Rundfunkgebühr: Rechtsanwalt muss Rundfunkgebühr für PC zahlen
Ein Rechtsanwalt muss für einen beruflich genutzten PC mit Internetzugang Rundfunkgebühren zahlen. Dies gilt dann nicht, wenn er ein herkömmliches Rundfunkgerät zu beruflichen Zwecken (z.B. in seinen Büroräumen oder im dienstlich genutzten Fahrzeug) bereithält und dafür bereits Rundfunkgebühren zahlt. So entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz.