Datenschutz-Grundverordnung: In welchen Fällen müssen Online-Händler künftig einen Datenschutzbeauftragten benennen?
Die ab dem 25.5. 2018 anzuwendende Datenschutz-Grundverordnung bürdet Online-Händlern eine Fülle von Pflichten auf. In dem Zusammenhang wird die IT-Recht Kanzlei derzeit oft gefragt, ob und in welchen Fällen die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten notwendig sein wird. Was gilt etwa für Online-Händler, die mehr als 9 Mitarbeiter mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigen? Was bedeutet automatisiert und wer genau ist mit der automatisierten Verarbeitung von personenbezogenen Daten beschäftigt? Gilt die Schwelle von 10 Personen uneingeschränkt? Mit diesen und weiteren Fragen beschäftigt sich unser heutiger Beitrag.