Gewährleistung / Mängelhaftung
EuGH stärkt Verbraucherschutz – Beweislastumkehr stellt Händler vor neue Herausforderungen
In einem Vorabentscheidungsverfahren, mit dem der EuGH kürzlich befasst war, hatte der Gerichtshof u.a. zu klären, welche Verbraucherschutzregeln im Bereich des Verbrauchsgüterkaufs und der Garantien für Verbrauchsgüter Anwendung finden. Der Gerichtshof stellte sich in seinem Urteil entgegen der ständigen Rechtsauffassung des BGH und stärkt den Verbraucherschutz. Welche Auswirkungen die Entscheidung z.B. für Gewerbetreibende haben könnte, erfahren Sie im heutigen Überblick zum EuGH-Urteil vom 4.6.2015 – Az. C-497/13.
In einem Vorabentscheidungsverfahren, mit dem der EuGH kürzlich befasst war, hatte der Gerichtshof u.a. zu klären, welche Verbraucherschutzregeln im Bereich des Verbrauchsgüterkaufs und der Garantien für Verbrauchsgüter Anwendung finden. Der Gerichtshof stellte sich in seinem Urteil entgegen der ständigen Rechtsauffassung des BGH und stärkt den Verbraucherschutz. Welche Auswirkungen die Entscheidung z.B. für Gewerbetreibende haben könnte, erfahren Sie im heutigen Überblick zum EuGH-Urteil vom 4.6.2015 – Az. C-497/13.
Gewährleistungsrecht: Sofort Geld zurück bei Rücksendung mangelhafter Ware?
Sollte es einmal dazu kommen, dass der Kunde mangelhafte Ware erhalten hat, verlangt dieser häufig sofort sein Geld zurück. Doch, muss sich der Verkäufer tatsächlich darauf einlassen?
Sollte es einmal dazu kommen, dass der Kunde mangelhafte Ware erhalten hat, verlangt dieser häufig sofort sein Geld zurück. Doch, muss sich der Verkäufer tatsächlich darauf einlassen?
Teilweise Haftung von Verkäufern für durch fehlerhafte Produkte verursachte Schäden
Verkäufer verkaufen nur, sie stellen nicht her. Wenn somit ein Produkt einen Mangel hat, der dazu führt, dass beim Käufer Schäden an anderen Gegenstände entstehen oder sich der Käufer möglicherweise sogar verletzt, können Verkäufer in der Regel nicht viel dafür. Dennoch sieht das Gesetz eine Haftung des Verkäufers zur Leistung von Schadensersatz jedenfalls dann vor, wenn der Verkäufer den Schaden beim Käufer (zumindest mit-)verursacht hat, etwa wenn er den Mangel des Produktes gekannt hat oder hätte erkennen können. Die IT-Recht Kanzlei erläutert, in welchen Fällen Händler für Schäden haften müssen, die die von ihnen verkaufen Produkte verursachen. Zudem werden hierfür Beispiele aus der Rechtsprechungspraxis gegeben.
Verkäufer verkaufen nur, sie stellen nicht her. Wenn somit ein Produkt einen Mangel hat, der dazu führt, dass beim Käufer Schäden an anderen Gegenstände entstehen oder sich der Käufer möglicherweise sogar verletzt, können Verkäufer in der Regel nicht viel dafür. Dennoch sieht das Gesetz eine Haftung des Verkäufers zur Leistung von Schadensersatz jedenfalls dann vor, wenn der Verkäufer den Schaden beim Käufer (zumindest mit-)verursacht hat, etwa wenn er den Mangel des Produktes gekannt hat oder hätte erkennen können. Die IT-Recht Kanzlei erläutert, in welchen Fällen Händler für Schäden haften müssen, die die von ihnen verkaufen Produkte verursachen. Zudem werden hierfür Beispiele aus der Rechtsprechungspraxis gegeben.
Oft gefragt: Muss der Verkäufer eine mangelhafte Ware zum Zwecke der Nacherfüllung vom Käufer abholen?
In seiner Entscheidung vom 13.04.2011 (Az. VIII ZR 220/10) nahm der BGH erstmals zur Frage nach dem Erfüllungsort der Nacherfüllung einer mangelhaften Sache Stellung. Dieser richte sich nach der allgemeinen Vorschrift des § 269 I BGB, also nach den jeweiligen Umständen des Einzelfalls, sofern keine vorrangige Parteiabrede getroffen wurde. Was genau der BGH unter dieser abstrakten Vorgabe versteht, soll im folgenden Beitrag näher dargestellt werden.
In seiner Entscheidung vom 13.04.2011 (Az. VIII ZR 220/10) nahm der BGH erstmals zur Frage nach dem Erfüllungsort der Nacherfüllung einer mangelhaften Sache Stellung. Dieser richte sich nach der allgemeinen Vorschrift des § 269 I BGB, also nach den jeweiligen Umständen des Einzelfalls, sofern keine vorrangige Parteiabrede getroffen wurde. Was genau der BGH unter dieser abstrakten Vorgabe versteht, soll im folgenden Beitrag näher dargestellt werden.
Neue Serie – Gewährleistung im Kaufrecht
Online-Händler sind im Alltag nicht nur mit dem Verbraucherwiderrufsrecht beschäftigt, sondern müssen sich auch mit den gesetzlichen Gewährleistungsrechten der Kunden auseinandersetzen, wenn gekaufte Ware als mangelhaft reklamiert wird. Doch welche Rechte haben Kunden überhaupt, wozu sind Verkäufer somit überhaupt von Gesetzes wegen verpflichtet? Die IT-Recht Kanzlei stellt in einer Serie die wichtigsten Informationen zur Gewährleistung im Kaufrecht zusammen.
Online-Händler sind im Alltag nicht nur mit dem Verbraucherwiderrufsrecht beschäftigt, sondern müssen sich auch mit den gesetzlichen Gewährleistungsrechten der Kunden auseinandersetzen, wenn gekaufte Ware als mangelhaft reklamiert wird. Doch welche Rechte haben Kunden überhaupt, wozu sind Verkäufer somit überhaupt von Gesetzes wegen verpflichtet? Die IT-Recht Kanzlei stellt in einer Serie die wichtigsten Informationen zur Gewährleistung im Kaufrecht zusammen.
LG Stuttgart: Sachmangel durch unangenehmen Geruch bei zu hohem Gehalt von Ameisensäure in Leder
Mit Urteil vom 15.12.2014 (Az.: 27 O 324/13) hat das LG Stuttgart entschieden, dass eine übermäßige Chemikalienbelastung von Ledermöbeln durch Ameisensäure einen zum Rücktritt berechtigenden Sachmangel im Sinne des § 434 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BGB darstellt. Maßgebend für den Sachmangel war ein unangenehmer Geruch, der von der Ledercouch ausging.
Mit Urteil vom 15.12.2014 (Az.: 27 O 324/13) hat das LG Stuttgart entschieden, dass eine übermäßige Chemikalienbelastung von Ledermöbeln durch Ameisensäure einen zum Rücktritt berechtigenden Sachmangel im Sinne des § 434 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BGB darstellt. Maßgebend für den Sachmangel war ein unangenehmer Geruch, der von der Ledercouch ausging.
eBook zur Mängelhaftung (Gewährleistung)
Gerade im B2C-Bereich haben Verbraucher umfangreiche Rechte, die sich nicht nur aus den Vorschriften zur kaufvertraglichen Mängelhaftung im BGB wiederfinden, sondern auch aus einer Reihe von Gerichtsurteilen hervorgehen. Dabei sind die Gewährleistungsrechte der Verbraucher recht vielfältig und ihre Geltendmachung an jeweils unterschiedliche Bedingungen geknüpft. Um sowohl einen Überblick als auch ein tieferes Verständnis des Gewährleistungsrechts bzw. der Sachmängelhaftung zu ermöglichen, hat die IT-Recht-Kanzlei die wichtigsten Fragen und Antworten rund um die Gewährleistung im Online-Handel in einem eBook zusammengetragen.
Gerade im B2C-Bereich haben Verbraucher umfangreiche Rechte, die sich nicht nur aus den Vorschriften zur kaufvertraglichen Mängelhaftung im BGB wiederfinden, sondern auch aus einer Reihe von Gerichtsurteilen hervorgehen. Dabei sind die Gewährleistungsrechte der Verbraucher recht vielfältig und ihre Geltendmachung an jeweils unterschiedliche Bedingungen geknüpft. Um sowohl einen Überblick als auch ein tieferes Verständnis des Gewährleistungsrechts bzw. der Sachmängelhaftung zu ermöglichen, hat die IT-Recht-Kanzlei die wichtigsten Fragen und Antworten rund um die Gewährleistung im Online-Handel in einem eBook zusammengetragen.
OLG Saarbrücken: zur Frage, wann ein Produkt noch als "neu" beworben werden darf
Ungebrauchte Radlager dürfen nach einer Entscheidung des OLG Saarbrücken (Urteil vom 02.04.2014, Az: 1 U 11/13) nicht als neu bezeichnet werden, wenn eine Lagerzeit von etwa 20 Jahren überschritten ist, selbst wenn sie originalverpackt sind und der Hersteller keine Höchstaufbewahrungsgrenze genannt hat. Der Entscheidung kann weiterhin entnommen werden, dass ungebrauchte Verschleißteile eines PKW wie Radlager nur dann als neu bezeichnet werden dürfen, wenn die Lagerzeit die vom Hersteller genannte Höchstaufbewahrungsfrist nicht überschreitet.
Ungebrauchte Radlager dürfen nach einer Entscheidung des OLG Saarbrücken (Urteil vom 02.04.2014, Az: 1 U 11/13) nicht als neu bezeichnet werden, wenn eine Lagerzeit von etwa 20 Jahren überschritten ist, selbst wenn sie originalverpackt sind und der Hersteller keine Höchstaufbewahrungsgrenze genannt hat. Der Entscheidung kann weiterhin entnommen werden, dass ungebrauchte Verschleißteile eines PKW wie Radlager nur dann als neu bezeichnet werden dürfen, wenn die Lagerzeit die vom Hersteller genannte Höchstaufbewahrungsfrist nicht überschreitet.
BGH: Zum Ausschluss des Rücktritts bei einem unerheblichen Sachmangel
Der Bundesgerichtshof hat sich kürzlich in einer Entscheidung mit der Frage beschäftigt, unter welchen Umständen ein Sachmangel "unerheblich" im Sinne des § 323 Abs. 5 Satz 2 BGB* ist, so dass der Käufer vom Kaufvertrag nicht zurücktreten kann.
Der Bundesgerichtshof hat sich kürzlich in einer Entscheidung mit der Frage beschäftigt, unter welchen Umständen ein Sachmangel "unerheblich" im Sinne des § 323 Abs. 5 Satz 2 BGB* ist, so dass der Käufer vom Kaufvertrag nicht zurücktreten kann.
OLG Hamm: Verkürzung der Gewährleistungsfrist bei B-Waren auf 1 Jahr ist wettbewerbswidrig
Der Verkauf von B-Waren im elektronischen Geschäftsverkehr stellt sowohl für Online-Händler als auch für Verbraucher ein lukratives Geschäft dar. Über den Versandhandel sind erstere nämlich befähigt, ihre Waren zweiter Wahl wie z.B. Restposten, Artikel mit fehlender oder beschädigter Verpackung, Vorführware und eigene Versandretouren an Verbraucher abzusetzen. Letztere erhalten die Ware im Gegenzug zu einem besonders günstigen Preis.
Der Verkauf von B-Waren im elektronischen Geschäftsverkehr stellt sowohl für Online-Händler als auch für Verbraucher ein lukratives Geschäft dar. Über den Versandhandel sind erstere nämlich befähigt, ihre Waren zweiter Wahl wie z.B. Restposten, Artikel mit fehlender oder beschädigter Verpackung, Vorführware und eigene Versandretouren an Verbraucher abzusetzen. Letztere erhalten die Ware im Gegenzug zu einem besonders günstigen Preis.
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Verkaufsratgeber der IT-Recht Kanzlei
Sie möchten Waren im Internet verkaufen ohne dabei abgemahnt zu werden? Der Verkaufsratgeber der IT-Recht Kanzlei hilft Ihnen dabei. Wählen Sie einfach eine der nachfolgend genannten Produktkategorie Ihrer Wahl aus. Wir nennen Ihnen die rechtlichen Besonderheiten, die Sie beim Vertrieb zu beachten haben.
Verkauf von...
- Alkohol, Tabak
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- Bioziden
- Büchern, eBooks
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