Die Minderung des Kaufpreises durch den Käufer - Teil 7 der Serie zum Gewährleistungsrecht
In Teil 7 unserer neuen Serie zum Gewährleistungsrecht geht es um die Möglichkeit des Käufers, den Kaufpreis zu mindern, also einen Teilbetrag des Kaufpreises zurückzufordern, wenn der Kaufgegenstand mangelhaft ist und der Verkäufer den Mangel im Rahmen der Nacherfüllung nicht beseitigt. Was genau bedeutet Minderung? Wie berechnet sich der im Rahmen der Minderung zurückzuerstattenden Kaufpreis? Wie verhält sich die Minderung genau zum Rücktritt vom Kaufvertrag? Insbesondere diese Fragen stehen im Fokus des folgenden Beitrags.