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Verbraucherschutz

Der Verbraucher: Überbeschützt und dennoch oft faktisch rechtlos
07.07.2007 | Verbraucherschutz

Der Verbraucher: Überbeschützt und dennoch oft faktisch rechtlos

Der von uns gewählte Titel mag verwundern, da die Europäische Union und der deutsche Gesetzgeber in den letzten Jahren fleißig an einem sehr weitgehenden rechtlichen Schutz des Verbrauchers gewirkt haben, der inzwischen sogar soweit geht, dass er den Verbraucher auch gegen seinen Willen schützt, indem er ihm seine Vertragsfreiheit nimmt.

Rechtsanwalt Nagel im Gespräch mit "Bayern5 aktuell" zum Thema Internetlockfallen
06.07.2007 | Internetlockfallen

Rechtsanwalt Nagel im Gespräch mit "Bayern5 aktuell" zum Thema Internetlockfallen

Die IT-Recht-Kanzlei hatte in der Vergangenheit bereits mehrmals über dubiose Machenschaften diverser Dienstanbieter im Internet berichtet, deren Geschäftskonzept vor allem darin besteht, ahnungslose Internetnutzer mit scheinbar kostenlosen Angeboten in die Kostenfalle zu locken. Mittlerweile hat dieses Phänomen auch die Medienlandschaft erobert.

Wie kann man den lästigen Einwurf von Werbung in Briefkästen wirksam ein Ende setzen?

Wie kann man den lästigen Einwurf von Werbung in Briefkästen wirksam ein Ende setzen?

Schon im Jahre 1988 entschied der Bundesgerichtshof, dass dem Eigentümer oder Besitzer einer Wohnung, der sich durch einen Aufkleber an seinem Briefkasten gegen den Einwurf von Werbematerial wehrt, gegenüber dem Werbenden ein Unterlassungsanspruch zusteht, wenn es dennoch zum Einwurf von Werbematerial kommt. Dieses Urteil hat noch immer unverändert Gültigkeit.

Musterschreiben: IT-Recht-Kanzlei unterstützt Opfer von Internet-Lockfallen
29.04.2007 | Internetlockfallen

Musterschreiben: IT-Recht-Kanzlei unterstützt Opfer von Internet-Lockfallen

Obwohl die IT-Recht-Kanzlei bereits mehrmals über das Phänomen von Internet-Lockfallen berichtete, erreichen uns in diesem Bereich nach wie vor fast täglich neue Fälle, in denen verunsicherte Internet-Nutzer um Rat fragen.

Auszahlung von Prepaid-Guthaben an Mobilfunkkunden noch immer nicht störungsfrei

Auszahlung von Prepaid-Guthaben an Mobilfunkkunden noch immer nicht störungsfrei

Bereits Mitte letzten Jahres [ *berichtete die IT-Recht Kanzlei* |index.php?id=20060622_Mobilfunk_-_Prepaid-Guthaben_d%FCrfen_nicht_verfallen] , dass Mobilfunkbetreiber Prepaid-Guthaben ihrer Kunden weder nach einer vertraglich festgesetzten Frist noch bei Beendigung des Vertrages löschen dürfen. Leider zeigt jedoch die Praxis der IT-Recht Kanzlei, dass so mancher Mobilfunkbetreiber noch immer erst auf anwaltlichen Druck Prepaid-Guthaben seiner Kunden freigibt.

Urteil gegen Lock-Domainbetreiber!
22.02.2007 | Internetlockfallen

Urteil gegen Lock-Domainbetreiber!

Die IT-Recht Kanzlei berichtete bereits mehrfach über [ *„Internetfallen“* |index.php?id=dl_Abzocke%20im%20Internet] . Diese bedienen sich angeblicher Gratis-Angebote um Internetnutzer anzulocken mit der regelmäßigen Folge, dass Letzteren eine böse Überraschung in Form einer kostenpflichtigen Vertragsbindung droht. Nun klagte einer dieser „Lock-Domain“ Betreiber und gab damit erstmals einem Gericht die Möglichkeit, eine typische Internet-Vertragsfalle genauer in Augenschein zu nehmen…

IT-Recht Kanzlei bezieht Stellung gegenüber Lock-Domain-Betreiberin
27.11.2006 | Internetlockfallen

IT-Recht Kanzlei bezieht Stellung gegenüber Lock-Domain-Betreiberin

Gerade in letzter Zeit wenden sich mehr und mehr genervte Internetnutzer an die IT-Recht Kanzlei, die von ihren negativen Erfahrungen mit den alltäglichen Fallstricken des „E-Commerce“ (= elektronischer Handel) berichten. Immer wieder geht es dabei auch um Websites (böse Zungen sprechen von sog. „Köder-Domains“), die überaus ansprechend „designed“ sind und deren bunte Startseiten dem Besucher nützliche Gratisinhalte oder zumindest witzige Dienstleistungen zu versprechen scheinen.

Kein Entgelt für nicht nachvollziehbare Premium SMS-Dienstleistungen!

Kein Entgelt für nicht nachvollziehbare Premium SMS-Dienstleistungen!

Es ist ein häufiges Problem: Mobilfunkunternehmen machen im Namen und im Auftrag von (meist dubiosen) Dienstleistern gegenüber ihren Kunden Gebühren für teure Premium SMS-Dienste geltend und der Kunde behauptet, er habe derlei Leistungen zu keinem Zeit angefordert, ja geschweige denn in Anspruch genommen. Wer trägt hier nun für einen entsprechenden Vertragsschluss die Beweislast?

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