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Datenschutzgrundverordnung
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Datenschutzgrundverordnung

AG Frankfurt a.M.: Bloßes Unbehagen genügt für DSGVO-Schadensersatzanspruch nicht
31.08.2020, 14:55 Uhr | Datenschutzgrundverordnung

AG Frankfurt a.M.: Bloßes Unbehagen genügt für DSGVO-Schadensersatzanspruch nicht

Im Internet frei zugängliche personenbezogene Daten können Menschen unter Umständen besonders schmerzhaft bloßstellen. Aus diesem Grund sind Unternehmen nach der DSGVO an strenge Datensicherheitsvorgaben gebunden. Kommt es dennoch zu einem Datenleck, können Betroffene nach der DSGVO unter anderem den Ersatz der durch die Datenpreisgabe entstandenen Schäden verlangen. Dass ein bloßes Gefühl des Unbehagens für einen ersatzfähigen immateriellen Schaden nicht ausreiche, sondern vielmehr eine konkrete Beeinträchtigung bewiesen werden müsse, entschied jüngst das AG Frankfurt a.M. mit Urteil 10.07.2020 (Az. 385 C 155/19 (70)) zu einem Datenleck im Buchungssystem einer Hotelkette. Lesen Sie mehr zur Entscheidung.

Deutsche Datenschutzbehörden machen Ernst: Bundesweite Kontrolle von Online-Trackingdiensten steht bevor
24.08.2020, 11:33 Uhr | Datenschutzgrundverordnung

Deutsche Datenschutzbehörden machen Ernst: Bundesweite Kontrolle von Online-Trackingdiensten steht bevor

In jüngster Zeit haben die Datenschutzbehörden der Länder ihre Überwachungskompetenzen im Internet bereits deutlich intensiviert und so den rechtskonformen Einsatz von Tracking-Technologien (insbesondere Google Analytics) auf zahlreichen Webseiten geprüft. Wurden unrechtmäßige Verwendungen festgestellt, wurde ein Anhörungsverfahren eingeleitet. Nunmehr aber gehen deutsche Datenschutzbehörden zu einem bundesweit organisierten Suchlauf über und planen die flächendeckende Kontrolle von Tracking-Dienste auf Webseiten im großen Stil. Mehr zur geplanten „Tracking-Razzia“ und dem notwendigen Maßnahmenplan für Seitenbetreiber lesen Sie hier.

LG München I: Datenschutzrechtlicher Auskunftsanspruch umfasst Telefonnotizen und Gesprächsvermerke
20.08.2020, 09:36 Uhr | Datenschutzgrundverordnung

LG München I: Datenschutzrechtlicher Auskunftsanspruch umfasst Telefonnotizen und Gesprächsvermerke

In Zeiten, in denen personenbezogene Daten einen materiellen Gegenwert besitzen und vor allem im Internet zu einer eigenen Währung erstarkt sind, sollen individuelle Interventionsrechte des geltenden Datenschutzregimes Betroffenen eine effiziente Kontrolle ihrer Daten ermöglichen. Im Zentrum dieser Rechte steht der datenschutzrechtliche Auskunftsanspruch nach Art. 15 DSGVO, dessen konkreter Umfang allerdings seither die deutschen Gerichte beschäftigt. Dass das Auskunftsrecht auch Anspruch auf die Bereitstellung von Kopien zu internen Telefonvermerken gewährt, entschied das LG München I in einem nun bekannt gewordenen Urteil vom 06.04.2020 (Az. 3 O 909/19). Lesen Sie mehr zur Entscheidung.

Wegfall des Privacy Shield: Geschieht das bisher Undenkbare, die Speicherung von Daten in der EU statt Datentransfer in die USA?
06.08.2020, 14:20 Uhr | Datenschutzgrundverordnung

Wegfall des Privacy Shield: Geschieht das bisher Undenkbare, die Speicherung von Daten in der EU statt Datentransfer in die USA?

Die IT-Recht Kanzlei hat bereits vielseitig zu den Auswirkungen des EuGH-Urteils zum US-EU Datenschutzschild „Privacy Shield“ berichtet Es mehren sich die Anzeichen, dass nach dem Wegfall des „Privacy Shield“ die Rettung des Datentransfers in die USA über rechtliche Umgehungsmöglichkeiten wie Standardvertragsklauseln (SCCs) datenschutzrechtlich keine praktikable Lösung bringen und viele global agierende Unternehmen über das bisher Undenkbare nachdenken: Speicherung der in der EU erhobenen personenbezogenen Daten in der EU, statt Transfer dieser Daten in die USA. Nur ein Gedankenexperiment?

Nach Wegfall des Privacy Shield: Google will US-Datentransfers auf Standardvertragsklauseln stützen – was nun?
04.08.2020, 11:01 Uhr | Datenschutzgrundverordnung

Nach Wegfall des Privacy Shield: Google will US-Datentransfers auf Standardvertragsklauseln stützen – was nun?

Am 16.07.2020 hat der EuGH das US-EU-Datenschutzschild „Privacy Shield“ für ungültig erklärt. Datentransfers in die USA können fortan nicht mehr auf das Übereinkommen gestützt werden. In der Folge drohten Dienste nahezu aller US-Softwareanbieter, Daten rechtswidrig in die USA zu übermitteln. Besonders betroffen vom Wegfall des Privacy Shield war die Google LLC mit seinen zahlreichen Tracking- und Analysediensten. Jüngst kündigte das Unternehmen aber an, auf eine alternative, geeignete Garantie für Datentransfers umzustellen – dies bereits zum 12.08.2020. Was dies für Online-Händler bedeutet und welche Auswirkungen sich für Datenschutz und Datenschutzerklärung ergeben, stellen wir im Folgenden dar.

US-Privacy-Shield: DSK veröffentlicht eine Einschätzung zu den Auswirkungen der EuGH-Entscheidung
29.07.2020, 10:29 Uhr | Datenschutzgrundverordnung

US-Privacy-Shield: DSK veröffentlicht eine Einschätzung zu den Auswirkungen der EuGH-Entscheidung

Die DSK ist die Konferenz der unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder. Die DSK hat unter dem Titel "Urteil des Europäischen Gerichtshofszur Übermittlung personenbezogener Daten in Drittländer („Schrems II“) stärkt den Datenschutz für EU-Bürgerinnen und Bürger" eine aktuelle Pressemitteilung herausgegeben. Wichtig zu wissen ist hierbei, dass derartige Äußerungen der DSK keinen verbindlichen Rechtscharakter besitzen. Es handelt sich hier (lediglich) um die rechtliche Auffassung der Datenschutzbehörden. Eine verbindliche Entscheidung über rechtliche Fragestellungen im Datenschutz obliegt den Gerichten.

Nach Kippen des EU-US-Privacy-Shields: Hosting über Shopify weiterhin möglich?
20.07.2020, 15:26 Uhr | Datenschutzgrundverordnung

Nach Kippen des EU-US-Privacy-Shields: Hosting über Shopify weiterhin möglich?

Jüngst hat der EuGH das EU-US-Privacy Shield für ungültig erklärt, das lange Zeit als geeignete Garantie für Datenübermittlungen in die USA galt. Unternehmen, die personenbezogene Daten aus der EU auf US-Servern verarbeiten, können dies nicht mehr auf Basis des „Privacy Shield“ tun. Vor diesem Hintergrund wurden wir gefragt, ob auch das Hosting via Shopify betroffen und Shopify-Shops daher zu schließen sind. Wir klären auf.

EuGH erklärt sog. Privacy-Shield für ungültig! Wie ist nun zu verfahren?
17.07.2020, 17:38 Uhr | Datenschutzgrundverordnung

EuGH erklärt sog. Privacy-Shield für ungültig! Wie ist nun zu verfahren?

Der EuGH hat mit gestrigem Urteil das EU-US-Datenschutzschild (sog. Privacy-Shield) für ungültig erklärt! Konsequenz: Datentransfers in die USA, welche auf Basis dieses Privacy-Shields erfolgen sollen, sind damit unzulässig. Wir geben in diesem Beitrag unseren Mandanten eine genaue Handlungsanleitung - inklusive Risikoeinschätzung.

EuGH: EU-US Privacy-Shield entspricht nicht den Vorgaben der DSGVO und ist ungültig - die sog. Standardvertragsklauseln sind gültig
16.07.2020, 11:51 Uhr | Datenschutzgrundverordnung

EuGH: EU-US Privacy-Shield entspricht nicht den Vorgaben der DSGVO und ist ungültig - die sog. Standardvertragsklauseln sind gültig

Ein Paukenschlag aus Luxemburg! Der EuGH hat mit Urteil vom 16.07.2020 das EU-US-Datenschutzschild (Privacy-Shield) für ungültig erklärt! Datentransfers in die USA, welche auf Basis dieses Privacy-Shields erfolgen sollen, sind damit unzulässig. Hingegen erklärte der EuGH den Beschluss 2010/87 der Kommission über die sog. Standardvertragsklauseln für die Übermittlung personenbezogener Daten an Auftragsverarbeiter in Drittländer (also auch in die USA) für gültig. In unserem Beitrag kommentieren wir die Entscheidung des EuGH zunächst und teilen mit, welche Konsequenzen aus dieser Entscheidung zu ziehen sind. Anschließend geben wir die Pressemitteilung des EuGH zum Thema wieder.

Achtung: Anhörung des BayLDA wegen der Verwendung von Tracking-Tools
01.07.2020, 14:31 Uhr | Datenschutzgrundverordnung

Achtung: Anhörung des BayLDA wegen der Verwendung von Tracking-Tools

Bereits 2019 hat der EuGH festgestellt, dass der Einsatz nicht notwendiger Cookies grundsätzlich einer Nutzereinwilligung bedarf. Insbesondere Analysedienste wie Google Analytics sind von der Einwilligungspflicht betroffen. Der IT-Recht Kanzlei liegt nun ein Schreiben des Bayerischen Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA) vor, das einen Webseitenbetreiber wegen eines vermuteten Verstoßes gegen die Einwilligungspflicht rügt. Welchen Inhalt das Schreiben konkret hat und wie Webseitenbetreiber eine rechtssichere Nutzereinwilligung einholen können, erfahren Sie im Folgenden.

VG Ansbach: Kein Betroffenenanspruch auf behördliche Bußgeldverhängung nach DSGVO
17.06.2020, 12:28 Uhr | Datenschutzgrundverordnung

VG Ansbach: Kein Betroffenenanspruch auf behördliche Bußgeldverhängung nach DSGVO

Die DSGVO stattet Aufsichtsbehörden mit weitreichenden Befugnissen aus, um Datenschutzverstöße wirksam zu untersuchen und zu sanktionieren. Als elementare Vergeltung gilt die Verhängung von Geldbußen nach Art. 83 DSGVO. Mit Urteil vom 16.03.2020 (Az.: AN 14 K 19.00464) entschied jüngst das VG Ansbach, dass Behörden über die Anordnung von DSGVO-Geldbußen grundsätzlich nach freiem Ermessen entscheiden können und Betroffenenansprüche auf behördliche Bußgeldverhängung gegen Verantwortliche nicht bestehen.

Terminerinnerungen aufs Kunden-Smartphone: Datenschutzrechtliche Grundsätze + Musterformulare
20.05.2020, 13:12 Uhr | Datenschutzgrundverordnung

Terminerinnerungen aufs Kunden-Smartphone: Datenschutzrechtliche Grundsätze + Musterformulare

Verschiedenste Dienstleister vergeben ihren Kunden Termine im Vorfeld, um sie in einem bestimmten Zeitfenster bedienen zu können und sie nicht lange warten zu lassen. Gerade auch in Anbetracht der Corona-Kontaktbeschränkungen sind solche Terminvergaben derzeit Usus. Damit Kunden ihre Termine im Blick behalten und deren Wahrnehmung nicht vergessen, bieten viele Unternehmer einen Erinnerungs-Service an: per Smartphone wird der Kunde über seinen baldigen Termin benachrichtigt. Bei Terminerinnerungen müssen Unternehmer in datenschutzrechtlicher Hinsicht aber einiges beachten. Die IT-Recht Kanzlei zeigt diese Voraussetzungen auf und stellt Mandanten hilfreiche Muster-Formulare für die Terminerinnerung bereit.

E-Learning kostenfrei: Datenschutz und IT-Sicherheit
14.04.2020, 08:01 Uhr | Datenschutzgrundverordnung

E-Learning kostenfrei: Datenschutz und IT-Sicherheit

Viele Beschäftigte arbeiten derzeit im Home-Office. Dabei sollten Unternehmen insbesondere auch die IT-Sicherheit sowie die Datenschutz-Vorgaben im Blick behalten, da Angreifer gezielt die aktuelle Situation auszunutzen suchen. So häufen sich die Angriffsversuche z.B. mit Phishing-E-Mails, um die Systeme von Unternehmen zu kapern und so Lösegeld zu erpressen oder Daten zu stehlen. Unternehmen sind daher gut beraten, die IT-Sicherheits-Strukturen gerade in der aktuellen Situation zu stärken (z.B. durch den Einsatz von Multi-Faktor-Authentifizierung) und die eigenen Beschäftigten für diese Gefahren zu sensibilisieren. Unser Partner die IITR Datenschutz GmbH aus München bietet derzeit die eigene Schulungs-Plattform für drei Monate vollständig kostenfrei an. Im Anschluss an die dreimonatige Laufzeit können Sie frei entscheiden, ob Sie die Plattform weiter (dann zu den herkömmlichen Konditionen ab 490,- EUR pro Jahr zzgl. USt.) nutzen wollen.

Österreichische Datenschutzbehörde: Single Opt-In-Verfahren stellt DSGVO-Verstoß dar!
09.03.2020, 14:02 Uhr | Datenschutzgrundverordnung

Österreichische Datenschutzbehörde: Single Opt-In-Verfahren stellt DSGVO-Verstoß dar!

Was viele Händler bereits schon wussten und entsprechend umgesetzt wurde, hat die Österreichische Datenschutzbehörde nun auch von einem anderen Blickwinkel beurteilt: Die Anwendung des Double Opt-In-Verfahrens ist vor allem im Hinblick auf die DSGVO unerlässlich, um nicht Ziel von teuren Abmahnungen und Bußgeldverfahren zu werden. Die Österreichische Datenschutzbehörde hat nun klargestellt, dass auch im Hinblick auf Art. 32 DSGVO (u.a. „technische und organisatorische Maßnahmen“) das Double Opt-In-Verfahren Pflicht ist.

Inkonsequenz beim Bayerischen LDA: Matomo trotz Cookies ohne Einwilligung einsetzbar?
04.03.2020, 12:47 Uhr | Datenschutzgrundverordnung

Inkonsequenz beim Bayerischen LDA: Matomo trotz Cookies ohne Einwilligung einsetzbar?

In seinem Grundsatzurteil vom 01.10.2019 (Az. C-673/17) bestätigte der EuGH, dass der Einsatz von technisch nicht notwendigen Cookies grundsätzlich von der Nutzereinwilligung abhängig gemacht werden muss. Betroffen von der Einwilligungspflicht sind vor allem Analysedienste. Ob und inwieweit hierbei personenbezogene Daten verarbeitet werden, ist nach Ansicht des Gerichts irrelevant. In Bezug auf den cookie-basierten Analysedienst Matomo geht das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA) dennoch mit haarsträubender Begründung vom Genügen eines Opt-Outs aus und vertritt so eine nicht mehr haltbare Rechtsauffassung.

Österreichische Datenschutzbehörde: Single Opt-In-Verfahren stellt DSGVO-Verstoß dar!
02.03.2020, 10:28 Uhr | Datenschutzgrundverordnung

Österreichische Datenschutzbehörde: Single Opt-In-Verfahren stellt DSGVO-Verstoß dar!

Was viele Händler bereits wussten und entsprechend umgesetzt wurde, hat die österreichische Datenschutzbehörde nun auch von einem anderen Blickwinkel beurteilt: Die Anwendung des Double-Opt-In-Verfahrens ist vor allem im Hinblick auf die DSGVO unerlässlich, um nicht Ziel von teuren Abmahnungen und Bußgeldverfahren zu werden. Die Österreichische Datenschutzbehörde hat nun klargestellt, dass auch im Hinblick auf Art. 32 DSGVO (u.a. „technische und organisatorische Maßnahmen“) das Double-Opt-In-Verfahren Pflicht ist.

Matomo mit/ohne Cookies nutzen: Handlungsanleitungen und Risikoanalyse
25.02.2020, 14:05 Uhr | Datenschutzgrundverordnung

Matomo mit/ohne Cookies nutzen: Handlungsanleitungen und Risikoanalyse

Beim Einsatz des Webanalysetools Matomo (ehemals Piwik) müssen einige Anforderungen gemäß der Datenschutz-Grundverordnung beachtet werden, um den Dienst rechtskonform zu verwenden. Wir klären in unserem Beitrag über die einzelnen Voraussetzungen auf und zeigen vor dem Hintergrund der vom EuGH aufgestellten Einwilligungspflicht für technisch nicht notwendige Cookies, welche Handlungsalternativen für die Einbindung von Matomo bestehen und welche Risiken zu beachten sind.

DSGVO: Wann und unter welchen Voraussetzungen ist die Aufzeichnung von Telefongesprächen mit Kunden datenschutzrechtlich zulässig?
19.02.2020, 10:25 Uhr | Datenschutzgrundverordnung

DSGVO: Wann und unter welchen Voraussetzungen ist die Aufzeichnung von Telefongesprächen mit Kunden datenschutzrechtlich zulässig?

Die Datenschutzbedingungen der DSGVO und des BDSG fordern Unternehmern einiges ab, um die Prozesse in ihrem Betrieb rechtskonform zu gestalten. Während sich im Online-Geschäft sehr viel um E-Mail und Co. dreht, ist auch der gute alte Telefonanruf nach wie vor eine bei Kunden sehr gern genutzte Option. Im Rahmen von Telefongesprächen zwischen Online-Händlern und Kunden bietet sich oft die Aufzeichnung des Gesprächs an, insbesondere zu Beweiszwecken. Doch ist eine Aufzeichnung von Telefongesprächen überhaupt noch nach den strengen Datenschutzanforderungen zulässig und wenn ja, welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein? All dies erfahren Sie in unserem neuen Beitrag.

Selbst ist der Händler: Datenschutzkonforme Nutzung von Webfonts durch eigenes Hosting
18.02.2020, 15:21 Uhr | Datenschutzgrundverordnung

Selbst ist der Händler: Datenschutzkonforme Nutzung von Webfonts durch eigenes Hosting

Anbieter von Webfonts versprechen eine Vielzahl von textbezogenen Personalisierungsmöglichkeiten für die Internetpräsenz und eine Steigerung der optischen Attraktivität des Angebots. Datenschutzrechtlich kann das Einbinden von Webfonts aber problematisch sein, da beim Seitenaufruf gegebenenfalls diverse Nutzerdaten ungefragt an den Fonts-Anbieter übermittelt werden. Wie Online-Händler Webfonts datenschutzkonform nutzen können, ohne auf die Vorteile zu verzichten, zeigt der nachfolgende Beitrag der IT-Recht Kanzlei.

ArbG Lübeck: Schmerzensgeld nach DSGVO für die Veröffentlichung eines Arbeitnehmerfotos auf Facebook ohne Einwilligung
04.02.2020, 12:51 Uhr | Datenschutzgrundverordnung

ArbG Lübeck: Schmerzensgeld nach DSGVO für die Veröffentlichung eines Arbeitnehmerfotos auf Facebook ohne Einwilligung

Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) setzt nicht nur im Handel, sondern auch im Rahmen von Beschäftigtenverhältnissen zwingend einzuhaltende Maßstäbe für den Umgang mit personenbezogenen Daten. Die Verarbeitung von Arbeitnehmerdaten, welche für die Begründung und Durchführung des Arbeitsverhältnisses nicht erforderlich sind, unterliegt dabei strengen Zulässigkeitsvoraussetzungen. Dass deren Missachtung sensible Schadensersatzforderungen gegen den Arbeitgeber begründen kann, entschied vor dem Hintergrund der einwilligungslosen Veröffentlichung von Arbeitnehmerfotos auf Facebook mit Beschluss vom 20.06.2019 (Az.: 1 Ca 538/19) das Arbeitsgericht Lübeck.

Bildquelle (falls nicht anders angegeben): Pixelio
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