Verkauf von Alkohol, Tabak
Beim Verkauf von alkoholischen Getränken: die Fertigpackungsverordnung beachten!
Derzeit werden Online-Händler abgemahnt, die angeblich gegen die Fertigpackungsverordnung verstoßen haben. Anlass genug, um darauf hinzuweisen, dass beim Verkauf bestimmter alkoholischer Getränke noch immer bestimmte Nennfüllmengen einzuhalten sind.
Derzeit werden Online-Händler abgemahnt, die angeblich gegen die Fertigpackungsverordnung verstoßen haben. Anlass genug, um darauf hinzuweisen, dass beim Verkauf bestimmter alkoholischer Getränke noch immer bestimmte Nennfüllmengen einzuhalten sind.
Grenzüberschreitender Versand von Tabakwaren: Wenn Steuerträume in Rauch aufgehen
Tabakwaren sind in vielen EU-Mitgliedstaaten deutlich billiger als in anderen; so zahlt z.B. ein Pole nicht einmal halb so viel für eine Zigarette wie ein Brite. Hieraus könnte man im Versandhandel natürlich Kapital schlagen – der grenzüberschreitende Versand von Zigaretten, Tabak und anderen Rauchwaren ist jedoch aus steuerrechtlicher Sicht ausgesprochen problematisch, und zwar auch innerhalb der EU.
Tabakwaren sind in vielen EU-Mitgliedstaaten deutlich billiger als in anderen; so zahlt z.B. ein Pole nicht einmal halb so viel für eine Zigarette wie ein Brite. Hieraus könnte man im Versandhandel natürlich Kapital schlagen – der grenzüberschreitende Versand von Zigaretten, Tabak und anderen Rauchwaren ist jedoch aus steuerrechtlicher Sicht ausgesprochen problematisch, und zwar auch innerhalb der EU.
AG Potsdam: Verbraucher, der Korken von Cognacflasche zieht, hat uneingeschränktes Widerrufsrecht
Darum ging es: Ein Verbraucher bestellte Cognac bei einem Online-Handler, entfernte dessen Original-Celophanverpackung und beschädigte die Wachskapsel der Cognacflasche. Anschließend berief sich der Verbraucher auf sein Widerrufsrecht. Zu Recht?
Darum ging es: Ein Verbraucher bestellte Cognac bei einem Online-Handler, entfernte dessen Original-Celophanverpackung und beschädigte die Wachskapsel der Cognacflasche. Anschließend berief sich der Verbraucher auf sein Widerrufsrecht. Zu Recht?
Wein: Darf nicht als "bekömmlich" bezeichnet werden
Wein darf weder auf dem Etikett noch in der Werbung als „bekömmlich“ bezeichnet werden. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz.
Wein darf weder auf dem Etikett noch in der Werbung als „bekömmlich“ bezeichnet werden. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz.
Bezeichnung als "bekömmlicher" Wein: Nicht zulässig!
Der Begriff „bekömmlich“ darf weder bei der Etikettierung von Wein noch bei der Werbung für Wein verwandt werden. Dies hat die 5. Kammer des Verwaltungsgerichts Trier mit Urteil vom 23. April 2009 entschieden.
Der Begriff „bekömmlich“ darf weder bei der Etikettierung von Wein noch bei der Werbung für Wein verwandt werden. Dies hat die 5. Kammer des Verwaltungsgerichts Trier mit Urteil vom 23. April 2009 entschieden.
Darf verkauft werden: „Italienischer Prosecco“ aus Deutschland
In Deutschland aus italienischem IGT-Wein hergestellter Perlwein darf als „Vino frizzante IGT“ in Verkehr gebracht werden. Dies hat das Verwaltungsgericht Trier in zwei Urteilen vom 23. April 2009 ausgesprochen.
In Deutschland aus italienischem IGT-Wein hergestellter Perlwein darf als „Vino frizzante IGT“ in Verkehr gebracht werden. Dies hat das Verwaltungsgericht Trier in zwei Urteilen vom 23. April 2009 ausgesprochen.
OVG Rheinland-Pfalz: Deutscher Wein darf französische Bezeichnung Réserve/Grande Réserve führen
Ein deutscher Wein darf bei Einhaltung einer besonderen Qualität mit den französischen Begriffen „Réserve/Grande Réserve“ oder der deutschen Angabe „Privat-Reserve“ bezeichnet und in den Verkehr gebracht werden. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz.
Ein deutscher Wein darf bei Einhaltung einer besonderen Qualität mit den französischen Begriffen „Réserve/Grande Réserve“ oder der deutschen Angabe „Privat-Reserve“ bezeichnet und in den Verkehr gebracht werden. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz.
Zulässig: Aromatisierter weinhaltiger Cocktail darf Sekt enthalten
Ein Mischgetränk, das sich u.a. aus mehr als 50 % Sekt und Orangennektar zusammensetzt, darf als aromatisierter weinhaltiger Cocktail bezeichnet und unter der Angabe „mit Sekt & Orange“ in den Verkehr gebracht werden. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz.
Ein Mischgetränk, das sich u.a. aus mehr als 50 % Sekt und Orangennektar zusammensetzt, darf als aromatisierter weinhaltiger Cocktail bezeichnet und unter der Angabe „mit Sekt & Orange“ in den Verkehr gebracht werden. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz.
Bezeichnungen wie „Réserve“ oder „Grande Réserve“ für einen deutschen Wein möglicherweise irreführend
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig (BVerwG 3 C 5.08 – Urteil vom 18. Juni 2008) hat vorgestern entschieden, dass die französische Bezeichnung „Réserve“ oder „Grande Réserve“ für einen deutschen Wein unter Umständen irreführend sein kann und dann nicht verwendet werden darf.
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig (BVerwG 3 C 5.08 – Urteil vom 18. Juni 2008) hat vorgestern entschieden, dass die französische Bezeichnung „Réserve“ oder „Grande Réserve“ für einen deutschen Wein unter Umständen irreführend sein kann und dann nicht verwendet werden darf.
LG Koblenz: Kein Altersverifikationssystem bei Tabak- und Alkoholversand nötig!
Das Landgericht Koblenz entschied im August letzten Jahres (2007), dass der Vertrieb von Tabakwaren (und Alkohol) über das Internet keinen jugendschutzrechtlichen Beschränkungen unterliegt. Insbesondere sei § 10 JuSchG nicht anwendbar.
Das Landgericht Koblenz entschied im August letzten Jahres (2007), dass der Vertrieb von Tabakwaren (und Alkohol) über das Internet keinen jugendschutzrechtlichen Beschränkungen unterliegt. Insbesondere sei § 10 JuSchG nicht anwendbar.
Handlungsanleitung: Wie verkauft man rechtssicher alkoholische Getränke im Internet?
Wie verkauft man eigentlich rechtssicher alkoholische Getränke im Internet? Der nachfolgende Beitrag stellt im Einzelnen dar, welche rechtlichen Besonderheiten hierbei zu beachten sind. Dabei geht es insbesondere um die Auseinandersetzung mit drei rechtlichen Hürden, nämlich der Preisangabenverordnung, der Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung sowie dem Jugendschutzgesetz.
Wie verkauft man eigentlich rechtssicher alkoholische Getränke im Internet? Der nachfolgende Beitrag stellt im Einzelnen dar, welche rechtlichen Besonderheiten hierbei zu beachten sind. Dabei geht es insbesondere um die Auseinandersetzung mit drei rechtlichen Hürden, nämlich der Preisangabenverordnung, der Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung sowie dem Jugendschutzgesetz.
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