Preisangabenverordnung
Weiterhin Pflicht zur Angabe von Grundpreisen bei Werbung mit Endpreisen
Seit 12. Juni 2013 besteht Verwirrung über die Geltung vieler Bestimmungen der Preisangabenverordnung wegen möglicher Kollisionen mit dem höherrangigen Unionsrecht. Dies betrifft auch die Frage, ob ein Händler von Gesetzes wegen den sog. Grundpreis, also den Preis je Mengeneinheit, angeben muss, wenn er gegenüber Verbrauchern unter Angabe von Preisen wirbt. Die IT-Recht Kanzlei beantwortet die Frage in einem Beitrag.
Seit 12. Juni 2013 besteht Verwirrung über die Geltung vieler Bestimmungen der Preisangabenverordnung wegen möglicher Kollisionen mit dem höherrangigen Unionsrecht. Dies betrifft auch die Frage, ob ein Händler von Gesetzes wegen den sog. Grundpreis, also den Preis je Mengeneinheit, angeben muss, wenn er gegenüber Verbrauchern unter Angabe von Preisen wirbt. Die IT-Recht Kanzlei beantwortet die Frage in einem Beitrag.
BGH: Tatsächlich anfallende Versandkosten sind im Warenkorb auszuweisen?
Wie ein Onlinehändler-Verband berichtet, wurde kürzlich ein Onlinehändler von der Wettbewerbszentrale abgemahnt, weil er die Versandkosten nicht bereits in seinem virtuellen Warenkorb konkret ausgewiesen hatte. Angeblich hatte der Händler in seinem virtuellen Warenkorb nur die Zwischensumme der Bestellung sowie den Hinweis „zzgl. Versandkosten“ angegeben, wobei über die Worte „zzgl. Versandkosten“ auf eine Informationsseite im Online-Shop verlinkt wurde, auf der die konkreten Versandkosten aufgeführt waren. Über die konkret anfallenden Versandkosten wurde erst am Ende des Bestellprozesses, unmittelbar bevor der Kunde seine Bestellung absenden kann, informiert.
Wie ein Onlinehändler-Verband berichtet, wurde kürzlich ein Onlinehändler von der Wettbewerbszentrale abgemahnt, weil er die Versandkosten nicht bereits in seinem virtuellen Warenkorb konkret ausgewiesen hatte. Angeblich hatte der Händler in seinem virtuellen Warenkorb nur die Zwischensumme der Bestellung sowie den Hinweis „zzgl. Versandkosten“ angegeben, wobei über die Worte „zzgl. Versandkosten“ auf eine Informationsseite im Online-Shop verlinkt wurde, auf der die konkreten Versandkosten aufgeführt waren. Über die konkret anfallenden Versandkosten wurde erst am Ende des Bestellprozesses, unmittelbar bevor der Kunde seine Bestellung absenden kann, informiert.
Frage des Tages: Ist die Angabe von Grundpreisen auch im Bestellvorgang notwendig?
Folgende Frage wird uns derzeit häufig gestellt: "Müssen Grundpreise auch im Warenkorb und/oder im Bestellablauf bei grundpreispflichtigen Produkten dargestellt werden?"
Folgende Frage wird uns derzeit häufig gestellt: "Müssen Grundpreise auch im Warenkorb und/oder im Bestellablauf bei grundpreispflichtigen Produkten dargestellt werden?"
Ferienhausvermietung: Preis für "Endreinigung" muss im "Endpreis" enthalten sein
Ein Vermieter von Ferienwohnungen muss in seiner Werbung im Preis für die Wohnungen auch die zwingend anfallenden Kosten für die Endreinigung einrechnen. Dies hat der für Wettbewerbssachen zuständige 6. Zivilsenat des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts unter Hinweis auf die Vorschriften der Preisangabenverordnung entschieden. Das Gericht hat im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes einem Vermieter von Ferienwohnungen untersagt, für Ferienwohnungen mit Mietpreisen zu werben, in die nicht die Kosten für die obligatorische Endreinigung eingerechnet sind.
Ein Vermieter von Ferienwohnungen muss in seiner Werbung im Preis für die Wohnungen auch die zwingend anfallenden Kosten für die Endreinigung einrechnen. Dies hat der für Wettbewerbssachen zuständige 6. Zivilsenat des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts unter Hinweis auf die Vorschriften der Preisangabenverordnung entschieden. Das Gericht hat im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes einem Vermieter von Ferienwohnungen untersagt, für Ferienwohnungen mit Mietpreisen zu werben, in die nicht die Kosten für die obligatorische Endreinigung eingerechnet sind.
Angabe von Grundpreisen: In welchen Fällen sind Grundpreise entbehrlich?
Werden Waren nach Gewicht, Volumen, Länge oder Fläche angeboten, so sind gemäß § 2 PangV grundsätzlich Grundpreise direkt bei den Endpreisen zu nennen. Nur, in welchen Fällen kann auf die Darstellung von Grundpreisen komplett verzichtet werden? Die IT-Recht Kanzlei hat alle Ausnahmen in ihrem aktuellen Beitrag zusammengefasst.
Werden Waren nach Gewicht, Volumen, Länge oder Fläche angeboten, so sind gemäß § 2 PangV grundsätzlich Grundpreise direkt bei den Endpreisen zu nennen. Nur, in welchen Fällen kann auf die Darstellung von Grundpreisen komplett verzichtet werden? Die IT-Recht Kanzlei hat alle Ausnahmen in ihrem aktuellen Beitrag zusammengefasst.
OLG Köln: „Kleingedrucktes“ in Bodennähe auf Plakataufstellern ist unzulässig
Am 30.11.2012 bestätigte das OLG Köln in der Rechtssache Az.: 6 U 114/12, dass kleingedruckte Fußnotentexte, die auf Plakataufstellern in Bodennähe abgedruckt sind, nicht den Vorgaben der PAngV genügen, da sie nicht am Blickfang teilhaben würden.
Am 30.11.2012 bestätigte das OLG Köln in der Rechtssache Az.: 6 U 114/12, dass kleingedruckte Fußnotentexte, die auf Plakataufstellern in Bodennähe abgedruckt sind, nicht den Vorgaben der PAngV genügen, da sie nicht am Blickfang teilhaben würden.
Preisklarheit und Preiswahrheit beim Ratenkauf: Auch Endpreise sind deutlich darzustellen!
Wer Ratenzahlungen anbietet, hat neben der Höhe einer Monatsrate und der Vertragslaufzeit auch einen Endpreis anzugeben, um dem interessierten Kunden die Rechenaufgabe zu ersparen – er hat diese Pflichtangaben aber auch richtig zu bezeichnen und in einer lesbaren Form darzustellen, um dem Verbraucher auch den Griff zur Lupe zu ersparen. Ein Urteil des Oberlandesgerichts Brandenburg zeigt sehr schön, wie es nicht geht (vgl. aktuell OLG Brandenburg, Urt. v. 11.12.2012, Az. 6 U 27/10).
Wer Ratenzahlungen anbietet, hat neben der Höhe einer Monatsrate und der Vertragslaufzeit auch einen Endpreis anzugeben, um dem interessierten Kunden die Rechenaufgabe zu ersparen – er hat diese Pflichtangaben aber auch richtig zu bezeichnen und in einer lesbaren Form darzustellen, um dem Verbraucher auch den Griff zur Lupe zu ersparen. Ein Urteil des Oberlandesgerichts Brandenburg zeigt sehr schön, wie es nicht geht (vgl. aktuell OLG Brandenburg, Urt. v. 11.12.2012, Az. 6 U 27/10).
OLG Hamburg: Was bei der Grundpreisangabe auf eBay zu beachten ist!
Am 10. Oktober 2012 entschied das OLG Hamburg in der Rechtssache Az.: 5 U 274/11, dass ein Online-Händler auf derjenigen Website, auf der er seine Artikel bewirbt oder ver-kauft, sowohl auf der konkreten Verkaufsseite, als auch auf der Suchergebnisseite den Grundpreis des angebotenen Produktes in unmittelbarer Nähe des Endpreises anzugeben habe.
Am 10. Oktober 2012 entschied das OLG Hamburg in der Rechtssache Az.: 5 U 274/11, dass ein Online-Händler auf derjenigen Website, auf der er seine Artikel bewirbt oder ver-kauft, sowohl auf der konkreten Verkaufsseite, als auch auf der Suchergebnisseite den Grundpreis des angebotenen Produktes in unmittelbarer Nähe des Endpreises anzugeben habe.
OLG Köln zur PAngV: Interessantes Urteil zum Sternchenhinweis
Das Oberlandesgericht Köln hatte sich kürzlich mit den berühmten Sternchenhinweisen in Preisangaben zu befassen. Das erstaunlich händlerfreundliche Urteil kommt zu dem Ergebnis, dass beim Endpreis die „nicht bezifferbaren Preisbestandteile“ in einem sog. Sternchenhinweis genannt werden dürfen, wenn nur deutlich genug auf diesen hingewiesen wird (vgl. aktuell OLG Köln, Urt. v. 22.06.2012, Az. 6 U 238/11).
Das Oberlandesgericht Köln hatte sich kürzlich mit den berühmten Sternchenhinweisen in Preisangaben zu befassen. Das erstaunlich händlerfreundliche Urteil kommt zu dem Ergebnis, dass beim Endpreis die „nicht bezifferbaren Preisbestandteile“ in einem sog. Sternchenhinweis genannt werden dürfen, wenn nur deutlich genug auf diesen hingewiesen wird (vgl. aktuell OLG Köln, Urt. v. 22.06.2012, Az. 6 U 238/11).
Grundpreisangabe bei eBay: Neues Verkäufertool veröffentlicht – sind Händler nun auf der sicheren Seite?
Verstöße gegen die Grundpreisangabe auf eBay sind seit langem ein Problem für gewerbliche Verkäufer. Die Grundpreisangabe soll für mehr Transparenz und Verbraucherschutz sorgen, bislang wurde die Grundpreisanzeige von eBay nicht unterstützt. Im Oktober hat eBay nachgebessert und die Grundpreisangabe grundsätzlich eingeführt, aber ist damit auch die Gefahr vor Abmahnungen gebannt?
Verstöße gegen die Grundpreisangabe auf eBay sind seit langem ein Problem für gewerbliche Verkäufer. Die Grundpreisangabe soll für mehr Transparenz und Verbraucherschutz sorgen, bislang wurde die Grundpreisanzeige von eBay nicht unterstützt. Im Oktober hat eBay nachgebessert und die Grundpreisangabe grundsätzlich eingeführt, aber ist damit auch die Gefahr vor Abmahnungen gebannt?
Die wettbewerbshütende Apotheke aus Hamburg: Fehlende Grundpreise sorgen für ein verstärktes Abmahnaufkommen
Derzeit sind vermehrt Abmahnungen wegen behaupteter fehlender Grundpreisangaben zu beobachten, oftmals haben diese Abmahnungen Ihren Ursprung in einer Hamburger Apotheke. Betroffen sind vor allem die Produktsparten, Nahrungsergänzungsmittel, Sexualhygiene- und Körperpflegeprodukte. Die vorgetragenen Grundpreisverstöße spielen sich auf Preisvergleichsportalen, Google-Shopping-Seiten und Kategorieübersichtsseiten auf eBay ab.
Derzeit sind vermehrt Abmahnungen wegen behaupteter fehlender Grundpreisangaben zu beobachten, oftmals haben diese Abmahnungen Ihren Ursprung in einer Hamburger Apotheke. Betroffen sind vor allem die Produktsparten, Nahrungsergänzungsmittel, Sexualhygiene- und Körperpflegeprodukte. Die vorgetragenen Grundpreisverstöße spielen sich auf Preisvergleichsportalen, Google-Shopping-Seiten und Kategorieübersichtsseiten auf eBay ab.
BGH zur PAngV: Überregional tätiger Autovermieter ist nicht zum Aushang einer Preisliste verpflichtet
Niederlage für die Verbraucherzentrale: Ein überregional tätiger Autovermieter ist nicht zum Aushang einer Preisliste verpflichtet, wenn aufgrund der Vielzahl der möglichen Tarifkombinationen eine einzelne Liste nicht praktikabel erscheint. In diesem Falle genügt es, wenn entsprechende Listen in den Niederlassungen vorgehalten werden bzw. wenn der Interessent aktuelle Preise dort auf einem Bildschirm abfragen kann (vgl. aktuell BGH, Urt. v. 22.03.2012, Az. I ZR 111/11).
Niederlage für die Verbraucherzentrale: Ein überregional tätiger Autovermieter ist nicht zum Aushang einer Preisliste verpflichtet, wenn aufgrund der Vielzahl der möglichen Tarifkombinationen eine einzelne Liste nicht praktikabel erscheint. In diesem Falle genügt es, wenn entsprechende Listen in den Niederlassungen vorgehalten werden bzw. wenn der Interessent aktuelle Preise dort auf einem Bildschirm abfragen kann (vgl. aktuell BGH, Urt. v. 22.03.2012, Az. I ZR 111/11).
PAngV und Grundpreisangaben: Wesentliche Informationen für den Verbraucher
Grundpreisangaben nach der PAngV sind laut Oberlandesgericht Hamm eine „wesentliche Angabe“ für den Verbraucher. Wie das Gericht in einem aktuellen Urteil ausführt, ist eine Abmahnung wegen unterbliebener Grundpreisangaben schon deshalb berechtigt, weil der Händler gesetzlich verpflichtet ist, dem Verbraucher diese Information zur Verfügung zu stellen; insoweit kann nicht von einer Bagatelle ausgegangen werden (vgl. OLG Hamm, Urt. v. 09.02.2012, Az. I-4 U 70/11).
Grundpreisangaben nach der PAngV sind laut Oberlandesgericht Hamm eine „wesentliche Angabe“ für den Verbraucher. Wie das Gericht in einem aktuellen Urteil ausführt, ist eine Abmahnung wegen unterbliebener Grundpreisangaben schon deshalb berechtigt, weil der Händler gesetzlich verpflichtet ist, dem Verbraucher diese Information zur Verfügung zu stellen; insoweit kann nicht von einer Bagatelle ausgegangen werden (vgl. OLG Hamm, Urt. v. 09.02.2012, Az. I-4 U 70/11).
Mindermengenzuschlag: „Sonstiger Preisbestandteil“, der getrennt auszuweisen ist!
Nach einem aktuellen Urteil des Oberlandesgerichts Hamm sind Mindermengenzuschläge nicht als Teil der Versandkosten, sondern als eigener Preisbestandteil zu betrachten. Dementsprechend sind solche Zuschläge auch separat auszuweisen. In der Praxis bedeutet dies, dass Mindermengenzuschläge künftig wohl nicht mehr als zusätzlich anfallender Teil der Versandkosten dargestellt werden dürfen, sondern bereits auf der Angebotsseite mit dem Einzelpreis ein Hinweis auf Mindermengenzuschläge zu erfolgen hat (vgl. aktuell OLG Hamm, Urt. v. 28.06.2012, Az. I-4 U 69/12).
Nach einem aktuellen Urteil des Oberlandesgerichts Hamm sind Mindermengenzuschläge nicht als Teil der Versandkosten, sondern als eigener Preisbestandteil zu betrachten. Dementsprechend sind solche Zuschläge auch separat auszuweisen. In der Praxis bedeutet dies, dass Mindermengenzuschläge künftig wohl nicht mehr als zusätzlich anfallender Teil der Versandkosten dargestellt werden dürfen, sondern bereits auf der Angebotsseite mit dem Einzelpreis ein Hinweis auf Mindermengenzuschläge zu erfolgen hat (vgl. aktuell OLG Hamm, Urt. v. 28.06.2012, Az. I-4 U 69/12).
Ist für ein Kabel mit Steckern der Grundpreis anzugeben?
Wer gewerbs- oder geschäftsmäßig oder regelmäßig in sonstiger Weise Waren in Fertigpackungen, offenen Packungen oder als Verkaufseinheiten ohne Umhüllung nach Gewicht, Volumen, Länge oder Fläche anbietet oder bewirbt, muss neben dem Endpreis auch den Grundpreis angeben. Gilt diese Vorgabe allerdings auch für Kabel, die mit Steckern versehen sind?
Wer gewerbs- oder geschäftsmäßig oder regelmäßig in sonstiger Weise Waren in Fertigpackungen, offenen Packungen oder als Verkaufseinheiten ohne Umhüllung nach Gewicht, Volumen, Länge oder Fläche anbietet oder bewirbt, muss neben dem Endpreis auch den Grundpreis angeben. Gilt diese Vorgabe allerdings auch für Kabel, die mit Steckern versehen sind?
Aktuelles Urteil zu Preisangaben bei Finanzierungsgeschäften: Der Endpreis ist grundsätzlich anzugeben!
Bei Angeboten, die dem Verbraucher eine Ratenzahlung ermöglichen, ist nach den Vorschriften der Preisangabenverordnung (PAngV) auch für diese Option ein definitiver Endpreis anzugeben. Sinn dieser Regelung ist es, dem Verbraucher auch bei Finanzierungsangeboten einen schnellen und unkomplizierten Vergleich zu ermöglichen. Ausnahmen hiervon sind selten; insbesondere ist nach einem aktuellen Urteil des Kammergerichts Berlin keine Ausnahme bei kombinierten Angeboten gegeben (vgl. KG Berlin, Urt. v. 26.01.2012, Az. 23 W 2/12).
Bei Angeboten, die dem Verbraucher eine Ratenzahlung ermöglichen, ist nach den Vorschriften der Preisangabenverordnung (PAngV) auch für diese Option ein definitiver Endpreis anzugeben. Sinn dieser Regelung ist es, dem Verbraucher auch bei Finanzierungsangeboten einen schnellen und unkomplizierten Vergleich zu ermöglichen. Ausnahmen hiervon sind selten; insbesondere ist nach einem aktuellen Urteil des Kammergerichts Berlin keine Ausnahme bei kombinierten Angeboten gegeben (vgl. KG Berlin, Urt. v. 26.01.2012, Az. 23 W 2/12).
LG Köln: Bei Berechnung des Grundpreises bleibt bloße Zugabe außer Betracht
In seiner Werbung lobte ein Händler einen Kasten Y bestehend aus 12 x 1 Liter-PET-Flaschen zum Preis von 7,99 € aus. Zwei weitere zusätzliche Flaschen sollte der Verbraucher beim Kauf des Kastens „GRATIS”, also als Zugabe, erhalten. Berechnet sich der Grundpreis nun nach dem Preis für 12 Flaschen oder für 14 Flaschen?
In seiner Werbung lobte ein Händler einen Kasten Y bestehend aus 12 x 1 Liter-PET-Flaschen zum Preis von 7,99 € aus. Zwei weitere zusätzliche Flaschen sollte der Verbraucher beim Kauf des Kastens „GRATIS”, also als Zugabe, erhalten. Berechnet sich der Grundpreis nun nach dem Preis für 12 Flaschen oder für 14 Flaschen?
„Bei Lieferung ins Ausland werden die Versandkosten individuell vereinbart“: Nicht abmahnbarer Bagatellverstoß
Eine AGB-Klausel, nach der Versandkosten ins Ausland individuell vereinbart werden sollen, verstößt zwar gegen das Gebot der Preisklarheit, stellt jedoch nur eine Bagatelle dar – so das OLG Frankfurt a.M.. Der lautere Wettbewerb werde hierdurch nicht spürbar beeinträchtigt, sodass eine Abmahnung in dieser Sache nicht gerechtfertigt sei (vgl. OLG Frankfurt a.M., Beschl. v. 27.07.2011, Az. 6 W 55/11).
Eine AGB-Klausel, nach der Versandkosten ins Ausland individuell vereinbart werden sollen, verstößt zwar gegen das Gebot der Preisklarheit, stellt jedoch nur eine Bagatelle dar – so das OLG Frankfurt a.M.. Der lautere Wettbewerb werde hierdurch nicht spürbar beeinträchtigt, sodass eine Abmahnung in dieser Sache nicht gerechtfertigt sei (vgl. OLG Frankfurt a.M., Beschl. v. 27.07.2011, Az. 6 W 55/11).
Achtung: Vermehrt Abmahnungen wegen fehlender oder falsch platzierter Grundpreise auf eBay beim Verkauf von Nahrungsergänzungsmitteln
Zurzeit treten vermehrt Abmahnungen im Zusammenhang mit dem Verkauf von Nahrungsergänzungsmitteln wegen fehlender oder falsch platzierter Grundpreisangaben auf eBay auf. Eine Abmahnung wegen fehlender oder falsch platzierter Grundpreisangaben ist als Wettbewerbsverstoß zu sehen und begründet für den Wettbewerber unter anderem einen Unterlassungsanspruch, der kostenpflichtig geltend gemacht werden kann.
Zurzeit treten vermehrt Abmahnungen im Zusammenhang mit dem Verkauf von Nahrungsergänzungsmitteln wegen fehlender oder falsch platzierter Grundpreisangaben auf eBay auf. Eine Abmahnung wegen fehlender oder falsch platzierter Grundpreisangaben ist als Wettbewerbsverstoß zu sehen und begründet für den Wettbewerber unter anderem einen Unterlassungsanspruch, der kostenpflichtig geltend gemacht werden kann.
Frage des Tages: Sind beim Verkauf von Druckerpatronen Grundpreise anzugeben?
Das LG Bochum sowie das LG Bielefeld sind der Ansicht, dass bei Druckerpatronen kein Grundpreis anzugeben ist.
Das LG Bochum sowie das LG Bielefeld sind der Ansicht, dass bei Druckerpatronen kein Grundpreis anzugeben ist.
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