • Wird ein Onlineshop in mehreren Ländern betrieben, muss der Übergang auf den Onlineshop des anderen Landes für den Kunden klar gekennzeichnet und ersichtlich sein
  • Liefer-, Rückgabe- und Rückerstattungsbedingungen sowie weitere Kaufbedingungen und -konditionen
  • Darstellung der jeweiligen Kreditkartenlogos in Farbe
  • Allgemeine Kontaktinformationen / Korrespondenz des Händlers und die Kontaktinformationen zum Kundenservice des Händlers jeweils inklusive E-Mail-Adresse und Telefonnummer
  • Regelungen des Online-Händlers für den Versand von Waren in gesplitteten Lieferungen
  • Angaben zum Datenschutz der Verbraucher und Sicherheitsregelungen für den Umgang mit bzw. die Übertragung von Kreditkartendaten

Ferner muss der Online-Händler für Karteninhaber verständlich darstellen, dass der Händler für die Transaktion, den Kundendienst und für den Fall eines Konflikts verantwortlich ist. Dies gilt einschließlich der Lieferung der Waren (ob physisch oder digital) oder der Bereitstellung der Dienstleistungen, die Gegenstand der Transaktion sind.

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Welche Auswirkungen hat dies auf die Praxis im Online-Handel?

Zunächst einmal ist festzustellen, dass einige der vorgenannten Vorgaben dem geltenden Recht entsprechen und daher ohnehin bereits von Online-Händlern beachtet werden müssen. Dies gilt etwa für die Pflicht zur Beschreibung des Warenkorbinhaltes (Waren oder Dienstleistungen) sowie die Angabe der Transaktionswährung und des Gesamtbetrages auf der Checkout-Seite. Auch über seine Identität, seine Liefer-, Rückgabe- und Rückerstattungsbedingungen, weitere Kaufbedingungen und – konditionen sowie über seinen Umgang mit personenbezogenen Daten muss der Online-Händler bereits nach geltendem Recht transparent informieren. Dies geschieht in der Regel in Gestalt eines Impressums, einer Widerrufsbelehrung einer Datenschutzerklärung und in Form von AGB, die der Online-Händler transparent auf seiner Website abrufbar halten muss.

Allerdings gehen die neuen Richtlinien von VISA an einigen Stellen weit über die gesetzlichen Anforderungen hinaus. So müssen etwa die Angaben zur Identität des Händlers nochmals auf der Checkout-Seite genannt werden, wobei ein Link auf das Impressum des Online-Shops nicht genügen soll. Gleiches gilt für die allgemeinen Kontaktinformationen des Händlers. Auch die Lieferinformationen sowie die Informationen zum Datenschutz, die nach den Vorgaben von VISA auf der Checkout-Seite gegeben werden müssen, können nach den gesetzlichen Bestimmungen auch an anderer Stelle im Online-Shop vorgehalten werden.

So gesehen müssten Online-Händler, die in Ihrem Online-Shop Zahlung per VISA-Card vorsehen ihre Checkout-Seite im Online-Shop entsprechend anpassen und um die vorgenannten Informationen erweitern. Unabhängig davon, dass die Checkout-Seite des Online-Shops hierdurch mit Informationen überfrachtet wird, stellt sich für viele Online-Händler auch das Problem, dass das von ihnen genutzte Shopsystem dies in technischer Hinsicht überhaupt nicht leisten kann und daher ggf. eine kostenintensive technische Anpassung des Shopsystems erforderlich ist.

Muss ich mich als betroffener Online-Händler an die Vorgaben von VISA halten?

Bei den Richtlinien von VISA handelt es sich um Regelungen, die ausschließlich im vertraglichen Verhältnis zwischen Online-Händler und VISA gelten. Es handelt sich gerade nicht um Regelungen, die auch dazu bestimmt sind, das Marktverhalten unter den Marktteilnehmern zu regeln. Daher können Online-Händler, die zwar Kreditkartenzahlung per VISA-Card anbieten, sich jedoch nicht an die Richtlinien von VISA halten, hierfür auch nicht wettbewerbsrechtlich abgemahnt werden. Allerdings können betroffene Händler Probleme mit VISA bekommen, wenn sie deren vertragliche Vorgaben nicht einhalten.

Uns sind bisher aber noch keine Fälle bekannt, in denen betroffene Online-Händler Probleme mit VISA bekommen haben, weil sie deren strenge Vorgaben im Hinblick auf die Checkout-Seite nicht einhalten.

Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.


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