Widerrufsbelehrung 2014
AG Marienberg: zum Ausschluss des Widerrufsrechts beim Onlinekauf von Kfz-Kompletträdern
Die Rechtsprechung zum Ausschluss des Widerrufsrechts bei Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden, wird durch ein neues Urteil des AG Marienberg (Urt. v. 6.6.2014, 1 C 419/13) bereichert, das einen Ausschluss des Widerrufsrechts beim Onlinekauf von Kfz-Kompletträdern, bei denen der Verbraucher Felge und Reifen selbst zusammenstellen kann, verneint.
Die Rechtsprechung zum Ausschluss des Widerrufsrechts bei Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden, wird durch ein neues Urteil des AG Marienberg (Urt. v. 6.6.2014, 1 C 419/13) bereichert, das einen Ausschluss des Widerrufsrechts beim Onlinekauf von Kfz-Kompletträdern, bei denen der Verbraucher Felge und Reifen selbst zusammenstellen kann, verneint.
Möglichkeit zur eigenständigen Aktualitätskontrolle der Widerrufsbelehrung auf eBay
Zum 13.06.2014 wurde das Widerrufsrecht im Fernabsatz ohne Übergangsfrist reformiert und sieht für Händler seitdem die Verwendung einer neuen Widerrufsbelehrung vor. Gerade im Bereich des Online-Handels jedoch haben viele Unternehmer die Änderungen noch nicht oder nicht ausreichend umgesetzt und verwenden demnach unzulässige Rechtstexte, die zunehmend abgemahnt werden. Im Folgenden stellt die IT-Recht-Kanzlei ein Verfahren für Händler zur Kontrolle der Verwendung rechtskonformer Widerrufsbelehrungen auf eBay vor.
Zum 13.06.2014 wurde das Widerrufsrecht im Fernabsatz ohne Übergangsfrist reformiert und sieht für Händler seitdem die Verwendung einer neuen Widerrufsbelehrung vor. Gerade im Bereich des Online-Handels jedoch haben viele Unternehmer die Änderungen noch nicht oder nicht ausreichend umgesetzt und verwenden demnach unzulässige Rechtstexte, die zunehmend abgemahnt werden. Im Folgenden stellt die IT-Recht-Kanzlei ein Verfahren für Händler zur Kontrolle der Verwendung rechtskonformer Widerrufsbelehrungen auf eBay vor.
Achtung: Zahlreiche Abmahnungen wegen Verwendung veralteter Widerrufsbelehrungen in Umlauf
Am 13. Juni 2014 ist in Deutschland das Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie und zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Wohnungsvermittlung in Kraft getreten, welches insbesondere zahlreiche Änderungen im Bereich des Fernabsatzes und des elektronischen Geschäftsverkehrs zur Folge hatte. Dazu zählen auch Änderungen beim gesetzlichen Widerrufsrecht für Verbraucher im Fernabsatz. Wichtig: Die Änderungen sind ohne Übergangsfrist in Kraft getreten und gelten damit unmittelbar seit dem 13. Juni 2014.
Am 13. Juni 2014 ist in Deutschland das Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie und zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Wohnungsvermittlung in Kraft getreten, welches insbesondere zahlreiche Änderungen im Bereich des Fernabsatzes und des elektronischen Geschäftsverkehrs zur Folge hatte. Dazu zählen auch Änderungen beim gesetzlichen Widerrufsrecht für Verbraucher im Fernabsatz. Wichtig: Die Änderungen sind ohne Übergangsfrist in Kraft getreten und gelten damit unmittelbar seit dem 13. Juni 2014.
Neues Verbraucherwiderrufsrecht – Wegfall der besonderen Belehrungspflichten bei finanzierten Geschäften?
Die seit 13. Juni 2014 geltende gesetzliche Musterwiderrufsbelehrung für Fernabsatzverträge über Waren und Dienstleistungen enthält keinerlei Hinweise mehr auf sog. verbundene Geschäfte bzw. finanzierte Geschäfte. Hat die Novellierung des Verbraucherwiderrufsrechts somit zum Wegfall der Belehrungspflicht des Unternehmers über die Folgen des Widerrufs von sog. verbundenen Verträgen im Sinne des § 358 BGB geführt? Die IT-Recht Kanzlei gibt einen Überblick über die alte und die neue Rechtslage bei der Belehrungspflicht von Unternehmern im Rahmen von verbundenen Verträgen.
Die seit 13. Juni 2014 geltende gesetzliche Musterwiderrufsbelehrung für Fernabsatzverträge über Waren und Dienstleistungen enthält keinerlei Hinweise mehr auf sog. verbundene Geschäfte bzw. finanzierte Geschäfte. Hat die Novellierung des Verbraucherwiderrufsrechts somit zum Wegfall der Belehrungspflicht des Unternehmers über die Folgen des Widerrufs von sog. verbundenen Verträgen im Sinne des § 358 BGB geführt? Die IT-Recht Kanzlei gibt einen Überblick über die alte und die neue Rechtslage bei der Belehrungspflicht von Unternehmern im Rahmen von verbundenen Verträgen.
Orientierungshilfe der EU-Kommission: Haftung des Verbrauchers bei unsachgemäßer Behandlung der Widerrufsware
Die Rücksendung von schadhafter oder gebrauchter Ware im Widerrufsfall war eine der großen Ärgernisse und Streitpunkte des alten Widerrufsrechts. Auch wohlmeinende Onlinehändler sahen sich mit Fällen offensichtlichen Missbrauchs des Widerrufsrechts (z.B. bei getragenen Kleidungsstücken ) konfrontiert. Die neue Verbraucherschutzrichtlinie 2011/83, die durch Umsetzung in nationales Gesetz in den meisten EU-Mitgliedsstaaten ab dem 13.6.2014 gilt, versucht hier durch Präzisierung der Pflichten des Verbrauchers Abhilfe zu schaffen.
Die Rücksendung von schadhafter oder gebrauchter Ware im Widerrufsfall war eine der großen Ärgernisse und Streitpunkte des alten Widerrufsrechts. Auch wohlmeinende Onlinehändler sahen sich mit Fällen offensichtlichen Missbrauchs des Widerrufsrechts (z.B. bei getragenen Kleidungsstücken ) konfrontiert. Die neue Verbraucherschutzrichtlinie 2011/83, die durch Umsetzung in nationales Gesetz in den meisten EU-Mitgliedsstaaten ab dem 13.6.2014 gilt, versucht hier durch Präzisierung der Pflichten des Verbrauchers Abhilfe zu schaffen.
Orientierungshilfe der EU-Kommission: Ausübung des Widerrufsrechts bei Waren
Die meisten deutschen Onlinehändler vertreiben in Deutschland und zunehmend auch in den europäischen Mitgliedsstaaten Waren und nur im geringen Maße Dienstleistungen. Die Regelungen der neuen EU-Verbraucherschutzrichtlinie 2011/83 zur Ausübung des Widerrufsrechts bei Waren hat daher für die deutschen Onlinehändler eine zentrale Bedeutung.
Die meisten deutschen Onlinehändler vertreiben in Deutschland und zunehmend auch in den europäischen Mitgliedsstaaten Waren und nur im geringen Maße Dienstleistungen. Die Regelungen der neuen EU-Verbraucherschutzrichtlinie 2011/83 zur Ausübung des Widerrufsrechts bei Waren hat daher für die deutschen Onlinehändler eine zentrale Bedeutung.
Orientierungshilfe der EU-Kommission: Ausnahmen zur Ausübung des Widerrufsrechts
Das Recht des Verbrauchers, Fernabsatzverträge zu widerrufen, war bereits nach alter Rechtslage eine der zentralen Bestimmungen des Verbraucherschutzrechtes. Wichtig waren und sind daher für den Onlinehändler die Ausnahmetatbestände, für die kein Widerrufsrecht besteht oder für die der Verbraucher unter bestimmten Bedingungen ein solches Recht verliert. Die Verbraucherschutzrichtlinie 2011/83 schafft einen neuen Katalog von Ausnahmetatbeständen, der nur zum Teil altes Recht wieder aufnimmt. Die Auslegung dieser Ausnahmetatbestände wird sicher noch Gegenstand der Rechtsprechung sein.
Das Recht des Verbrauchers, Fernabsatzverträge zu widerrufen, war bereits nach alter Rechtslage eine der zentralen Bestimmungen des Verbraucherschutzrechtes. Wichtig waren und sind daher für den Onlinehändler die Ausnahmetatbestände, für die kein Widerrufsrecht besteht oder für die der Verbraucher unter bestimmten Bedingungen ein solches Recht verliert. Die Verbraucherschutzrichtlinie 2011/83 schafft einen neuen Katalog von Ausnahmetatbeständen, der nur zum Teil altes Recht wieder aufnimmt. Die Auslegung dieser Ausnahmetatbestände wird sicher noch Gegenstand der Rechtsprechung sein.
FAQ zu den Wirksamkeitsanforderungen des Verbraucherwiderrufs und zu Folgen von unwirksamen Widerrufserklärungen nach neuer Rechtslage
Die IT-Recht-Kanzlei hat die wesentlichen Wirksamkeitsanforderungen der Verbraucher-Widerrufserklärung zusammengetragen und in Form von FAQ Fragen zum Umgang mit unwirksamen Methoden einer rechtlichen Bewertung unterzogen.
Die IT-Recht-Kanzlei hat die wesentlichen Wirksamkeitsanforderungen der Verbraucher-Widerrufserklärung zusammengetragen und in Form von FAQ Fragen zum Umgang mit unwirksamen Methoden einer rechtlichen Bewertung unterzogen.
Mathematische Entscheidungshilfe für Frage der Retourenkostentragung nach neuem Widerrufsrecht
Das Inkrafttreten der Gesetzesänderung zum Widerrufsrecht bei Verbrauchergeschäften geht mit einer 180-Grad-Wende der Rechtslage zur Tragung der Rücksendekosten im Widerrufsfall einher. So erlegt der §357 Abs. 6 BGB n.F. fortan grundsätzlich dem Verbraucher diese Pflicht auf. Allerdings können sich Händler nunmehr bereit erklären, die Kosten des Versandes zu Gunsten der Verbraucher zu übernehmen. Ein neuartiger Rechner, entwickelt an der Universität Frankfurt am Main, soll nun individuell ermitteln können, welche Option der Retourenkostentragung sich für betreffende Online-Shops eher auszahlt.
Das Inkrafttreten der Gesetzesänderung zum Widerrufsrecht bei Verbrauchergeschäften geht mit einer 180-Grad-Wende der Rechtslage zur Tragung der Rücksendekosten im Widerrufsfall einher. So erlegt der §357 Abs. 6 BGB n.F. fortan grundsätzlich dem Verbraucher diese Pflicht auf. Allerdings können sich Händler nunmehr bereit erklären, die Kosten des Versandes zu Gunsten der Verbraucher zu übernehmen. Ein neuartiger Rechner, entwickelt an der Universität Frankfurt am Main, soll nun individuell ermitteln können, welche Option der Retourenkostentragung sich für betreffende Online-Shops eher auszahlt.
EU-Kommission zur Anwendung der neuen Verbraucherschutzrichtlinie: Berechnung der Widerrufsfristen
Ab dem 13.6.2014 ist EU-weit die Verbraucherschutzrichtlinie 2011/83 für europäische Onlinehändler maßgebend. Das entsprechende deutsche Umsetzungsgesetz, das die Richtlinie in deutsches Recht umsetzt, ist am 13.6.2014 in Kraft getreten. Diese Richtlinie führt in allen EU-Staaten unter anderem zu weitgehenden Änderungen des Widerrufsrechts. Für deutsche Onlinehändler, die Waren oder Dienstleistungen in Deutschland und in anderen EU-Staaten anbieten wollen, ist daher die jetzt vor kurzem in englischer Sprache veröffentlichte Orientierungshilfe der EU-Kommission zur Anwendung der neuen Verbraucherschutzrichtlinie sehr hilfreich.
Ab dem 13.6.2014 ist EU-weit die Verbraucherschutzrichtlinie 2011/83 für europäische Onlinehändler maßgebend. Das entsprechende deutsche Umsetzungsgesetz, das die Richtlinie in deutsches Recht umsetzt, ist am 13.6.2014 in Kraft getreten. Diese Richtlinie führt in allen EU-Staaten unter anderem zu weitgehenden Änderungen des Widerrufsrechts. Für deutsche Onlinehändler, die Waren oder Dienstleistungen in Deutschland und in anderen EU-Staaten anbieten wollen, ist daher die jetzt vor kurzem in englischer Sprache veröffentlichte Orientierungshilfe der EU-Kommission zur Anwendung der neuen Verbraucherschutzrichtlinie sehr hilfreich.
Die erste Abmahnung wegen Nichtverwendung der neuen Widerrufsbelehrung 2014 ist da!
Erst am 13.06.2014 traten die neuen gesetzlichen Vorgaben zur Umsetzung der europäischen Verbraucherrechterichtlinie in Kraft, welche große Anpassungen im E-Commerce mit sich brachten. Kaum ist der Tag des Inkrafttretens der gesetzlichen Neuerungen vorbei, erreichte uns am heutigen Tag die erste Abmahnung eines Online-Händlers, weil dieser die Vorgaben zur Widerrufsbelehrung 2014 nicht erfüllt haben soll. Lesen Sie mehr.
Erst am 13.06.2014 traten die neuen gesetzlichen Vorgaben zur Umsetzung der europäischen Verbraucherrechterichtlinie in Kraft, welche große Anpassungen im E-Commerce mit sich brachten. Kaum ist der Tag des Inkrafttretens der gesetzlichen Neuerungen vorbei, erreichte uns am heutigen Tag die erste Abmahnung eines Online-Händlers, weil dieser die Vorgaben zur Widerrufsbelehrung 2014 nicht erfüllt haben soll. Lesen Sie mehr.
Neue Widerrufsbelehrung 2014: Vorhalten mehrerer Widerrufsbelehrungen ist keine Lösung für Problematik des Fristbeginns
In ein paar Stunden ist es soweit: Ab dem 13.06.2014 müssen Händler Verbraucher im Fernabsatz mittels einer grundlegend erneuerten Widerrufsbelehrung über das gesetzliche Widerrufsrecht informieren. Der Gesetzgeber hat dabei jedoch übersehen, dass die nach neuem Verbraucherrecht in der Widerrufsbelehrung zu erteilenden Informationen dem Händler in aller Regel gar nicht rechtzeitig bekannt sind.
In ein paar Stunden ist es soweit: Ab dem 13.06.2014 müssen Händler Verbraucher im Fernabsatz mittels einer grundlegend erneuerten Widerrufsbelehrung über das gesetzliche Widerrufsrecht informieren. Der Gesetzgeber hat dabei jedoch übersehen, dass die nach neuem Verbraucherrecht in der Widerrufsbelehrung zu erteilenden Informationen dem Händler in aller Regel gar nicht rechtzeitig bekannt sind.
Neue Widerrufsbelehrung 2014: Lassen Sie sich nicht in Ihrer Handlungsfreiheit einschränken!
Seit dem 13.06.2014 müssen Händler Verbraucher im Fernabsatz mittels einer grundlegend erneuerten Widerrufsbelehrung über das gesetzliche Widerrufsrecht informieren. Der Gesetzgeber hat dabei jedoch übersehen, dass die nach neuem Verbraucherrecht in der Widerrufsbelehrung zu erteilenden Informationen dem Händler in aller Regel gar nicht rechtzeitig bekannt sind. Verbreitet finden sich für dieses Dilemma Lösungsansätze, die den Händler ganz erheblich in seiner Handlungsfreiheit einschränken. Aber nicht bei uns.
Seit dem 13.06.2014 müssen Händler Verbraucher im Fernabsatz mittels einer grundlegend erneuerten Widerrufsbelehrung über das gesetzliche Widerrufsrecht informieren. Der Gesetzgeber hat dabei jedoch übersehen, dass die nach neuem Verbraucherrecht in der Widerrufsbelehrung zu erteilenden Informationen dem Händler in aller Regel gar nicht rechtzeitig bekannt sind. Verbreitet finden sich für dieses Dilemma Lösungsansätze, die den Händler ganz erheblich in seiner Handlungsfreiheit einschränken. Aber nicht bei uns.
Neue Widerrufsbelehrung 2014: Dynamische Widerrufsbelehrung ist nicht praxistauglich
Die ab dem 13.06.2014 nach neuem Verbraucherrecht einzusetzende Widerrufsbelehrung bereitet vielen Händlern Bauchschmerzen. So sieht das gesetzliche Muster gleich an zwei Stellen eine „Dynamik“ der Widerrufsbelehrung vor – die in der Praxis nicht umsetzbar ist.
Die ab dem 13.06.2014 nach neuem Verbraucherrecht einzusetzende Widerrufsbelehrung bereitet vielen Händlern Bauchschmerzen. So sieht das gesetzliche Muster gleich an zwei Stellen eine „Dynamik“ der Widerrufsbelehrung vor – die in der Praxis nicht umsetzbar ist.
Erlöschen des Widerrufsrechts bei Fernabsatzverträgen über Dienstleistungen: Neuerungen ab dem 13.06.2014
Die Ausübung des Verbrauchern zustehenden gesetzlichen Widerrufsrechts bei Fernabsatzverträgen über die Erbringung von Dienstleistungen führt seit jeher häufig zu Konflikten: Der Unternehmer ist in dieser Konstellation schutzwürdiger im Vergleich zu einem Fernabsatzvertrag, der auf die Lieferung einer Ware gerichtet ist. Eine einmal erbrachte Dienstleistung lässt sich – anders als eine Ware – nicht im eigentlichen Sinne „zurückgewähren“. Damit würde bei einem uneingeschränkten Widerrufsrecht die Gefahr drohen, dass der Verbraucher von der erbrachten Dienstleistung profitiert, der Unternehmer ihm jedoch in Folge des Widerrufs das vereinbarte Entgelt erstatten muss.
Die Ausübung des Verbrauchern zustehenden gesetzlichen Widerrufsrechts bei Fernabsatzverträgen über die Erbringung von Dienstleistungen führt seit jeher häufig zu Konflikten: Der Unternehmer ist in dieser Konstellation schutzwürdiger im Vergleich zu einem Fernabsatzvertrag, der auf die Lieferung einer Ware gerichtet ist. Eine einmal erbrachte Dienstleistung lässt sich – anders als eine Ware – nicht im eigentlichen Sinne „zurückgewähren“. Damit würde bei einem uneingeschränkten Widerrufsrecht die Gefahr drohen, dass der Verbraucher von der erbrachten Dienstleistung profitiert, der Unternehmer ihm jedoch in Folge des Widerrufs das vereinbarte Entgelt erstatten muss.
Widerrufsbelehrung 2014 - einfacher geht es nicht! - IT-Recht Kanzlei stellt statische Widerrufsbelehrung zur Verfügung!
Ab dem 13.06.2014 muss die neue Widerrufsbelehrung verwendet werden. Hierbei sieht der Gesetzgeber ein neues gesetzliches Muster vor, welches allerdings von enormer Komplexität ist und zudem nicht alle praktischen Fallgestaltungen abdeckt. Viele Anbieter von Rechtstexten oder andere Dienstleister mahnen daher zur Vorhaltung von 40 bis 50 Varianten der Widerrufsbelehrung, wobei im Rahmen der konkreten Bestellung die zutreffende Widerrufsbelehrung zur Kenntnis gegeben werden soll. Die IT-Recht Kanzlei ermöglicht es Online-Händlern, die verkörperte Waren im Fernabsatz verkaufen, auch künftig nur mit einer statischen Widerrufsbelehrung zu arbeiten.
Ab dem 13.06.2014 muss die neue Widerrufsbelehrung verwendet werden. Hierbei sieht der Gesetzgeber ein neues gesetzliches Muster vor, welches allerdings von enormer Komplexität ist und zudem nicht alle praktischen Fallgestaltungen abdeckt. Viele Anbieter von Rechtstexten oder andere Dienstleister mahnen daher zur Vorhaltung von 40 bis 50 Varianten der Widerrufsbelehrung, wobei im Rahmen der konkreten Bestellung die zutreffende Widerrufsbelehrung zur Kenntnis gegeben werden soll. Die IT-Recht Kanzlei ermöglicht es Online-Händlern, die verkörperte Waren im Fernabsatz verkaufen, auch künftig nur mit einer statischen Widerrufsbelehrung zu arbeiten.
Pflicht zur unverzüglichen Bestätigung des Eingangs des Widerrufs
Nach der Novelle des Widerrufsrechts müssen Online-Händler ab 13. Juni 2014 den Verbrauchern den Eingang ihrer Widerrufserklärung bestätigen. Allerdings gilt dies nur, wenn die Verbraucher den Widerruf via Webformular erklären, das ihnen die Händler zu diesem Zweck zur Verfügung gestellt haben. Gibt es ein solches Webformular nicht, so besteht auch keine Pflicht der Händler zur Bestätigung des Eingangs eines Widerrufs. Die IT-Recht Kanzlei gibt einen Überblick über die Neuerungen rund um die Bestätigungspflicht.
Nach der Novelle des Widerrufsrechts müssen Online-Händler ab 13. Juni 2014 den Verbrauchern den Eingang ihrer Widerrufserklärung bestätigen. Allerdings gilt dies nur, wenn die Verbraucher den Widerruf via Webformular erklären, das ihnen die Händler zu diesem Zweck zur Verfügung gestellt haben. Gibt es ein solches Webformular nicht, so besteht auch keine Pflicht der Händler zur Bestätigung des Eingangs eines Widerrufs. Die IT-Recht Kanzlei gibt einen Überblick über die Neuerungen rund um die Bestätigungspflicht.
Kein Widerrufsrecht bei entsiegelten Hygieneartikeln & Co?
Ab 13. Juni 2014 profitieren Online-Händler von einer weiteren Ausschlussmöglichkeit beim Fernabsatzwiderrufsrecht. Ab dann sind entsiegelte hygiene- und gesundheitssensible Waren vom Widerruf ausgenommen. Allerdings gilt dies nur für bestimmte Waren und nur dann, wenn diese ursprünglich mit einer Versiegelung im Sinne des Gesetzes versehen waren. Die IT-Recht Kanzlei informiert in einem ausführlichen Beitrag über die Voraussetzungen, die eine solche Versiegelung erfüllen muss.
Ab 13. Juni 2014 profitieren Online-Händler von einer weiteren Ausschlussmöglichkeit beim Fernabsatzwiderrufsrecht. Ab dann sind entsiegelte hygiene- und gesundheitssensible Waren vom Widerruf ausgenommen. Allerdings gilt dies nur für bestimmte Waren und nur dann, wenn diese ursprünglich mit einer Versiegelung im Sinne des Gesetzes versehen waren. Die IT-Recht Kanzlei informiert in einem ausführlichen Beitrag über die Voraussetzungen, die eine solche Versiegelung erfüllen muss.
Das neue Widerrufsrecht 2014 bei eBay – Was kommt auf eBay-Händler zu?
Aktuell informiert eBay über die Neuerungen im eBay-Shopsystem im Zuge der zahlreichen Änderungen im Widerrufsrecht zum 13. Juni 2014. Einigen eBay-Händlern drohen wegen der mangelnden Flexibilität der Einstellungsmöglichkeiten im eBay-Shopsystem Nachteile. Die IT-Recht Kanzlei informiert über die Neuerungen bei eBay und erläutert die rechtlichen Probleme, die auf einige eBay-Händler zukommen könnten.
Aktuell informiert eBay über die Neuerungen im eBay-Shopsystem im Zuge der zahlreichen Änderungen im Widerrufsrecht zum 13. Juni 2014. Einigen eBay-Händlern drohen wegen der mangelnden Flexibilität der Einstellungsmöglichkeiten im eBay-Shopsystem Nachteile. Die IT-Recht Kanzlei informiert über die Neuerungen bei eBay und erläutert die rechtlichen Probleme, die auf einige eBay-Händler zukommen könnten.
Rücksendekosten im Widerrufsfall bei nicht paketversandfähiger Ware nach neuem Verbraucherrecht
Ein Grund, warum sich viele Händler auf die Umsetzung des neuen Verbraucherrechts durch die Verbraucherrechterichtlinie in deutsches Recht gefreut haben, ist der Umstand, dass künftig grundsätzlich der Verbraucher im Widerrufsfalle die unmittelbaren Kosten der Rücksendung zu tragen hat. Nach bisherigem und noch bis zum 12.06.2014 gültigen Recht ist es genau umgekehrt. Dieser unternehmerfreundliche Grundsatz der neuen Rechtslage ab dem 13.06.2014 hat jedoch einen gewaltigen Haken, zumindest für solche Händler, die (auch) nicht paketversandfähige Waren im Sortiment haben.
Ein Grund, warum sich viele Händler auf die Umsetzung des neuen Verbraucherrechts durch die Verbraucherrechterichtlinie in deutsches Recht gefreut haben, ist der Umstand, dass künftig grundsätzlich der Verbraucher im Widerrufsfalle die unmittelbaren Kosten der Rücksendung zu tragen hat. Nach bisherigem und noch bis zum 12.06.2014 gültigen Recht ist es genau umgekehrt. Dieser unternehmerfreundliche Grundsatz der neuen Rechtslage ab dem 13.06.2014 hat jedoch einen gewaltigen Haken, zumindest für solche Händler, die (auch) nicht paketversandfähige Waren im Sortiment haben.
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