Gewährleistung im Online-Handel: was tun, wenn der Verbraucher die mangelhafte Sache nicht zurückschickt?
Im elektronischen Geschäftsverkehr gestaltet sich die Handhabung der gesetzlichen Gewährleistungsrechte nicht selten delikat, weil die räumliche Distanz zwischen Händler und Verbraucher die Prüfung der Substantiiertheit der Mängelrügen erschwert und die Abwicklung verkompliziert. Zwar stehen dem Verbraucher bei genuinen Sachmängeln unter anderem Nacherfüllungsansprüche zu. Diesen muss der Händler indes nicht blindlings und auf bloßer Basis der Rüge nachkommen, sondern ist seinerseits mit besonderen Rechten ausgestattet. Vor diesem Hintergrund beschäftigt sich der nachstehende Beitrag mit der Frage, welche Möglichkeiten für den Händler in Fällen bestehen, in denen der Verbraucher einen Gewährleistungsfall geltend macht, die bemängelte Ware im Anschluss aber überhaupt nicht oder erst verspätet zurücksendet.