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Verkauf von Lebensmitteln

Die EU-Lebensmittelinformationsverordnung ist Ende 2011 in Kraft getreten. Seit dem 13.12.2014 gilt eine umfassende Online-Kennzeichnungspflicht mit der Konsequenz, dass Lebensmittel, die im Fernabsatz geliefert werden, hinsichtlich der anzugebenden Informationen weitgehend denselben Anforderungen unterliegen wie Lebensmittel, die in Geschäften verkauft werden.

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Verkauf von Lebensmitteln

Richtig kennzeichnen: „Ohne Gentechnik“
19.11.2015, 10:57 Uhr | Verkauf von Lebensmitteln

Richtig kennzeichnen: „Ohne Gentechnik“

Bei der Kennzeichnung von Lebensmitteln und Lebensmittelzutaten, die ohne Anwendung von gentechnischen Verfahren hergestellt wurden, gibt es rechtliche Vorgaben, die einzuhalten sind. Bei einem Verstoß gegen diese droht eine Abmahnung. So geschehen etwa neulich bei einem Händler, der für von ihm vertriebenen Produkte die Formulierung „garantiert ohne gentechnische Veränderungen oder gentechnische Herkunft“ nutzte.

Wie bewirbt man Bio-Lebensmittel oder Bio-Futtermittel rechtssicher?
15.05.2015, 09:59 Uhr | Verkauf von Lebensmitteln

Wie bewirbt man Bio-Lebensmittel oder Bio-Futtermittel rechtssicher?

Der Vertrieb von Bio-Lebensmitteln, aber auch Bio-Futtermitteln, unterliegt einer Vielzahl von besonderen Bestimmungen, die auch in der Werbung zu beachten sind und deren Zulässigkeit bedingt. Insbesondere müssen einzelne, bei der Produktkennzeichnung vorgegebene Erfordernisse in gleichem Umfang in der Werbung umgesetzt werden.

Lieferportale in der Pflicht: Abmahnungen wegen fehlender Lebensmittelinformationen nach der LMIV
15.04.2015, 21:03 Uhr | Lebensmittelkennzeichnung

Lieferportale in der Pflicht: Abmahnungen wegen fehlender Lebensmittelinformationen nach der LMIV

Seit Inkrafttreten der Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) haben Lebens-mittelunternehmer neben umfangreichen Vorgaben zur Verpackungskennzeichnung von Lebensmitteln auch spezifische Pflichtinformationen im Fernabsatz zu beachten. Online-Shops, welche dies versäumen oder die Erfordernisse nur ungenügend umsetzen, sehen sich vermehrt Abmahnungen ausgesetzt. Jüngst sind nun Lieferportale und Einkaufsdienstleister aufgrund fehlender Lebensmittelinformationen zur Zielscheibe von Unterlassungsaufforderungen geworden.

Lebensmittelinformationsverordnung: Rechtssicherer Verkauf von Lebensmitteln im Fernabsatz
26.01.2015, 17:29 Uhr | Verkauf von Lebensmitteln

Lebensmittelinformationsverordnung: Rechtssicherer Verkauf von Lebensmitteln im Fernabsatz

Seit dem 13.12.2014 haben Online-Händler, die Lebensmittel durch Einsatz von Fernkommunikationstechniken (z.B. Internet, Katalog etc.) zum Verkauf anbieten, dem Kunden vor Abschluss des Kaufvertrags diverse Informationen zwingend bereitzustellen. Die sich aus der EU-Lebensmittelinformationsverordnung ergebende Online-Kennzeichnungspflicht betrifft selbstverständlich auch Anbieter von Nahrungsergänzungsmitteln oder alkoholischen Getränken. Wie also sind Lebensmittel seit dem 13.12.2014 online zu kennzeichnen? Wir klären gerne auf.

Abmahngefahr: verpflichtende Lebensmittelkennzeichnung in Online-Shops noch vielerorts unzureichend
15.01.2015, 20:30 Uhr | Verkauf von Lebensmitteln

Abmahngefahr: verpflichtende Lebensmittelkennzeichnung in Online-Shops noch vielerorts unzureichend

Seit dem 13.12.2014 gilt in Europa die Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV), die eine umfangreiche physische Pflichtkennzeichnung für vorverpackte Lebensmittel vorschreibt und darüber hinaus auch Händlern im Fernabsatz eine Reihe von Hinweispflichten auferlegt. Trotz einer weitflächigen Medienresonanz und der besonderen Relevanz des Pflichtenprogramms im elektronischen Geschäftsverkehr ist zu beobachten, dass viele Online-Händler von Lebensmitteln unter Inkaufnahme eines erheblichen Abmahnrisikos auch einen Monat nach dem Umsetzungstermin den neuen Kennzeichnungsvorgaben noch in unzulänglicher Weise nachkommen. Lesen Sie im Folgenden, welche typischen Fehler dabei gemacht werden und wie diese vermieden werden können.

Sulfite in Wein ab dem 13.12.2014 nach der LMIV im Fernabsatz zwingend kennzeichnungspflichtig
11.12.2014, 09:07 Uhr | Verkauf von Lebensmitteln

Sulfite in Wein ab dem 13.12.2014 nach der LMIV im Fernabsatz zwingend kennzeichnungspflichtig

Zu den vorverpackten Lebensmitteln, die nach den umfassenden Bestimmungen der Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) zum 13.12.2014 im Fernabsatz zwingend zu kennzeichnen sind, zählen nach eindeutigem Wortlaut des Rechtsaktes auch alkoholische Getränke. Zwar sind ab einem gewissen Alkoholgehalt zulässige Abweichungen vom üblichen Pflichtenprogramm gesetzlich vorgesehen. Im Übrigen aber laufen die Kennzeichnungsvorgaben mit denen für sonstige Erzeugnisse gleich. Aus gegebenem Anlass klärt die IT-Recht Kanzlei darüber auf, warum insofern auf Sulfite in Wein im Fernabsatz stets zwingend hingewiesen werden muss.

Neue nationale Bestimmungen zur Allergenkennzeichnung von Lebensmitteln zum 13.12.2014
10.12.2014, 14:52 Uhr | Verkauf von Lebensmitteln

Neue nationale Bestimmungen zur Allergenkennzeichnung von Lebensmitteln zum 13.12.2014

Zum 13.12.2014 tritt die Lebensmittelinformationsverordnung (LIMV) in Kraft, die Lebensmittelunternehmern europaweit spezifische Kennzeichnungspflichten für Lebensmittel und im Fernabsatz auferlegt. Eine Erleichterung für viele Verbraucher stellt hierbei insbesondere die Obliegenheit zur Deutlichmachung spezifischer Allergene dar, welche nach der LMIV jedoch unmittelbar nur für vorverpackte Lebensmittel verbindlich ist und für lose Lebensmittel durch nationale Regelungen erweitert werden soll. Nun hat der deutsche Gesetzgeber diesbezüglich im Eilverfahren eine vorläufige Verordnung auf den Weg gebracht, welche die Allergenkennzeichnung für lose Lebensmittel umfassend regelt. Die IT-Recht-Kanzlei informiert über Hintergründe und Inhalte der neuen Bestimmungen.

Bereitstellung von Pflichtinformationen für Lebensmittel im Fernabsatz seit dem 13.12.2014 zwingend
02.12.2014, 17:25 Uhr | Verkauf von Lebensmitteln

Bereitstellung von Pflichtinformationen für Lebensmittel im Fernabsatz seit dem 13.12.2014 zwingend

Zum 13.12.2014 tritt die Lebensmittelinformationsverordnung in Kraft, die für Hersteller und Händler von Lebensmitteln umfassende Informationspflichten festlegt und neben der physischen Kennzeichnung auf Produktverpackungen auch die Bereitstellung von spezifischen Hinweisen im Fernabsatz vorsieht. Während erstere für Produkte, die vor dem Inkrafttreten der Verordnung in Verkehr gebracht oder gekennzeichnet wurden, bis zur Erschöpfung der Restbestände ausgesetzt werden darf, ist den Obliegenheiten im Fernabsatz jedoch ungeachtet des jeweiligen Marktbereitstellungstermins zum 13.12.2014 nachzukommen.

Verpflichtende Kennzeichnung alkoholischer Getränke nach der LMIV ab dem 13.12.2014
01.12.2014, 14:18 Uhr | Verkauf von Lebensmitteln

Verpflichtende Kennzeichnung alkoholischer Getränke nach der LMIV ab dem 13.12.2014

Die Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV), die am 25.10.2011 auf europäischer Ebene verabschiedet wurde, stellt ein umfangreiches Pflichtenprogramm für Lebensmittelunternehmer auf. Diese sind gehalten, sämtliche Lebensmittel, die für den Endverbraucher bestimmt sind, mit Blick auf gesundheitlich, ethisch und sozial relevante Informationen zu kennzeichnen und so ein vollumfängliches Hinweisspektrum zu gewährleisten. Grundsätzlich entfaltet die Verordnung zum 13.12.2014 Rechtswirkung und gilt ungeachtet ihrer Titulierung als Verordnung über Lebensmittel auch für alkoholische Getränke. Was Hersteller und Händler derartiger Produkte mit Ablauf der Übergangsfrist zu beachten haben, soll im Folgenden behandelt werden.

Online-Verkauf von Lebensmitteln: Orientierungshilfe der EU-Kommission zur Anwendung der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV)
19.08.2014, 18:23 Uhr | Verkauf von Lebensmitteln

Online-Verkauf von Lebensmitteln: Orientierungshilfe der EU-Kommission zur Anwendung der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV)

Die IT-Recht Kanzlei hat bereits umfassend zur neuen EU-Lebensmittelinformationsverordnung (EU/1169/2011) berichtet, die Ende 2011 in Kraft getreten ist. Diese Verordnung (im Folgenden LMIV) gilt unmittelbar und findet grundsätzlich ab dem 13. 12. 2014 EU-weit Anwendung. Die EU-Kommission hat bereits am 31.01.2013 zu einer Vielzahl von Auslegungsfragen rund um die LMIV Stellung genommen. Die EU-Kommission hat bereits am 31.01.2013 zu einer Vielzahl von Auslegungsfragen rund um die LMIV Stellung genommen.

Die Verantwortlichkeit für Pflichtangaben nach der Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV)
13.05.2014, 08:57 Uhr | Verkauf von Lebensmitteln

Die Verantwortlichkeit für Pflichtangaben nach der Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV)

Zum 13.12. 2014 tritt die Lebensmittel-informationsverordnung (LMIV) in Kraft und etabliert EU-weite, einheitliche Kennzeichnungspflichten für Lebensmittelunternehmer, denen im Vertrieb von Lebensmitteln nachgekommen werden muss. Aus der Rechtsnorm geht allerdings nicht eindeutig hervor, wem die spezifischen Auskunftspflichten obliegen, sodass sich gerade in Anbetracht von längeren Vertriebsketten die Frage nach der Verantwortlichkeit für die jeweiligen Pflichtangaben stellt. Dieser Beitrag soll die Zuweisung der gesetzlich angeordneten Pflichtentragung zusammenfassend darstellen und analysieren, welchem spezifischen Lebensmittelunternehmer die Anführung der Kennzeichnungsvorgaben auferlegt wird.

Die Bereitstellung der neuen Pflichtinformationen im Fernabsatz von Lebensmitteln
10.04.2014, 16:59 Uhr | Verkauf von Lebensmitteln

Die Bereitstellung der neuen Pflichtinformationen im Fernabsatz von Lebensmitteln

Zum 13.12.2014 wird die bisher geltende deutsche Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung durch die europaweite Lebensmittel-Informationsverordnung (LMIV) abgelöst. Diese etabliert neue Kennzeichnungspflichten für Lebensmittel und soll deren Vertrieb auf dem europäischen Binnenmarkt einheitlich regeln. Dabei ist insbesondere Art. 14, der die Art und den Umfang der Bereitstellung dieser neuen Pflichten für Händler festlegt, die Lebensmittel im Fernabsatz vertreiben, von großer Bedeutung.

BGH zu: Früchtetee "HIMBEER-VANILLE ABENTEUER mit natürlichen Aromen" ohne Himbeer- oder Vanille-Bestandteile
19.03.2014, 15:50 Uhr | Lebensmittelkennzeichnung

BGH zu: Früchtetee "HIMBEER-VANILLE ABENTEUER mit natürlichen Aromen" ohne Himbeer- oder Vanille-Bestandteile

Der BGH hat dem Gerichtshof der Europäischen Union die Frage vorgelegt, ob die Aufmachung eines Lebensmittels durch bildliche Darstellungen das Vorhandensein einer Zutat suggerieren darf, obwohl tatsächlich eine normalerweise in diesem Lebensmittel verwendete Zutat durch eine andere Zutat ersetzt wurde, solange der verwendete Austauschstoff im Zutatenverzeichnis genannt wird.

OLG Köln zur Angabe des Prozentanteils eines Inhaltsstoffes bei "Quasi-Mono-Produkten"
21.11.2013, 10:58 Uhr | Lebensmittelkennzeichnung

OLG Köln zur Angabe des Prozentanteils eines Inhaltsstoffes bei "Quasi-Mono-Produkten"

Das OLG Köln hatte darüber zu befinden (Urteil vom 23.08.2013, Az.: 6 U 41/13), ob eine Kennzeichnungspflicht auf der Produktverpackung in Bezug auf den prozentualen Mengenanteil einer Zutat im Falle des Vorliegens eines „Quasi-Mono-Produkts“ besteht. Hierbei ging das Gericht jedenfalls dann von einer zwingenden Angabe des prozentualen Mengenanteils einer Zutat und damit einer zwingenden Kennzeichnungspflicht auf der Produktverpackung aus, wenn die Zutat auf der Produktverpackung besonders hervorgehoben werde. Lesen Sie mehr zur Entscheidung des OLG Köln.

Io non parlo italiano- Beim Parallelimport von Lebensmitteln kommt es auf die richtige lebensmittelrechtliche Etikettierung an
26.06.2013, 14:49 Uhr | Lebensmittelkennzeichnung

Io non parlo italiano- Beim Parallelimport von Lebensmitteln kommt es auf die richtige lebensmittelrechtliche Etikettierung an

Der BGH hat in einem Gerichtsverfahren (Urteil vom 22.11.2012, Az.: I ZR 72/11) der in Italien ansässigen Gesellschaft „Barilla“ gegen einen deutschen Paralellimporteur Feststellungen getroffen, die Anforderungen an die Kennzeichnungspflicht von importieren Lebensmitteln betreffen, die ursprünglich nicht für den deutschen Markt bestimmt waren. Die Zuwiderhandlung gegen lebensmittelrechtliche Kennzeichnungsvorschriften stellt nach dem BGH einen Wettbewerbsverstoß dar. Die Angabe "mindestens haltbar bis Ende: siehe Packung" genügt nicht den lebensmittelkennzeichnungsrechtlichen Anforderungen an die Angabe des Mindesthaltbarkeitsdatums.

Neue, strengere Vorschriften für Lebensmittel für Säuglinge, Kleinkinder und für besondere medizinische Zwecke
13.06.2013, 08:37 Uhr | Lebensmittelwerbung

Neue, strengere Vorschriften für Lebensmittel für Säuglinge, Kleinkinder und für besondere medizinische Zwecke

Das Europäische Parlament hat kürzlich einer Reihe von klareren Vorschriften zugestimmt, mit denen spezielle Gruppen von Verbrauchern, beispielsweise Säuglinge und Kleinkinder, geschützt werden sollen. Ziel ist, die Verbraucher bezüglich des Inhalts und der Vermarktung dieser „besonderen“ Lebensmittel besser zu schützen, ein besseres Umfeld für Unternehmen zu schaffen und für eine bessere Anwendung der Vorschriften zu sorgen.

EU-Recht: Registrierungspflicht und Meldepflicht von Lebensmittelhändlern
21.05.2013, 18:00 Uhr | Verkauf von Lebensmitteln

EU-Recht: Registrierungspflicht und Meldepflicht von Lebensmittelhändlern

Lebensmittelhändler haben sich gemäß EU-Verordnung Nr- 852/2004 behördlich registrieren zu lassen und wesentliche betriebliche Änderungen der jeweils zuständigen Behörde mitzuteilen. Die Registrierungs- und Meldepflicht betrifft auch Online-Händler, die Lebensmittel ausschließlich über das Internet vertreiben. Bei bereits erfolgter Gewerbemeldung entfällt jedoch die Pflicht, sich gesondert registrieren zu lassen. Lesen Sie zum Thema die aktuellen FAQ der IT-Recht Kanzlei.

BGH legt Frage zur gesundheitsbezogenen Lebensmittelwerbung dem EuGH vor
08.12.2012, 14:43 Uhr | Lebensmittelwerbung

BGH legt Frage zur gesundheitsbezogenen Lebensmittelwerbung dem EuGH vor

Die Beklagte stellt Milcherzeugnisse her und vertreibt einen Früchtequark mit der Bezeichnung "Monsterbacke". Auf dessen Verpackungsoberseite verwendet sie den Slogan "So wichtig wie das tägliche Glas Milch!". Die Klägerin hält dies für unzulässig im Sinne des § 4 Nr. 11 UWG in Verbindung mit Art. 9 und 10 der sogenannten Health-Claim-Verordnung (Verordnung [EG] Nr. 1924/2006), weil der Werbeslogan sowohl nährwert- als auch gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel enthalte, weiter erforderliche Angaben aber fehlten. Im Übrigen sei der Slogan irreführend nach § 11 Abs. 1 LFGB, weil nicht auf den gegenüber Milch erheblich erhöhten Zuckergehalt hingewiesen werde. Sie hat die Beklagte auf Unterlassung und Zahlung der Abmahnkosten in Anspruch genommen.

Vorschriften für Diabetiker-Lebensmittel: aufgehoben
27.10.2010, 09:27 Uhr | Verkauf von Lebensmitteln

Vorschriften für Diabetiker-Lebensmittel: aufgehoben

Diätetische Lebensmittel haben eine spezielle Zusammensetzung, damit sie den besonderen Ernährungserfordernissen zum Beispiel von Kranken, Schwangeren, Kleinkindern oder Säuglingen gerecht werden. Nach aktuellem wissenschaftlichem Kenntnisstand benötigen jedoch Personen mit Diabetes mellitus keine speziellen diätetischen Lebensmittel mehr, da für sie inzwischen die gleichen Empfehlungen für eine gesunde Ernährung gelten wie für die Allgemeinbevölkerung.

Kennzeichnungspflichten: Bei verpackten Backwaren

Kennzeichnungspflichten: Bei verpackten Backwaren

Ein Unternehmen muss das Gewicht von Aprikosen-, Kirsch- oder Apfeltaschen, Mini-Berlinern, Butterhörnchen, Plunderhörnchen oder Schokocreme-Croissants auf teilweise durchsichtigen Fertigverpackungen angeben, wenn die Füllmenge mehr als 100 g beträgt. Dies ergibt sich aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Koblenz.

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